Das vor einem Jahr in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz sorgt weder für mehr Transparenz noch für einen Abbau der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen.
Mit seinem Urteil zum Streikverbot für Beamte hält das Bundesverfassungsgericht am anachronistischen Beamtenrecht fest, das zum Teil noch aus dem Preußen des 18. Jahrhunderts stammt.
Der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie bringt den Beschäftigten unter anderem neue Möglichkeiten, ihre Arbeitszeiten individuell zu wählen. Nicht alle sehen das als Erfolg.
In der vergangenen Woche trat das sogenannte Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen dürfte es allerdings kaum sorgen.
Fast zwei Milliarden Euro wurden Leistungsberechtigten in den vergangenen zehn Jahren durch Hartz-IV-Sanktionen vorenthalten. Dass sich dies künftig ändert, ist unwahrscheinlich.
Lange Zeit galten Arbeitskämpfe im Bereich der Pflege als schwer zu organisieren. Inspiriert vom erfolgreichen Ausstand in der Berliner Universitätsklinik Charité entsteht zurzeit jedoch eine bundesweite Bewegung für bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern.
Lange Zeit war in den Gewerkschaften von Arbeitszeitverkürzung keine Rede mehr. Nun will die IG Metall den Kampf um weniger Arbeits- und mehr Freizeit wieder aufnehmen. Die Aussichten sind allerdings nicht allzu gut.