Kuhhandel für den Machterhalt
Jerusalem. Mit einem nächtlichen Abstimmungsmarathon beendete das israelische Einkammerparlament, die Knesset, vergangene Woche Freitag in den frühen Morgenstunden ihre letzte reguläre Sitzung vor der Wahl am 27. Oktober. Auf den letzten Drücker verabschiedete die Parlamentsmehrheit aus den Parteien der Regierungskoalition ein Paket hochumstrittener Gesetze. Dazu gehört eine Regelung, die wehrpflichtigen Schülern ultrareligiöser Toraschulen (Yeshivot) dabei helfen soll, den Militärdienst zu vermeiden, ein Gesetz zur Begrenzung der Befugnisse der Generalstaatsanwältin sowie eine Reform der Regulierung des Rundfunkmarkts, in der Kritiker einen staatlichen Angriff auf die Unabhängigkeit der Medien sehen. Auch ein Gesetz, das Geschlechtertrennung an den Universitäten ermöglichen soll, wurde verabschiedet. Einige dieser Beschlüsse blockierte Israels Oberster Gerichtshof sogleich, insbesondere die Schonung wehrpflichtiger Yeshivot-Schüler.
»In einem rechtlich fragwürdigen Verfahren hat die Regierung Gesetze durchgebracht, die den Grundsatz der Gleichberechtigung verletzen und Israel weniger demokratisch machen«, kommentierte der Nachrichtensprecher des Privatsenders Keshet 12, Danny Kushmaro, am Freitagabend die letzten Sitzungstage der 25. Knesset.
Netanyahus Parlamentsmehrheit ist von der Unterstützung der orthodoxen Parteien abhängig, Umfragen zufolge muss die Regierungskoalition bei der Wahl mit Verlusten rechnen.
Vorausgegangen war den Abstimmungen eine Abmachung zwischen Ministerpräsident Benjamin Netanyahu und der ultraorthodoxen Partei Shas und dem Parteienbündnis Vereinigtes Tora-Judentum (UTJ). Beide hatten im Laufe der vergangenen Legislaturperiode immer wieder damit gedroht, die Regierungskoalition zu verlassen, und es im Falle des UTJ auch getan, weil ihre Forderung nach einer gesetzlichen Befreiung der Yeshivot-Schüler vom Wehrdienst lange Zeit unerfüllt geblieben war. In israelischen Medien wird die Zustimmung der ultraorthodoxen Parteien zu den Gesetzen zur Schwächung der Generalstaatsanwältin und zur Neuordnung des Rundfunkmarkts weithin als Gegenleistung für die Zugeständnisse der Regierung in der Frage der Wehrpflicht gewertet.
Am 14. Juli, drei Tage vor ihrer letzten Sitzung, hatte die Knesset ein Gesetz verabschiedet, das Polizei und Strafverfolgungsbehörden daran hindern sollte, Yeshivot-Schüler zu verhaften, die nicht zum Militärdienst antreten. Allerdings blockierte der Oberste Gerichtshof die Regelung bereits am darauffolgenden Tag. Die Koalition habe zu begründen, wie es zu rechtfertigen sei, dass eine »Aussetzung von Festnahme-, Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen ausschließlich gegenüber bestimmten Teilen der Bevölkerung« gelten solle, heißt es in dem Urteil. Solange dies nicht erfolge, bleibe die Regelung außer Kraft. Am 12. Juli verabschiedete die Knesset ein neues Grundlagen-
gesetz – Israels besitzt statt einer Verfassung eine Sammlung grundlegender Gesetze –, welcher das Torastudium zu einem »Grundwert« des Staates erklärt. Nach Einschätzung der Journalistin Moran Azoulay von der Tageszeitung Yedioth Ahronoth verschafft es den Ultraorthodoxen damit ein juristisches Instrument im Kampf für die Befreiung ihrer jungen Männer von der allgemeinen Wehrpflicht.
Privilegien für Ultraorthodoxe, Wehrdienstverlängerungen für alle anderen
Umstritten sind die Regelungen vor allem deshalb, weil sie nach Auffassung ihrer Kritiker den ohnehin dramatischen Personalmangel der israelischen Armee (IDF) verschärfen und einem Teil der Bevölkerung die Last des Wehrdiensts ersparen. Mitte Mai erklärte der Leiter der Personalabteilung der israelischen Streitkräfte, Brigadegeneral Shay Tayeb, vor dem Außen- und Verteidigungsausschuss der Knesset, der Armee fehlten derzeit rund 12.000 Soldaten. Bis Januar 2027 werde dieses Defizit voraussichtlich auf 17.000 anwachsen. In der Nacht vom 16. auf den 17. Juli verlängerte die Knesset unmittelbar vor ihrer Auflösung deshalb die Dauer des regulären Wehrdienstes von 30 auf 32 Monate.
»Man verlängert den regulären Wehrdienst, aber Ultraorthodoxe, die sich der Einberufung entziehen, werden nicht einmal festgenommen«, kommentierte der Moderator Ran Binyamini im öffentlich-rechtlichen Radiosender Reshet Bet. Der Oppositionspolitiker und ehemalige Ministerpräsident Naftali Bennett kritisierte: »Auf dem Rücken unserer Kinder, die gerade im Libanon kämpfen, verabschiedet die Regierung Gesetze für Drückeberger. (…) Wir werden diese Gesetze nach den Wahlen annullieren.« Er bewirbt sich bei der kommenden Wahl erneut für das Amt des Regierungschefs. Selbst die Netanyahu nahestehende Tageszeitung Israel Hayom kritisierte das Wehrdienstgesetz als diskriminierend. »Sie unterscheiden zwischen Blut und Blut«, titelte sie am 15. Juli in großen Lettern – eine im Hebräischen gebräuchliche Wendung, die den Vorwurf ausdrückt, Menschen mit zweierlei Maß zu messen.
