25.06.2026
25. Jahrestag des NSU-Mordes an Süleyman Taşköprü

Der fehlende Untersuchungsausschuss

Am Samstag ist es genau 25 Jahre her, dass der NSU in Hamburg Süleyman Taşköprü ermordete. Bis heute ist Hamburg das einzige Bundesland, in dem der NSU gemordet hat und in dem es dazu keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gab. Nicht nur Taşköprüs Angehörige kritisieren das scharf.

Süleyman Taşköprü war 31 Jahre alt, als er von Neonazis ermordet wurde. Am 27. Juni 2001 betraten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegen 11 Uhr den Obst- und Gemüseladen in Hamburg-Bahrenfeld, den Taşköprü gemeinsam mit seinem Vater betrieb. Sie schossen ihm dreimal in den Kopf. Bevor die Täter flüchteten, fotografierten sie ihr Opfer. Eine Trophäe sollte er werden. Das Bild des verblutenden Süleyman Taşköprü tauchte zehn Jahre später im Bekennervideo des NSU auf. Er war das dritte Mordopfer der Terrorgruppe.

Sein Vater Ali Taşköprü entdeckte seinen tödlich verwundeten Sohn unmittelbar nach der Tat. Noch am selben Tag erzählte er den Polizisten, die ihn befragten, er habe, als er zum Laden kam, zwei blonde Männer im Alter von 25 bis 30 Jahren vor dem Geschäft gesehen. Auf die Frage »Deutsche oder Türken« antwortete Ali Taşköprü: »Deutsche«.

Die zuständige Mordkommission vermutete die Tätergruppe nicht im Bereich Rechtsextremismus, sondern ermittelte im Milieu der organisierten Kriminalität – auch gegen die Familie des Opfers. Die Beamten mutmaßten, Süleyman Taşköprü habe Freunde im »Hamburger Rotlichtviertel« gehabt. Diesem Ermittlungsansatz folgten auch andere Polizeibehörden, er zog sich wie ein Muster durch die polizeilichen Ermittlungen zu der bundesweiten rassistischen Mordserie des NSU.

Dass es sich um eine solche handelte, wurde erst öffentlich bekannt, als zwei der drei NSU-Terroristen am 4. November 2011 erschossen aufgefunden wurden: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Beate Zschäpe verschickte daraufhin die Bekennervideos des NSU und setzte die Wohnung des Trios in Brand.

Als der Versuch scheiterte, der Familie des Opfers eine Verwicklung in die organisierte Kriminalität nachzuweisen, erwog die Polizei nicht ein rechtsterroristisches Tatmotiv, sondern befragte einen Hellseher.

Bis dahin hatten Polizeibehörden, Inlandsgeheimdienst und Staatsanwaltschaften bundesweit rechtsextreme Hintergründe der Verbrechen kaum in Erwägung gezogen. Täter wurden oft im Umfeld der Opfer gesucht, was viele Angehörige stigmatisierte und diskriminierte. Erst mit dem Tod von Mundlos und Böhnhardt wurde die Existenz des NSU der Öffentlichkeit bekannt. Direkt danach vernichteten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes etliche relevante Akten. Mit der Zeit wurde klar, warum sie das getan hatten. Es kam ans Licht, dass die Polizei und der Verfassungsschutz bei der jahrelangen Mordserie zahlreichen detaillierten Hinweisen nicht nachgegangen waren und es bei den Ermittlungen geradezu darauf angelegt hatten, nicht in der Nazi-Szene zu suchen. Außerdem wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz mit unzähligen bezahlten Informanten (»V-Leuten«) tief in die Nazi-Szene involviert gewesen war auch in das enge Umfeld des NSU. Eines der krassesten Beispiele dafür war der Nazi Tino Brandt, er war »V-Person« des Landesverfassungsschutzes und zugleich Anführer des Thüringer Heimatschutzes, in dem Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aktiv gewesen waren.

2012 traten die Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter in Thüringen, Sachsen und Berlin zurück. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in acht Landesparlamenten zum NSU untersuchten jahrelang den Einsatz von V-Personen, Ermittlungspannen und mögliche lokale Unterstütz­er:in­nen des NSU-Trios. Nur ein Bundesland, in dem der NSU gemordet hatte, richtete keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Staatsversagens ein: die Freie und Hansestadt Hamburg.

