Schluss mit der Empörung
Ob rechts, ob links oder irgendwo dazwischen – die Freiheit hat derzeit viele Freunde. Leider gerät denen begrifflich oft einiges durcheinander. Klar: Dass das Grundgesetz Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit (sowie weitere Freiheiten) im Artikel 5 gemeinsam abhandelt, trägt nicht zur Trennschärfe bei, zumal sich Meinungs- und Pressefreiheit den ersten Absatz auch noch teilen müssen. Das liegt aber nicht daran, dass sie miteinander identisch wären, sondern daran, dass für sie »Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze« vorgesehen sind (Absatz 2), für die Kunstfreiheit (Absatz 3) hingegen nicht. Das sollte man sich bewusst machen, bevor man beginnt, sich zu empören, und vielleicht auch gleich nochmal nachschauen, welche konkreten »Schranken« für die Meinungsfreiheit tatsächlich bestehen. Dank des Internets ist das schnell zu bewerkstelligen und bewahrt einen davor, sich lächerlich zu machen.
Schwieriger wird es mit der Pressefreiheit, für die es abseits »allgemeiner Gesetze« noch »journalistisch-ethische Grundregeln« gibt, die einst vom Deutschen Presserat als »Pressekodex« formuliert wurden. Darin finden sich auch Hinweise darauf, was genau Journalismus eigentlich sein sollte und was nicht. Krawallmedien wie Nius oder Apollo News etwa, deren Macher das Wort Pressekodex wahrscheinlich nicht mal buchstabieren können, unterliegen zwar dem Presserecht, haben aber mit Journalismus nicht viel zu tun. Wenn also große Zeitungen Angriffe auf Vertreter solcher rechtspopulistischen Plattformen, wie unlängst bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt geschehen, zu Attacken auf die Pressefreiheit hochjazzen und die Angegriffenen dabei gar noch »Kollegen« nennen, zeigt das nur, wie schlecht es um den Journalismus in diesem Land bestellt ist.
Ob rechts oder links, der ÖRR ist nicht verpflichtet, alles zu senden, was durch die Kunstfreiheit gedeckt ist.
Dazu passt, dass Vertretern des Protestbündnisses »Widersetzen« ein »seltsames Verständnis von Pressefreiheit« (Focus et al.) vorgeworfen wurde, weil sie nicht bereit waren, auf einer Pressekonferenz Fragen von Apollo News zu beantworten. Dass die Selbstinszenierung der jungen Antifas als kleine Georg Elsers dabei etwas überzogen wirkte – geschenkt. Aber dass die Pressefreiheit niemanden dazu verpflichtet, allen Medien Rede und Antwort zu stehen, sollte man als professioneller Journalist schon wissen.
Doch nun von rechter zu linker Empörungslust. Die entflammte zuletzt mal wieder an Auftritten der Herren Dieter Nuhr und Uwe Steimle. Ersteren wollte man wegen eines widerlich frauenfeindlichen Beitrags mittels Petition vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) ausschließen, gegen Letzteren ermittelte gar die Staatsanwaltschaft, weil er bei einem Auftritt für die AfD in Phantasien über einen Mord an Bundeskanzler Friedrich Merz und dessen Amtsvorgängerin Angela Merkel geschwelgt hatte. Kann man alles ekelhaft finden, ist aber durch die Kunstfreiheit gedeckt, wenn es im Rahmen von Kabarettprogrammen stattfindet. Wollte man daran etwas ändern, müsste man die Kunstfreiheit rechtlich beschränken. Nur: Wer sollte da »Schranken« definieren? Die Initiatoren einer auf der Online-Plattform Change.org zu findenden Petition gegen Dieter Nuhr, die unter anderem schrieben, dass »öffentlich finanzierte Satire« nicht auf »Kosten von Betroffenen tödlicher Gewalt funktionieren« dürfe und Polemik grundsätzlich keine Satire sei, wären sicher keine Idealbesetzung.
In einem aber hatten sie recht: Ob rechts oder links, der ÖRR ist nicht verpflichtet, alles zu senden, was durch die Kunstfreiheit gedeckt ist. Wenn also der Musiker Danger Dan, der über dieses Thema sogar mal ein Lied gemacht hat, der ZDF-Intendanz Zensur vorwirft, weil diese die Aufführung seines Songs »Keine Angst« in der Satiresendung »Die Anstalt« unterband, ist das völliger Unsinn. Höchstens wurde hier gegen die redaktionelle Freiheit verstoßen, keinesfalls aber die Kunstfreiheit beeinträchtigt. Das Lied ist ja überall verfügbar und darf gehört werden, obwohl es teils illegale antifaschistische Aktionsformen propagiert. Eigentlich pfiffig, der Strafverfolgung auf diese Weise ein Schnippchen zu schlagen. Nun aber zu lamentieren, weil man das Lied nicht in staatlich finanzierten Sendern singen darf, zeugt nur davon, dass der radikale Impetus unterwegs verlorenging. Man stelle sich vor, der Satiriker Dieter Hildebrandt hätte in den achtziger Jahren die Punkband Slime mit ihrem Lied »Deutschland muss sterben« in seine Sendung »Scheibenwischer« eingeladen. Unvorstellbar? Eben. Niemand hätte das erwartet, und Slime hätten sich auch nie darum beworben. Wenn doch, wären sie bei den Fans unten durch gewesen.
Ob für den ÖRR, die Presse oder private Veranstalter – grundsätzlich gilt: So wenig ein Fernsehsender dazu gezwungen ist, »Sommerinterviews« mit Faschisten zu führen, so wenig kann ein Künstler verlangen, jede Bühne zu bekommen. Mag es auch peinlich sein, wenn Leute irgendwo ein- und dann wieder ausgeladen werden, weil die Verantwortlichen plötzlich Angst vor einem Shitstorm kriegen – das meiste, was unter dem Begriff »canceln« skandalisiert wird, hat mit Zensur rein gar nichts zu tun und verdient daher auch keine Empörung. Man kann seine Lebenszeit besser nutzen. Für antifaschistische Arbeit zum Beispiel. Wem Danger Dans Song dabei hilft – bitteschön. Ist ja nicht verboten.