06.08.2026
Armutsbekämpfung auf Deutsch

Ehrliche Deutsche wollen in Ruhe Kaffee trinken

In Deutschland meint man, Armut dadurch zu bekämpfen, dass man sie unter Strafe stellt. Die neuen Bettelverbote bieten keine Lösung an, sie kriminalisieren lediglich Arme. Eine Kolumne über Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

In Dortmund gilt seit Anfang August ein besonderes Bettelverbot. Künftig müssen bettelnde Menschen einen Abstand von fünf Metern zu Tischen der Außengastronomie halten. Diesen Beschluss fasste das Kommunalparlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP, BSW und AfD. Der Grund dafür seien Beschwerden von Gastronom:innen und Kund:innen von Cafés und Restaurants rund um den Alten Markt in Dortmund gewesen. Verstoßen Bettelnde gegen das Verbot, drohen ihnen Bußgelder, die im (wahrscheinlichen) Fall der Nichtbegleichung zu mehrwöchiger Erzwingungshaft führen können.

Kurz darauf zog eine weitere Stadt in Nordrhein-Westfalen nach: In Düren gilt von nun an ein Bettelverbot, das weiter reicht als das in Dortmund. Verboten wurde nicht nur jede Bitte nach Geld im Umkreis von fünf Meter um die Außengastronomie, sondern ebenso das Betteln in Begleitung von Kindern ­sowie das Vortäuschen von Behinderungen oder Krankheiten. Damit solle verhindert werden, dass auf diese Weise Mitleid erregt würde.

Fast einhundert Jahre lang war hierzulande jede Form des Bettelns grundsätzlich verboten. Wer bettelte, galt im 1871 gegründeten Deutschen Reich als »arbeitsscheu« und musste harte Strafen fürchten.

Die Bettelverbote stehen in einer langen Tradition. Fast einhundert Jahre lang war hierzulande jede Form des Bettelns grundsätzlich verboten. Wer bettelte, galt im 1871 gegründeten Deutschen Reich als »arbeitsscheu« und musste harte Strafen fürchten. Die Nationalsozialisten verschärften sämtliche bestehenden Regelungen und gingen systematisch gegen Menschen vor, die sie als »asozial« stigmatisierten. Zehntausende wurden in Arbeitshäuser, psychiatrische Anstalten und Konzentrationslager verschleppt. Nach dem Ende des Nationalsozialismus galt der Strafbestand in beiden postnazistischen deutschen Staaten zunächst weiter. Erst im Zuge der Liberalisierungsbewegung in den sechziger Jahren wurde in der BRD 1969 ein Erlass aufgehoben, der sogar die Zwangseinweisung in ein Arbeitshaus ermöglicht hatte. 1974 wurde schließlich der Bettelparagraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seit über fünfzig Jahren ist Betteln also grundsätzlich erlaubt.

Jedoch beschließen immer mehr Kommunen Einschränkungen. In München ist es etwa verboten, in der Altstadt oder auf dem Oktoberfestgelände nach Geld zu fragen. In Bremen ist jenes Verhalten untersagt, das als »aufdringliches« oder »aggressives« Betteln bezeichnet wird. Dem Serviceportal der Stadt zufolge ist damit gemeint, Personen zu bedrängen, festzuhalten oder zu berühren. Es drohen Geldstrafen bis zu 500 Euro. Erlaubt ist weiterhin, still nach Geld zu fragen, etwa sitzend mit einem Becher. Besonders streng sind die Regelungen, die bereits seit 2024 in Aachen gelten. Hier ist Betteln sogar vor Geschäften, an Haltestellen und vor Geldautomaten vollständig verboten.

Anfang des Jahres stellte die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft eine Kleine Anfrage zum Erfolg des Bettelverbots, das in der Hansestadt seit rund zwei Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt. Der Antwort zufolge verhängten 2025 allein die Hamburger Verkehrsbetriebe 3.628 Vertragsstrafen gegen Bettelnde, ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Das sagt aber nichts darüber aus, ob nun mehr oder weniger Menschen trotz des Verbotes in den öffentlichen Verkehrsmitteln um Geld bitten. Aussagekräftiger ist hingegen, dass lediglich knapp 50 der Vertragsstrafen bezahlt wurden. Das dürfte auch niemanden verwundern: Wer für Grundbedürfnisse durch Betteln wenige Euros zusammenkratzen muss, wird kaum in der Lage sein, Bußgelder zu bezahlen.

Wer für Grundbedürfnisse durch Betteln wenige Euros zusammenkratzen muss, wird kaum in der Lage sein, Bußgelder zu bezahlen.

Das Einzige, was kommunale Bettelverbote erreichen, ist, Probleme zu kaschieren. Offensichtlich bekämpfen sie Armut nicht, ebenso wenig bieten sie jenen Lösungen an, die betteln müssen. Stattdessen werden arme und wohnungslose Menschen kriminalisiert und an andere Orte verdrängt. Derartige Verbote führen dazu, dass diese Menschen nicht mehr dort um Geld bitten können, wo sie von einer höheren Spendenbereitschaft ausgehen. Die Argumente für Verbote warten immer mit dem gleichen Schreckgespenst auf: der Vorstellung von organisierten Banden einer Bettelmafia, die Krankheiten vortäuschen und ehrlichen Deutsche beim Kaffeetrinken aggressiv belagern, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mit der Realität haben diese Ängste wenig zu tun. Sie zeugen vielmehr von jahrhundertealten Ressentiments.

In verschiedenen Gemeinden gab es bereits Klagen gegen Bettelverbote. In Krefeld war ein bestehendes Bettelverbot dahingehend verschärft worden, dass fortan jede Form des »aktiven« Bettelns untersagt war. Bettelnden war es damit nicht einmal mehr erlaubt, auf Menschen zuzugehen und sie anzusprechen. Dagegen ging ein Betroffener mit Unterstützung der Linkspartei vor. Im Juni 2023 bekam er schließlich recht: Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf erklärte das Krefelder Bettelverbot für rechtswidrig.

In Dortmund soll das neue Verbot zunächst für ein Jahr gelten und anschließend evaluiert werden. Doch die Erfahrung aus ­anderen Gemeinden zeigt: Selbst dort, wo die gewünschten Ergebnisse ausblieben, wurden derartige Regelungen bisher nicht rückgängig gemacht. Vielmehr deutet sich auf kommunaler Ebene eine allmähliche Rückkehr zu einem allgemeinen Bettelverbot an – ohne jede Rücksicht auf arme, wohnungslose und suchtkranke Menschen.