Der Hamburger Senat – damals regierte die SPD allein, unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz – veröffentlichte stattdessen 2014 die Drucksache 20/11661. Auf 87 Seiten wurde in dieser »Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft« dargelegt, wie im Fall Taşköprü ermittelt worden war und welche Maßnahmen zur Neuausrichtung von Inlandsgeheimdienst und Polizei nun in die Wege geleitet werden sollten. Eine Art Aufarbeitung der Ermittlungsfehler gab es darin nur auf einigen Seiten, nicht einmal zehn Prozent des Dokuments befassten sich damit. Das Resümee war dürftig. Zwar wurden ein paar Fehler zugegeben, doch viele Ermittlungspannen blieben unerwähnt, und auf die Rolle, die beispielsweise der Rassismus der Beamten gespielt haben könnte, wurde gar nicht eingegangen.

Protest bei der Einweihung der Süleyman-Taşköprü-Straße am 26. Juni 2014 in Hamburg

Die Akteneinsicht wird schon lange gefordert. Protest bei der Einweihung der Süleyman-Taşköprü-Straße am 26. Juni 2014 in Hamburg

Bild:
Christiane Schneider

Die langjährige innenpolitische Sprecherin der Bürgerschaftsfraktion der Linkspartei (von 2008 bis 2020), Christiane Schneider, hat sich lange für eine weitere Aufarbeitung eingesetzt. »Ich erinnere an die 1999 spurlos verschwundene Hilal«, sagt sie im Gespräch mit der Jungle World in Bezug auf die damals zehnjährige Hilal Ercan,die 1999 in Hamburg spurlos verschwand und bis heute nicht gefunden wurde. »Die Polizei hat vier Monate lang ausschließlich in der Familie nach dem Täter, der Täterin gesucht«, so Schneider, »und als sie damit scheiterte, waren die Spuren praktisch vernichtet.« Im Fall Hilal Ercan sei Rassismus das entscheidende Aufklärungshemmnis gewesen. »Wäre dieses Versagen, die rassistische Ermittlung, aufgearbeitet worden, wäre die Polizeiarbeit nach dem Mord an Süleyman Taşköprü 2001 womöglich anders verlaufen«, kritisiert Schneider.

Zur Rolle der Staatsanwaltschaft, die bei Polizeiermittlungen die Aufsicht hat, steht kaum etwas in der Drucksache. Viele Fragen blieben offen, das Hamburger Abendblatt kommentierte am 12. April 2014: »Manches ist richtig, vieles zu vage«. Vor allem bleibe mit dem Papier »der wichtigste offizielle Bericht der Stadt zur NSU-Aufarbeitung in der Hand der Regierung – nicht in der Hand des Parlaments oder externer Kommissionen (wie in Thüringen).« Das änderte sich auch in den folgenden Jahren nicht mehr.

Trotz allem offenbarte der Senatsbericht einige Ungeheuerlichkeiten, die mittlerweile fast in Vergessenheit geraten sein dürften. Spuren ins Neonazi-Milieu ignorierte die Ermittlungsgruppe der Hamburger Kriminalpolizei, die Soko 061, systematisch. Als aber der Versuch scheiterte, der Familie des Opfers eine Verwicklung in die organisierte Kriminalität nachzuweisen, wurde nicht etwa ein rechtsterroristisches Tatmotiv erwogen, sondern im April 2008 ein Hellseher befragt, der dann auch lieferte, was die Soko 061 hören wollte: »Über eine Mittelsfrau ließ der Geisterbeschwörer demnach die Hamburger Polizisten wissen, dass er während eines Aufenthalts in der Hansestadt in einer angemieteten Wohnung für zehn bis fünfzehn Minuten Kontakt zu dem getöteten Gemüsehändler habe aufnehmen können. Der Mord sei demnach ›ungeplant‹ passiert. Hintergrund der Tat sei eine ›Ungerechtigkeit‹ gewesen, auch Drogen hätten eine Rolle gespielt. Das Opfer habe ›mit einer Bande in Kontakt gestanden‹«, schrieb im Jahr 2012 der Spiegel unter dem Titel »Polizei suchte mit Geisterbeschwörer nach NSU-Mördern«. Der Text basiert auf Informationen, die im Juni 2012 durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags bekannt wurden, der sein Recht zur Akteneinsicht auch für die Akten der Hamburger Polizei nutzte.

