30.07.2026
Die Repression Russlands gegen Staatsbürger im Ausland

Der lange Arm des Kreml

Russland weitet seine Repressionen gegen im Ausland lebende Staatsangehörige aus. Wer als Gegner des Regimes gilt, kann künftig im Exil den Zugang zu Pässen und Eigentum verlieren.

Schnell noch im Konsulat einen zweiten Pass beantragen oder in Russland zurückgelassenes Vermögen auf nahe Angehörige überschreiben – viel Zeit bleibt russischen E­xilant:in­nen dafür nicht mehr. Denn damit soll Schluss sein, wenn Präsident Wladimir Putin die am 22. Juli in der russischen Staats­duma, dem Unterhaus des russischen Parlaments, ohne Gegenstimme angenommenen Gesetzesänderungen unterzeichnet. Diese zielen darauf, missliebigen russischen Staatsangehörigen wichtige staatsbürgerliche und vermögensbezogene Rechte entziehen.

Die neuen Vorschriften waren in großer Eile in zweiter und dritter Lesung ohne inhaltliche Diskussion verabschiedet worden. Ein erster Gesetzentwurf hatte den Abgeordneten im Dezember vorgelegen. Ursprünglich enthielt dieser einen Maßnahmenkatalog, um in Russland verurteilte E­xil­ant:in­nen dazu zu bewegen, ausstehende Geldbußen zu begleichen. Geplant war das Einfrieren von Bankkonten und ein Verbot, auf in Russland deponierte Gelder zuzugreifen.

Doch die neuen Regeln reichen weit über den ursprünglichen Entwurf hinaus. Parlamentssprecher Wjatscheslaw Wolodin gab den Ton vor, als er am Abstimmungstag wetterte, das neue Gesetz richte sich gegen »solche Missgeburten, die ins Ausland geflohen sind und sich dort von ausländischen Regimes aus der Hand füttern lassen«.

Parlamentssprecher Wjatscheslaw Wolodin wetterte am Abstimmungstag, das neue Gesetz richte sich gegen »solche Missgeburten, die ins Ausland geflohen sind und sich dort von ausländischen Regimes aus der Hand füttern lassen«.

Zur Bekämpfung sogenannter »Vaterlandsverräter«, auch dieser Begriff stammt von Wolodin, ist dem Regime jedes Mittel recht. Konkret vorgesehen sind vierzehn ohne großen Aufwand zu vollziehende Schritte, die für das Leben der Betroffenen erhebliche Einschnitte bedeuten. Aufgeführt seien hier nur einige: Der Führerschein wird annulliert, der Zugang zu Bankkonten und zum staatlichen Online-Portal Gosuslugi, das Informationen und kommunale Dienstleistungen bereitstellt, wird gesperrt, die Kreditaufnahme bei russischen Banken verboten, die Veräußerung von Immobilien oder Änderung von Grundbucheinträgen untersagt und konsularische Dienstleistungen wie die Ausstellung eines Passes verweigert.

Russische Oppositionelle sprechen von »zivilrechtlicher Hinrichtung«

Aufheben lassen sich diese Verbote nur durch eine – für strafrechtlich Verurteilte mit dem direkten Gang ins Gefängnis verbundene – Rückkehr nach Russland. Dort müsste erwirkt werden, den eigenen Namen aus einem speziellen Register wieder streichen zu lassen. Nach welchen Kriterien dieses Prozedere ablaufen soll, darüber schweigt sich der Gesetzestext allerdings wohlweislich aus. Russische Oppositionelle sprechen von einer »zivilrechtlichen Hinrichtung«.

Darüber, wem diese Strafmaßnahmen gelten, soll zukünftig eine eigens vorgesehene interministerielle Kommission entscheiden. Laut Gesetz sind die Voraussetzungen für einen Eintrag in das entsprechende Register dann gegeben, wenn »ausländische Agenten« gegen ihnen auferlegte Vorgaben verstoßen, aber auch schon dann, wenn Personen sich gegen die russische territoriale Integrität aussprechen oder zu Sanktionen gegen Russland aufrufen, die russische Armee diskreditieren oder sich an den Aktivitäten einer unerwünschten ausländischen Organisation beteiligen.

