30.07.2026
Die Reformpläne der Bundesregierung belasten Alleinerziehende

Der Staat spart, die Mütter zahlen

Die geplanten Reformen der Bundesregierung treffen insbesondere alleinerziehende Mütter. Die sind sowieso schon besonders stark armutsgefährdet.

Mina* ist eine der 1,4 Millionen alleinerziehenden Frauen in Deutschland. Derzeit wohnt sie mit ihrem Sohn Avin in einem Sozialheim für wohnungs­lose Frauen. Weil der Vater ihres Kindes gewalttätig war, verließ Mina ihn, da war Avin zwei Jahre alt. Seitdem bekommt sie einen Unterhaltsvorschuss und Grundsicherung. »Die Tage sind sehr lang«, erzählt sie der Jungle World. Morgens früh raus, um den Kleinen in die Schule zu bringen, mittags Behördentermine, nachmittags wieder Kinderprogramm. Nachts komme sie kaum zur Ruhe. Zu vieles beschäftige sie. Gerne würde sie zusätzlich arbeiten, doch die Zeit fehlt. »Wenn ich jetzt anfange zu arbeiten, verliere ich den Job innerhalb von zwei Wochen wieder, so oft wie ich zu Terminen in die Schule oder zum Amt muss.« Nun drohen ihr weitere Behördentermine: Der Vater zahlt zwar keinen Unterhalt, fordert aber ein Umgangsrecht. Das will Mina um jeden Preis verhindern. Weil der Vater nicht zahlt, erhält Mina einen staatlichen Unterhaltszuschuss. Dass die Bundesregierung ausgerechnet ­dabei Sparmaßnahmen plant, beunruhigt sie: »Man kann schon jetzt kaum etwas unternehmen«, erzählt sie. Wenn der Vorschuss gekürzt werde, würden Freizeitaktivitäten wie gemeinsame Ausflüge komplett wegfallen.

In Deutschland gibt es 1,62 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Der überwiegende Anteil von ihnen – 85 Prozent – sind Frauen. Der andere Elternteil, also meistens der Vater, ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die Studie »Alleinerziehende unter Druck« von der Bertelsmann-Stiftung aber zeigt: In der Hälfte aller Fälle zahlt dieser gar nicht, bei weiteren 25 Prozent nur unregelmäßig oder ungenügend. Genau dann springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein – einer monatlichen Zahlung abhängig vom Alter des Kindes, die den Mindestbedarf decken soll. Da dieser allerdings mit dem Kindergeld verrechnet wird, haben viele Alleinerziehende trotzdem weniger Geld zur Verfügung, als wenn der unterhaltspflichtige ­Elternteil seiner Zahlungspflicht regulär nachkäme. Um Alleinerziehende ­finanziell zu entlasten, haben Union und SPD im Koalitionsvertrag eigentlich eine Halbierung der Kindergeldanrechnung auf den Unterhaltsvorschuss vereinbart.

»Wenn ich jetzt anfange zu arbeiten, verliere ich den Job innerhalb von zwei Wochen wieder, so oft wie ich zu Terminen in die Schule oder zum Amt muss.« Mina, alleinerziehende Mutter

Die Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat diesen Plänen nun eine Absage erteilt und zusätzlich mitgeteilt, beim Unterhaltsvorschuss künftig sparen zu wollen. Kinder bis elf Jahre erhalten derzeit bis zu 299 Euro, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre bis zu 394 Euro monatlich. Zu teuer, findet Karin Prien. In einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur sagte sie, der Unterhaltsvorschuss habe sich zu »einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen« entwickelt. Die Kosten für diese Leistung teilen sich der Bund (40 Prozent) sowie die Länder und Kommunen (60 Prozent). Schnellstmöglich möchte sie nun einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den der Vorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag des Kindes gezahlt werden würde.

Kürzungen bei Vorschüssen für Jugendliche

Ausgerechnet in dem Alter der Kinder, in dem die Kosten für Eltern ohnehin steigen, soll also gespart werden. Laut dem Statistischen Bundesamt liegen die Konsumausgaben bei Alleinerziehenden für ein Kind zwischen sechs und zwölf Jahren durchschnittlich bei 669 Euro im Monat, bei Elternpaaren bei 786 Euro. Bei Jugendlichen ab zwölf Jahren liegen sie bei Alleinerziehenden bereits bei 812 Euro und bei Elternpaaren bei 953 Euro. Gerade im Jugendalter steigen die Ausgaben etwa für Lebensmittel, Kleidung und Mobilität; gleichzeitig entfallen Vergünstigungen wie kostenlose Bahnfahrten und Kindertarife für Kultur- und Freizeitangebote.

Der Vorschuss für den Unterhalt kostet Bund, Länder und Kommunen jährlich 3,2 Milliarden Euro. Der Staat trägt die Verantwortung dafür, die durch ihn vorgeschossenen Beträge von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Wirklich erfolgreich ist er damit nicht. Im vergangenen Jahr wurden gerade mal 18 Prozent der vorgestreckten Unterhaltszahlungen ­eingeholt. Der häufigste Grund ist laut Bundesfamilienministerium die angebliche Zahlungsunfähigkeit der Unterhaltspflichtigen. In anderen Fällen sind die Zahlungspflichtigen für die Behörden gar nicht auffindbar.

Wie es wirklich um die finanzielle Situation nicht zahlender Unterhaltspflichtiger bestellt ist, lässt sich nicht endgültig überprüfen, denn die Datenlage ist mangelhaft und generell schwer erfassbar.

Generell sind Alleinerziehende besonders häufig arm; derzeit sind es rund 29 Prozent. Frauen ohne Hochschul- oder Berufsabschluss sind besonders häufig betroffen.