»Es ist ein Skandal« 

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags war 2012 Sebastian Edathy, Abgeordneter aus der SPD-Fraktion, der zu dem Vorgehen der Hamburger Soko 061 treffend bemerkte: »Unglaublich!« Mit deutlich mehr Nachsicht beschreibt der Bericht des Hamburger Senats den Sachverhalt. Auf Seite 51 der Drucksache 20/11661 heißt es, es sei zwar »unstreitig fragwürdig«, dass »die Polizei Hamburg im Rahmen der Ermittlungen das Aussageangebot eines ›Metaphysikers‹ angenommen hatte«, doch zumindest habe der Hellseher dafür kein Honorar erhalten. Deshalb sei »zu berücksichtigen, dass im Rahmen polizeilicher Ermittlungen stets eine Zahl von Hinweisen unterschiedlicher Qualität eingeht, ein solcher Hinweis also durchaus nicht ungewöhnlich war, er kostenneutral zu verfolgen war«.

Eine bessere Darstellung der verdächtigen Ermittlungsfehler und Vertuschungsversuche zum NSU in Hamburg findet sich in der von Christiane Schneider unter Mitarbeit von Felix Krebs verfassten Broschüre »Der NSU-Komplex in Hamburg – Das Recht auf Aufklärung verjährt nicht«. Die ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete der Linkspartei und der Rechtsextremismusexperte vom Hamburger Bündnis gegen rechts haben auf 60 Seiten eine Fülle an Informationen zusammengetragen. Im Vorwort wird noch einmal festgestellt: »Es ist ein Skandal, dass in Hamburg als einzigem Tatort-Bundesland bis heute kein Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde.« Zweimal, 2015 und 2023, hat die Fraktion der Linkspartei einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) in der Hamburgischen Bürgerschaft beantragt. Beide Male wurde er mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Beim zweiten Versuch sei »die öffentliche Aufmerksamkeit deutlich größer« gewesen, auch dank der Broschüre, sagt Christiane Schneider. In der Broschüre war zum Beispiel zu lesen, dass bereits am Abend des 27. Juni 2001 Nürnberger Ermittler:innen ihre Hamburger Kolleg:innen angerufen und zusätzlich per Fax informiert hätten, dass »die gleiche Tatwaffe« bei der Tötung von zwei türkischen Staatsbürgern in Nürnberg verwendet worden war. Damit sei klar gewesen, dass es sich um eine Mordserie handelte. Doch sei diese Information »erst einmal unbeachtet« geblieben: »Erst nach dem vierten Mord des NSU, dem Mord an Habil Kılıç am 29.8.2001 in München, in dem dieselbe Tatwaffe verwendet wurde, eine Česká, scheint man sich in der Hamburger Polizei und im BKA wieder an die Anfrage erinnert zu haben.«

Denkmal für Süleyman Taşköprü in Hamburg-Bahrenfeld

Das Denkmal für Süleyman Taşköprü in Hamburg-Bahrenfeld

Bild:
wikimedia / Nordnordwest / Süleyman-Taşköprü-Denkmal in Hamburg-Bahrenfeld

Im März 2003 wurden die Ermittlungen in Hamburg ohne Ergebnis eingestellt. Sie wurden erst wieder aufgenommen, nachdem am 15. Juni 2005 in München Theodoros Boulgarides wiederum mit derselben Tatwaffe erschossen worden war – das siebte Todesopfer des NSU-Terrors. In die Soko 061 wurden vor allem Ermittler aus dem Bereich »Organisierte Kriminalität« abgeordnet. Mit dem Verfassungsschutz Hamburg traf sich die Soko 061 vor dem Tod der NSU-Terroristen 2011 den Akten zufolge nur ein einziges Mal, am 6. Juli 2006. Beim Treffen sei es nur um den Bereich »Ausländerextremismus« gegangen, heißt es in der Broschüre, speziell die PKK und die türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe. Das Interesse des Verfassungsschutzes galt demnach einer »Übernahme« von »Informanten«, die von der Polizei nicht ausgeschöpft werden konnten, finanzielle Mittel stünden zur Verfügung. Diese Informationen seien nur durch das Protokoll des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages vom 14. Juni 2012 bekannt geworden.