Das Perfide an den neuen Regelungen besteht in dem Umstand, dass es den Behörden dadurch ein Leichtes geworden ist, Menschen für eine ständig wachsende Liste an Verstößen nicht nur mit einer Strafe zu belegen, sondern grundlegender Rechte zu berauben. Bislang ließ die Regierung die Gesellschaft im Glauben, ihr besonderes Augenmerk gelte denjenigen, die als »ausländische Agenten« gelistet sind. Zunächst hatten diese nur termingerecht Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen, später folgten dann Einschränkungen bei der Berufsausübung.

So ist es den »Agenten« untersagt, im Bildungsbereich zu arbeiten oder bei Wahlen zu kandidieren. Boris Na­desch­din von der nichtregistrierten Partei Bürgerinitiative, der 2024 versucht hatte, bei der Präsidentschaftswahl zu kandidieren, und angekündigt hatte, sich für die Duma-Wahlen im September aufstellen zu lassen, wurde Mitte Juli als »ausländischer Agent« gelistet, um seine politische Karriere zu beenden. Dafür reicht ein nicht näher definierter »ausländischer Einfluss« aus, unter dem Nadeschdin stehe. In weiteren Registern werden vermeintliche An­hän­ger:in­nen von Extremismus oder Terrorismus erfasst, was ebenfalls mit Einschränkungen verbunden ist, oder auch vermeintliche oder tatsächliche Mitarbeiter »unerwünschter ausländischer Organisationen«.

Bislang standen den Strafverfolgungsbehörden kaum legale Mittel zur Verfügung, um ins Ausland abgewanderte Abtrünnige zu drangsalieren.

Doch die neuerlichen Gesetzesänderungen reihen sich nicht bruchlos in vorangegangene Repressionsmaßnahmen ein, sondern stechen dadurch hervor, dass ihre Wirkkraft nicht mehr an den russischen Außengrenzen endet. Denn bislang standen den Strafverfolgungsbehörden kaum legale Mittel zur Verfügung, um ins Ausland abgewanderte Abtrünnige zu drangsalieren – zumal wenn es sich um Personen handelte, die lediglich einer Bußgeldforderung nicht nachgekommen waren und deshalb nicht einmal zur internationalen Fahndung ausgerufen werden konnten.

Inzwischen muss sich eine Person nicht mehr auf russischem Hoheitsgebiet aufhalten, um ihr auf juristischem Weg ernsthaften Schaden zuzufügen. Es reicht ein einziger Vermerk. Damit sinkt auch der bürokratische Aufwand bei der Gängelung unerwünschter S­taats­­bür­ger:in­nen. Allein aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären oder die Bewegungsfreiheit im Ausland aufrechtzuerhalten, wird ohne gültige Ausweis­papiere für die betroffenen russischen Staatsangehörigen zu einem erheblichen Problem werden. Be­laruss:in­nen sind damit seit 2023 vertraut, allerdings ging die Führung in Minsk einen anderen Weg: Sie entzog den belarussischen Auslandsvertretungen die Zuständigkeit, Passanträge zu bearbeiten.

Die russische Methode hingegen zielt vorrangig auf einen überschaubaren Personenkreis ab, also die mehr als 1.200 gelisteten »ausländischen Agenten«, die jedoch nicht alle im Ausland leben, und weitere wegen politischer Delikte Verurteilte. Potentiell jedoch lässt sich diese Liste beliebig erweitern, und sei es nur, um jene im Ausland zu schikanieren, die sich im sicheren ­Gefühl, dafür nicht belangt werden zu können, frei über in Russland verbotene Themen äußern.

Manche mögen sich von der Aussicht nicht abschrecken lassen, bald ohne russischen Pass dazustehen oder zurückgelassenes Vermögen zu verlieren, andere hingegen durchaus. Sie könnten es sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie das Risiko eingehen wollen, öffentlich Kritik an Russlands repressivem Herrschaftssystem und dem Angriffskrieg gegen die Ukraine zu üben.