»Es ist empirisch schwierig zu lösen, weil man an die Unterhaltsschuldner kaum herankommt«, berichtet Franz Neuberger der Jungle World. Für das Deutsche Jugendinstitut war er an einer Studie zur Lage von Alleinerziehenden beteiligt. Die wenigsten Elternteile, die der Unterhaltspflicht nicht nachkommen, würden das offen zugeben. Dass sie nicht zahlen, wisse man in der Regel von den­jenigen, die vergeblich auf den Unterhalt warten. Ein Teil der Unterhaltspflichtigen bleibt absichtlich zahlungsunfähig, wird dazu in der Studie vermutet. »Wer beispielsweise im Niedriglohnsektor tätig ist und nur 1.500 Euro netto erwirtschaftet, gleichzeitig aber unterhaltspflichtig für zwei Kinder ist, ist nah am Existenzminimum«, so Neuberger. »Der Erwerbsanreiz könnte hier so gering sein, dass man sich auch gleich arbeitslos melden kann.« Um den Druck zu erhöhen, sollen die nicht zahlenden Unterhaltspflichtigen künftig stärker sanktioniert werden. Im Koalitionsvertrag ist unter anderem der Entzug des Führerscheins als Maßnahme vorgesehen.

Alleinerziehende unverhältnismäßig stark betroffen

Schon ohne die derzeit geplanten Sparmaßnahmen der Regierung haben es Alleinerziehende schwer: Anders als Ehepaare, die vom Ehegattensplitting profitieren – die Einkommenssteuer wird bei Ehepaaren so berechnet, als würde jede der beiden Partner genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens beziehen –, haben Single-Eltern lediglich einen Steuerfreibetrag. Generell sind Alleinerziehende besonders häufig arm; derzeit sind es rund 29 Prozent. Frauen ohne Hochschul- oder Berufsabschluss sind besonders häufig betroffen.

Und auch die derzeit geplanten Reformen treffen Alleinerziehende unverhältnismäßig stark. Der Kindergeldzuschlag für arme Familien soll gestrichen werden – es handelt sich um 25 Euro im Monat – und auch die Reform des Bürgergelds wird ihre Konsequenzen für Alleinerziehende haben. Rund 35 Prozent von ihnen waren im vergangenen Jahr auf Bürgergeld angewiesen. Mit der seit dem 1. Juli geltenden Regelung zur Grundsicherung sind nun strengere Maßnahmen möglich, um Emp­fän­ger:in­nen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Statt zuvor ab dem dritten Geburtstag des Kindes kann das Jobcenter nun ab Vollendung des 14. Lebensmonats einen leistungsbeziehenden zu Maßnahmen der Arbeitsvermittlung verpflichten, vorausgesetzt eine Kinderbetreuung ist gewährleistet – was bei geschätzt 300.000 fehlenden Kita-Plätzen schwierig werden könnte. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigte auf der jährlichen Sommerpressekonferenz die seiner Ansicht nach finanziell notwendigen Kürzungen. »Durch Schule und Betreuung« seien »die alleinstehenden Elternteile in der Lage«, behauptete er, »auch Arbeit aufzunehmen«.

Was der Bundeskanzler nicht sagt: 71 Prozent aller alleinerziehenden Mütter arbeiten – allerdings oft in schlecht bezahlten Berufen oder wegen der Alleinbelastung in Teilzeit. Einfach mehr zu arbeiten – »das ist für die allermeisten Alleinerziehenden neben ihren familiären Verpflichtungen gar nicht machbar«, teilte Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V., auf Anfrage der Jungle World mit. Hinzu kommt ein Arbeitsmarkt, der nicht auf ihre Bedürfnisse ausgelegt ist. »Vielen Alleinerziehenden gelingt der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit gar nicht, weil der Arbeitsmarkt oder die Arbeitsbedingungen im Job das nicht hergeben, zum Beispiel wenn die Arbeitszeiten nicht mit den Öffnungszeiten von Kita oder Schulhort vereinbar sind«, so Jaspers.

Alleinerziehende Mütter leiden schon jetzt häufiger an depressiven Symptomen und haben eher einen Bedarf an professioneller Hilfe als Mütter in Paarbeziehungen.

Die geplanten Kürzungen dürften das Leben etlicher Alleinerziehender noch schwerer machen. Untersuchungen zeigen: Alleinerziehende Mütter leiden schon jetzt häufiger an depressiven Symptomen und haben eher einen Bedarf an professioneller Hilfe als Mütter in Paarbeziehungen. Belastungsfaktoren wie die alleinige Verantwortung für Kinder, Haushalt und Lohnarbeit sowie die finanziellen Probleme machen den Alltag zu einem ständigen Balanceakt.

Eine neue Beziehung kann das zum Positiven verbessern. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung und der Universität Tilburg steigt die Lebenszufriedenheit alleinerziehender Frauen mit dem Beginn einer neuen Partnerschaft. Als Hauptgrund werden die zusätzlichen finanziellen Ressourcen benannt. Die romantische Beziehung ist für viele Frauen einer der wenigen realistischen Wege aus der Prekarität – und schafft zugleich eine neue Abhängigkeit. Diese erschwert es Frauen wiederum, eine Beziehung zu beenden. »Wer befürchten muss, den Lebensunterhalt für sich und die Kinder allein nicht sichern zu können, sieht sich mit zusätzlichen Hürden konfrontiert, wenn es darum geht, eine Partnerschaft zu verlassen«, so Daniela Jaspers. Die geplanten Kürzungen der Bundesregierung würden ­diese Abhängigkeit verschärfen und des Frauen künftig schwerer machen, sich aus schädlichen oder gewaltgeprägten Beziehungen zu lösen.

 

* Name von der Redaktion geändert