Ein großer Schritt zur Gleichberechtigung
Am Ende fiel die Entscheidung über den Rechtsweg. Am 14. Mai war in Warschau die erste im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe registriert worden – in diesem Fall musste einer der Partner noch in das Formular als »Ehefrau« eingetragen werden. Bereits am 20. März hatte das polnische Oberste Verwaltungsgericht (NSA) entschieden, dass polnische Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen grundsätzlich anerkennen müssen. Damit hat das Gericht Tatsachen geschaffen, nachdem es der Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk von der liberal-konservativen Partei Bürgerkoalition (KO) zweieinhalb Jahre, trotz entsprechender Wahlkampfversprechen, nicht gelungen war, eine rechtliche Regelung für gleichgeschlechtliche Paare zu treffen.
Im November 2025 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen und dass eine Nichtanerkennung gegen die Freizügigkeit innerhalb der EU verstoße. Im März verpflichtete dann das NSA, das den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht hatte, die Behörden zu einer Nachbeurkundung der Eheakte. Im Ausland ausgestellte Heiratsurkunden müssen in das inländische Personenstandsregister übertragen werden, die standesamtliche Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe wird in Polen Transkription genannt.
Die personenstandsrechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen ist ein großer Schritt für Homosexuelle in Polen, die seit Jahren um juristische Gleichstellung ringen.
Nach langem Zögern kündigte Tusk schließlich am 12. Mai in einer Pressekonferenz eine schnelle verwaltungstechnische Lösung der Transkriptionsfrage an. Er entschuldigte sich bei allen, »die sich über lange Jahre abgelehnt oder gedemütigt gefühlt haben«. Zwei Wochen später präsentierte die Regierung schließlich ein entsprechendes Eheregistrierungsformular, in dem die Geschlechtszugehörigkeiten der Ehepartner:innen variabel kombinierbar ist.
Die Anerkennung sei ein großer Schritt, sagt Artur Kula im Gespräch mit der Jungle World. Er ist Anwalt mit Spezialisierung auf LGBT-Rechte und gehörte zu dem Team, das die Transkriptionsklage vor dem NSA führte. Kula argumentiert, dass aus der Anerkennung langfristig auch weitergehende Gleichstellungsansprüche gleichgeschlechtlicher Ehepaare folgen könnten, auch die Möglichkeit zur Adoption von Kindern. Es gibt seiner Ansicht nach keine rechtliche Grundlage zur Ungleichbehandlung von Paaren, die nicht aus einem Mann und einer Frau bestehen – eine solche stelle einen eindeutigen Fall von Diskriminierung dar.
Tusk hatte sich noch in seiner Presseerklärung am 12. Mai präventiv gegen das Recht auf Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Kula sagt hingegen: »Diese Entscheidungen werden am Ende von einem Gericht gefällt, das sich am Kindeswohl orientiert. Ich bin mir sicher, dass es Gerichte geben wird, die entscheiden, dass ein Kind bei liebevollen gleichgeschlechtlichen Eltern gut aufgehoben ist.« Eine gesetzliche Grundlage ist allerdings unerlässlich.
Die personenstandsrechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen ist ein großer Schritt für Homosexuelle in Polen, die seit Jahren um juristische Gleichstellung ringen. Bereits zu Zeiten von Tusks erster Regierung, in den Jahren 2007 bis 2014, unter seiner damaligen Partei Bürgerplattform (PO), die mittlerweile in der KO aufgegangen ist, hatte er die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften versprochen, und im Wahlkampf 2023 hatte die KO dieses Versprechen erneuert.
Vorschlag zur Eintragung eines »nächsten Angehörigen«
Die Verhandlungen in der derzeitigen breiten Regierungskoalition, die auch aus der konservativen Bauernpartei PSL, der katholischen Partei Polska 2050 und ihrer Abspaltung Centrum Polska sowie der Linken besteht, gestalteten sich allerdings schwierig. Diverse Vorschläge für eingetragene Lebenspartnerschaften für gleich- wie andersgeschlechtliche Paare ließ die PSL durchfallen. Seit Winter 2025 wird nun ein Vorschlag zur Eintragung eines »nächsten Angehörigen« (osoba najbliższa) beraten.
Dieser Minimalkonsens würde Lebenspartner:innen in Fragen von Steuern, Krankenversicherung oder Erbe eine rechtliche Absicherung gewährleisten, gleicht aber eher einer notariellen Vereinbarung als einer standesamtlichen Ehe. Noch im Mai, so kündigte die Sprecherin der Kommission zur Ausarbeitung des Vorschlags an, solle der Entwurf in zweiter Lesung im Parlament beraten werden. Aber selbst wenn die Regelung zum »Status eines nächsten Angehörigen« durch das polnische Unterhaus, den Sejm, käme, würde wahrscheinlich Staatspräsident Karol Nawrocki, der der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) nahesteht, sein Veto einlegen.
Insbesondere wegen dieser Minimalregelung, zu der die Regierung die ehegleichen Lebenspartnerschaften nach jahrelangen Verhandlungen und nicht eingelösten Versprechungen verwässert habe, sieht der Anwalt Kula es kritisch, wenn Tusk und seine Minister:innen die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen nun als ihren Erfolg darstellen. »Wenn überhaupt, dann besteht das Regierungshandeln in diesem Fall darin«, so Kula, »dass sie sich dazu entschlossen hat, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil umzusetzen.«
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilte bereits in mehreren Fällen gegen EU-Mitgliedstaaten
Der Druck auf Tusk, der seine Wahlkampagne im Inland und seine Glaubwürdigkeit bei der EU und den Regierungen wichtiger EU-Staaten vor allem auf das Versprechen der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit gestützt hatte, sei nach den Urteilen des EuGH und des Obersten Verwaltungsgerichts hoch gewesen. Der Regierung schlägt Kula vor, für zuständige Zivilbehörden wie Standesämter Leitfäden zu der Frage zu erstellen, wie sie mit anerkannten gleichgeschlechtlichen Ehen umgehen sollten. Darauf gebe es, so Kula, zwar schon eine rechtlich eindeutige Antwort – nämlich: genauso wie mit Ehen zwischen Frau und Mann –, aber eine Regierungsleitlinie würde zuständigen Beamten eine bessere Grundlage geben.
Das Urteil zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in Polen hat Bedeutung weit über das Land hinaus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte bereits in mehreren Fällen gegen EU-Mitgliedstaaten, die über keine rechtlichen Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften verfügten. In Litauen, wo es bislang weder die Ehe für alle noch ein allgemeines Partnerschaftsgesetz gibt, entschied das Verfassungsgericht 2025, dass der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von eingetragenen Partnerschaften verfassungswidrig ist.
Bis zu einer gesetzlichen Regelung können Paare ihre Partnerschaft gerichtlich registrieren lassen. Bleiben europäische Regierungen weiterhin träge bei der Anerkennung von LGBT-Rechten, so bleibt Betroffenen und Anwält:innen der immer öfter erfolgreiche Weg vor nationale und europäische Gerichte.