27.08.2026
Rechtsextremer Terror in Bayern

Verspätete Aufklärung

Der Brand im Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde München am 13. Februar 1970 wurde von einem Neonazi gelegt – zu diesem Schluss kam nun offiziell die Generalstaatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Täter ist nicht mehr am Leben, die Ermittlungen wurden ein­gestellt. Für weitere Aufklärung bräuchte es neue Initiativen.

Es ist der schwerste von Deutschen begangene antisemitische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik. Nun ist die Münchner Generalstaatsanwaltschaft überzeugt, dass der mutmaßliche Täter ein Rechtsextremer war: Bernd V. soll am 13. Februar 1970 den Brand im Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde München gelegt haben. Sieben Jüdinnen und Juden kamen in den Flammen oder beim Versuch ums Leben, sich ins Freie zu retten: David Jakubowicz, Leopold Arie Leib Gimpel, Regina Rivka Becher, Siegfried Offenbacher, Max Meir Blum, Rosa Drucker und Georg Eljakim Pfau.

Wie die Münchner Generalstaatsanwaltschaft am vergangenen Donnerstag mitteilte, sprächen »belastbare Gründe« dafür, dass V. der Täter war. Bewiesen ist das nicht. V. ist vor sechs Jahren verstorben. Eine »Anklageerhebung gegen bereits verstorbene Beschuldigte« ist in Deutschland »rechtlich nicht möglich«, wie die Münchner Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Presseerklärung darlegte. Für V. müsse weiterhin die »Unschuldsvermutung« gelten. Weil weitere Erkenntnisse nicht zu erwarten seien, hat die Generalstaatsanwaltschaft nun nach über einem Jahr Ermittlungsarbeit das Verfahren eingestellt.

Der Anschlag von München 1970 muss nun in eine lange Reihe rechtsextremer Terrorakte in Bayern eingeordnet werden.

Anfang 2025 hatte sich überraschend eine neue Zeugin gemeldet und der Polizei geschildert, was sie von einem Verwandten gehört habe. Der habe in den siebziger Jahren mit V. regelmäßig Einbrüche verübt. Familienangehörigen habe er von einem misslungenen Versuch am Abend des Brandanschlags berichtet, in ein Juweliergeschäft am Münchner Gärtnerplatz, in der Nähe des Jüdischen Gemeindezentrums, einzubrechen. V. sei daraufhin so wütend gewesen, dass er mit Blick auf das jüdische Gemeindezentrum behauptet habe, »die Juden« besäßen alles und er wolle »sie anzünden«. V.s ehemaliger Komplize lebt nicht mehr. Die Zeugin hatte den Tod ihres Verwandten abgewartet, bevor sie im vergangenen Jahr zur Polizei ging.

Damit bleiben zentrale Fragen offen. Zum einen die, ob V. wirklich allein gehandelt hat. Der Spiegel berichtete im Januar, an den Einbrüchen seien regelmäßig drei Personen beteiligt gewesen. Der Verwandte der Zeugin will am Anschlag nicht beteiligt gewesen sein. Was ist mit dem dritten Komplizen? In der Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es nur, es gebe keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung Dritter.

Zum anderen müsste geklärt werden, warum die Polizei V. nicht schon früher als tatverdächtig ausmachte. Immerhin hatte ein Gefängnisinsasse, der sich mit V. eine Zelle teilte, schon in den siebziger Jahren eine Mitteilung gemacht, die zur Aussage der neuen Zeugin passt: Ihm habe V. die Tat gestanden. Doch bei einem Verhör 1972 bestritt V. alles. Er war als Neonazi bekannt und wusste mit Sprengstoff umzugehen: Als 18jähriger hatte er zwei Telefonzellen in die Luft gejagt.

So blieb der Mordanschlag mit sieben jüdischen Opfern jahrzehntelang unaufgeklärt. Er geriet zudem schnell in Vergessenheit und wurde überschattet von dem Attentat auf die Olympischen Spiele 1972, begangen von einem palästinensischen Kommando. Elf israelische Sportler und ein Polizist wurden dabei getötet.

In München gab es 1970 ebenfalls eine Tupamaros-Gruppe. Sie distanzierte sich allerdings klar von dem Brandanschlag am 13. Februar 1970.

Lange Zeit richtete sich der Verdacht, den Anschlag 1970 verübt zu haben, gegen antizionistische Linke. Aus der Luft gegriffen war das nicht. Drei Monate zuvor, am 9. November 1969, hatte ein Mitglied der Tupamaros Westberlin einen Sprengsatz in der Jüdischen ­Gemeinde Berlin gelegt. Zum Glück versagte der Zünder. Die Tupamaros Westberlin bekannten sich in einer Szenezeitung zu dem Anschlagsversuch.

In München gab es 1970 ebenfalls eine Tupamaros-Gruppe. Sie distanzierte sich allerdings klar von dem Brandanschlag am 13. Februar 1970 und schrieb an verschiedene Zeitungen, die Öffentlichkeit werde »versuchen, uns auch den Altersheimbrand in die Schuhe zu schieben. Laßt euch gesagt sein: wir treffen keine Unschuldigen!«

Trotzdem schienen auch andere linke Gruppierungen befürchtet zu haben, den Brandanschlag könnte jemand aus den eigenen Reihen verübt haben. Der Sozialistische Deutsche Studentenbund und andere Gruppen erklärten 1970: »Derartige antisemitische Aktionen sind kein politisches Mittel im Kampf gegen den Zionismus.« Das müsste man nicht eigens betonen, wenn man überzeugt wäre, dass Rechtsextreme für die Tat verantwortlich sind.

Da es nun kein Gerichtsverfahren geben wird, muss die Aufklärung von anderer Seite kommen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss oder außerparlamentarische Initiativen könnten dazu beitragen. Die radikale Linke selbst hätte schwere Versäumnisse aufzuarbeiten. Warum haben Antifaschistinnen und Antifaschisten Bernd V. nicht als mutmaßlichen Täter ausfindig gemacht? Warum kam die Mehrheit der deutschen Linken 25 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Shoah nicht auf den Gedanken, dass ein Nazi antisemitische Mordanschläge verüben könnte?

Die antizionistische Linke sieht sich bis heute vor allem als Opfer falscher Verdächtigungen. Als Anfang dieses Jahres erstmals ausführlicher über die neuen Ermittlungen berichtet wurde, freute sich die Junge Welt offenbar am meisten darüber, dass dieses Verbrechen nun nicht mehr »als ›Beweis‹ für ›linken Antisemitismus‹« dienen ­könne. Von dieser Seite ist somit keine Aufklärungsanstrengung mehr zu ­erwarten.

Der Anschlag von München 1970 muss nun in eine lange Reihe rechts­extremer Terrorakte in Bayern ein­geordnet werden: das Oktoberfestattentat im September 1980, der antisemitische Doppelmord von Erlangen im Dezember desselben Jahrs und der neunfache rassistische Mord, den ein Rechtsextremer in München 2016 begangen hatte. Die strafrechtlichen Ermittlungen in all diesen Fällen sind beendet. Die Aufklärungsarbeit sollte nun beginnen.