Die Broschüre der Linkspartei widmet sich auch der Frage: »Was wusste das LfV Hamburg?« Erwähnt wird dort Kai Dalek, ein militanter Neonazi, der den Thüringer Heimatschutz aufgebaut hatte, aus dem der NSU hervorging – und ein langjähriger V-Mann des baye-rischen Verfassungsschutzes. Dalek war eng mit den Hamburger Neonazi-Führern Christian Worch und Thomas Wulff verbunden: »Man kannte sich gut, denn Worch und Dalek waren lange zentrale ›Führungskameraden‹ in der GdNF, der Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front gewesen, die sich als legaler Arm der nationalsozialistischen Bewegung der neuen Generation und damit als Keimzelle der neu zu gründenden Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei verstand.« Zu Recht merkte die Broschüre an, dass sich die verschiedenen Landesämter »gegenseitig über Aktivitäten ›ihrer‹ V-Leute in anderen Bundesländern« informierten. Deshalb sei davon auszugehen, dass »das Hamburger LfV über die Gespräche von Dalek mit Worch und Wulff durch die bayerischen Kolleg:innen informiert worden ist und damit auch über Entwicklungen im Thüringer Heimatschutz bis 1997/1998, also ungefähr dem Zeitpunkt, zu dem die die drei aus Jena abgetaucht waren.«

Es drängt sich die Frage auf, warum dem Hamburger Verfassungsschutz mögliche Verbindungen mit dem Mord in Hamburg nicht aufgefallen sind. Diese und andere Fragen hätten von einem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erörtert werden können.

Die CDU regierte durchgehend

Doch, so schildert es Christiane Schneider, »die Grünen hatten zunächst Bereitschaft zu einem PUA signalisiert, sind unter dem Druck der SPD jedoch eingeknickt und haben sogar eine ihrer Abgeordneten abgestraft, die dem Antrag zugestimmt hatte«. Die Hamburger SPD-Fraktion habe, »anders als die SPD-Bundestagsfraktion«, von Anfang an einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss verhindern wollen.

Dabei hatte die SPD – abgesehen von den ersten drei Monaten nach der Ermordung von Süleyman Taşköprü – bis zum Tod der NSU-Terroristen in Hamburg keine Regierungsverantwortung getragen – in der Zeit regierte durchgehend die CDU, teilweise in einer Koalition mit der FDP und der rechtspopulistischen Partei Rechtsstaatliche Offensive von Ronald Schill. Sie könne sich den »beinharten Einsatz gegen einen PUA« der SPD in der Bürgerschaft nur mit »absoluter Devotheit gegenüber der Polizeiführung erklären«, so Christiane Schneider. Sie ist außerdem überzeugt: »Der Verfassungsschutz hat in der Bürgerschaft den Ahnungslosen gegeben, es gibt aber Anlass zu der Annahme, dass das Amt sehr viel mehr gewusst hat, als es zugab.« In dem Fall hätte der Verfassungsschutz ihr zufolge »allen Grund« gehabt, »die Aufklärung zu verhindern und die SPD entsprechend unter Druck zu setzen«.

Die rot-grüne Mehrheit hat in der Hamburgischen Bürgerschaft statt eines PUA im April 2023 ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung vorgeschlagen. Es ist auf drei Jahre angelegt, los ging es 2025. Koordiniert wird das Forschungsprojekt durch den Historiker Constantin Goschler von der Ruhr-Universität Bochum. Auf Grundlage aller vorhandenen Akten, Dokumente, Datenbestände und anderer Erkenntnisquellen einschließlich der Befragung beteiligter Personen sollen die Geschehnisse und Ermittlungen rund um den NSU-Mord an Süleyman Taşköprü in Hamburg in einer Studie dargestellt werden. 2025 lag der Schwerpunkt des Forschungsteams in der Erschließung der Quellen und dem Aktenstudium. Dafür wurde unter anderem beim Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Generalbundesanwalt umfassende Akteneinsicht beantragt. Für das Forschungsvorhaben stellt der Senat 900.000 Euro bereit.

