Jungle+ Artikel 18.06.2026
Vor 50 Jahren löste der Film »Im Reich der Sinne« einen Skandal aus

Die Obszönität im Verborgenen

Der japanische Film »Im Reich der Sinne« läuft anlässlich seines Erscheinens vor 50 Jahren seit kurzem wieder in deutschen Kinos. Als er auf der Berlinale 1976 zum ersten Mal in der Bundesrepublik gezeigt wurde, ließ ihn die Staatsanwaltschaft beschlagnahmen, ein Verfahren folgte. Der Vorwurf: »harte Pornographie«. Doch der Film des Regisseurs Nagisa Ōshima sprengt die Kategorie des Obszönen, die gegen ihn in Anschlag gebracht wurde.

Beim jüngsten Berlinale-Eklat wurde die Bühne des Theaters am Potsdamer Platz für allerlei Propaganda genutzt; als es vor 50 Jahren zu einem solchen kam, stand hingegen noch ein Film im Mittelpunkt. Denn als ein Berliner Staatsanwalt Nagisa Ōshimas »Im Reich der Sinne« im Frühsommer 1976 auf der Berlinale sah, veranlasste ihn allein das auf der Leinwand Gezeigte dazu, den Film unmittelbar nach der Vorführung beschlagnahmen zu lassen. Der Vorwurf: »harte Pornographie«.

Damit wurde der Film juristisch in dieselbe Kategorie eingeordnet wie Darstellungen sexueller Gewalt oder von Sex mit Tieren. Anders als »einfache Pornographie« (so der juristische Begriff), die in den frühen siebziger Jahren in Deutschland legalisiert worden war, waren Gewalt-, Kinder- und Tierpornographie weiterhin verboten. Dass »Im Reich der Sinne« überhaupt die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft erregte, mag auch an der Vorberichterstattung liegen: So titelte die B.Z. über den Film: »Der größte Porno aller Zeiten«, und das zuständige Berlinale-Team kündigte ihn bewusst provokant mit den Worten an: »Es ist der Porno, um alle Pornos zu beenden.« 

Der Film treibt die Sexbesessenheit der Pornographie auf die Spitze, die in letzter Konsequenz nur einem Wahn gleichkommen kann.

Die Kritik feierte den Film dagegen als den bisher radikalsten des japanischen Regisseurs, dessen Œuvre schon zuvor nicht arm an provokanten Filmen war. Das Verfahren zur Prüfung, ob der Film nun Pornographie sei oder nicht, ging bis zum Bundesgerichtshof. Der entschied, dass der Film keine Pornographie ist, und so konnte »Im Reich der Sinne« 1978 schließlich ungeschnitten bundesweit in den Kinos erscheinen. Ein solcher Vorfall ist bis heute einmalig in der Geschichte der Berlinale. Der Film kann hierzulande ohne Pro­bleme bezogen werden, seit dem 11. Juni läuft eine restaurierte Fassung wieder in deutschen Kinos.

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