Der Generalstabschef Eyal Zamir warnte in einem Brief vom 12. Juli an Netanyahu, Verteidigungsminister Israel Katz und den Vorsitzenden des Außen- und Verteidigungsausschusses der Knesset, Boaz Bismuth, der extreme Personalmangel gefährde die Einsatzfähigkeit der IDF. Während die Armee einen Mehrfrontenkrieg führe, schaffe das Gesetz zur Aussetzung von Festnahmen wehrpflichtiger Yeshivot-Schüler einen Anreiz, sich der Wehrpflicht zu entziehen. Außerdem fürchtet er, dass das Gesetz in Zeiten, in denen die Streitkräfte Reservisten in großem Umfang mobilisieren und gleichzeitig der reguläre Wehrdienst verlängert wird, die Moral der Wehrdienstleistenden untergrabe, denen die Armee »nie dagewesene Opfer« abverlange.
Einer Umfrage des Senders Keshet 12 von Mitte Juni zufolge lehnen 62 Prozent der Befragten die Abmachung zwischen Netanyahu und den ultraorthodoxen Parteien ab; nur 23 Prozent halten sie für richtig.
Obwohl es Netanyahu war, der auf die Verabschiedung der umstrittenen Gesetze zugunsten der Yeshivot-Schüler hingewirkt hatte, blieb er den jeweiligen Schlussabstimmungen fern und gab keine Stimme ab. Am 15. Juli beobachtete der Moderator des morgendlichen Nachrichtenmagazins bei Reshet Bet, Arieh Golan, dass Netanyahu es vermeide, sich mit Vertretern der ultraorthodoxen Parteien fotografieren zu lassen. Der Grund dafür dürfte darin bestehen, dass die Absprachen mit den Ultraorthodoxen überaus unbeliebt sind – selbst in Netanyahus eigener Likud-Partei.
Einer Umfrage des Senders Keshet 12 von Mitte Juni zufolge lehnen 62 Prozent der Befragten die Abmachung zwischen Netanyahu und den ultraorthodoxen Parteien ab; nur 23 Prozent halten sie für richtig. Selbst unter den Wählern der Koalitionsparteien sprechen sich 22 Prozent dagegen aus.
Mit den Zugeständnissen an die Ultraorthodoxen halte Netanyahu die derzeitigen (und ehemaligen) Koalitionsparteien bei der Stange, von denen er sich nach dem 27. Oktober seine Wiederwahl als Ministerpräsident erhofft, kommentierte der Politikberater Moshe Klughaft am vergangenen Sonntag bei Reshet Bet. Schon bislang ist Netanyahus Parlamentsmehrheit von der Unterstützung der ultraorthodoxen Parteien abhängig, Umfragen zufolge muss die Regierungskoalition bei der kommenden Wahl zudem mit Verlusten rechnen.
Das Gesetz zur Schwächung der Generalstaatsanwältin ist ein zentrales Vorhaben der umstrittenen Justizreform, mit der die Regierung Netanyahu seit ihrem Amtsantritt vor vier Jahren versucht, die Kompetenzen staatlicher Kontrollinstanzen zugunsten der politischen Entscheidungsträger neu zu ordnen. In Israel leitet die Generalstaatsanwältin die staatliche Strafverfolgung, vertritt den Staat vor Gericht und berät die Regierung in juristischen Angelegenheiten. Bislang waren ihre Rechtsgutachten zur Auslegung der geltenden Rechtslage für Regierung und Verwaltung verbindlich. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz. Minister können sich künftig auf abweichende Rechtsgutachten stützen und sich vor Gericht von Anwälten ihrer Wahl vertreten lassen.
Auch das Gesetz zur Neuordnung des Rundfunkmarktes gehört zu den Reformvorhaben, auf die die Regierung großen Wert legt. Das bisherige System, in dem zwei gesetzlich eingerichtete Regulierungsbehörden Sendelizenzen vergeben, wird durch ein Registrierungssystem bei einer zentralen Regulierungsbehörde ersetzt. Deren Leitung wird vom Kommunikationsminister bestimmt und erhält weitreichende Befugnisse, Registrierungen zu widerrufen und Geldbußen zu verhängen. Kritiker befürchten, dass dadurch der politische Einfluss auf den Rundfunk zunimmt. Zudem entfällt die Pflicht privater Fernsehsender, ihre Nachrichtensparte in einer eigenständigen Nachrichtenfirma zu organisieren – eine Regelung, die bislang deren redaktionelle Unabhängigkeit sichern sollte. Darüber hinaus lockert das Gesetz Beschränkungen der Medienkonzentration und sieht Erleichterungen für kleinere Sender vor, die nach Ansicht der Kritiker vor allem dem Netanyahu nahestehenden Fernsehsender Kanal 14 zugutekommen. Auch Teile dieses Gesetzes – namentlich die Zentralisierung der Registrierung – wurden vom Obersten Gerichtshof vorläufig außer Kraft gesetzt.