Noch ist dieses nicht weit fortgeschritten, weil den Wissenschaftler:in­nen bisher die Auslieferung vieler Akten der Hamburger Polizei verweigert wird. Verantwortlich dafür ist die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, wo die Akten zum NSU mittlerweile bundesweit zentral gesammelt werden, auch die aus Hamburg. Kopien davon liegen allerdings in Hamburg. Die Forschungsgruppe darf diese jedoch nicht nutzen, weil der Generalbundesanwalt das nicht zulässt.

Scharfe Kritik am Generalbundesanwalt

Das Hamburger Bündnis gegen rechts hat nun mitgeteilt, dass ihm die Akten zugespielt worden seien. »Die Forschungsgruppe übt scharfe Kritik am Generalbundesanwalt, der die Herausgabe der Akten verhindert, und versucht inzwischen, selbst juristisch dagegen vorzugehen«, teilte das Bündnis in einer Presseerklärung mit. Der Ausgang sei unklar, und man dürfe nicht länger warten: »Die Zeit rinnt den Forschenden und der Öffentlichkeit geradezu durch die Finger, so kann es nicht bleiben!« Kommende Woche will das Bündnis deshalb im Rahmen einer Kundgebung die »Akten, die das LKA nicht rausrücken darf«, der »Bürgerschaft in aller Öffentlichkeit übergeben«.

Die Taz konnte bereits Einblick in die Akten nehmen. Der Zeitung zufolge belegen diese zum Beispiel, dass das LKA den Hinweis von Ali Taşköprü auf die beiden blonden Männer am Tatort in wichtige Berichte nicht aufgenommen habe. Als jedoch eine deutsche Zeugin sich bei der Polizei gemeldet hatte und aussagte, dass sie zwei Tage vor der Tat drei Türken im Laden von Süleyman Taşköprü gesehen habe, die aggressiv gewirkt hätten, wurde das in allen Berichten vermerkt und sogar ein Phantombild von einem der Männer angefertigt, das »später für die bundesweite Fahndung eingesetzt und an die Presse weitergegeben wurde«.

Das Hamburger Bündnis gegen rechts betonte, man solle »die Forderung der Familie nach Aufklärung« unterstützen, und diese fordere »nach wie vor einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss«. Das unterstreicht auch Christiane Schneider: Wissenschaftliche Forschung ersetze »keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit seinen Rechten und Möglichkeiten, die die Wissenschaftler:in­nen gerade nicht haben«.

»Der Verfassungsschutz hat in der Bürgerschaft den Ahnungslosen gegeben, es gibt aber Anlass zu der Annahme, dass das Amt sehr viel mehr gewusst hat, als es zugab.« Christiane Schneider, Linkspartei Hamburg

Zum 25. Jahrestag der Ermordung von Süleyman Taşköprü war für diesen Samstag zunächst eine offizielle Gedenkveranstaltung der Stadt Hamburg geplant, die aber Ende Mai abgesagt wurde. Die Hamburgische Bürgerschaft stimmte am 16. März einem Antrag von SPD, CDU, Grünen und Linkspartei zu, wonach das Gedenken »in enger Abstimmung mit der Familie Taşköprü« organisiert werden sollte. Für die Planung der Gedenkveranstaltung sollten dem Verein Licht ins Dunkel 15.000 Euro bereitgestellt werden.

Ende Mai ging die Familie Taşköprü an die Öffentlichkeit. Okan Taşköprü, Neffe des Mordopfers, äußerte sich im Interview mit dem Obdachlosenmagazin Hinz & Kunzt: »Es war eine nett gemeinte Geste, aber als die Politik es ohne Rücksprache an die Presse gegeben hat, haben wir uns als Familie ins­trumentalisiert gefühlt.« Die offizielle NSU-Gedenkveranstaltung in Hamburg fällt deshalb aus.

Dabei hätte der Senat wissen müssen, was der Familie des Opfers am Herzen liegt. »Wie können sie behaupten, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss nicht nötig sei? Wovor haben die verantwortlichen Politiker:innen und Parteien in Hamburg Angst? Warum ist kein lautes politisches Interesse da, zu untersuchen, wie der NSU mit Hamburger Strukturen vernetzt und organisiert war?« Das schrieb Ayşen Taşköprü, die Schwester des Ermordeten, vor drei Jahren in ihrem Text »Was uns alle prägt«. Doch immer noch scheint es bei den in Hamburg regierenden Parteien kein Interesse an einer wirklich gründlichen und tiefgehenden Aufklärung zu geben.