Sonntag, 21.03.2021 / 23:54 Uhr

Gefängnisstrafe für tunesische LGBT-Aktivistin

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Aus dem Netz

Die LGBT-Aktivistin Rania Amdouni wurde von einem Gericht zu sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem die Polizei ihre Beschwerde wegen Belästigung und Drohung nicht aufnehmen wollte.

 

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Rania Amdouni, Bild: Twitter

 

Human Rights Watch berichtet, dass ein tunesisches Gericht die LGBT-Aktivistin Rania Amdouni am 4. März zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 18 tunesischen Dinar (5,50 €) verurteilt hat. Ihr wurde vorgeworfen vor einer Polizeistation Lärm gemacht zu haben, nachdem sich Polizeibeamte geweigert hatten, ihre Beschwerde wegen Belästigung zu aufzunehmen. Die Menschenrechtsgruppe sagte, dass gegen Urteil am 5. März Berufung eingelegt wurde.

„Die tunesischen Behörden sollten sicherstellen, dass Beschwerden, wie die von Amdouni, vertraulich und schnell nach einem klaren Verfahren behandelt werden, und dass die Menschen ohne Angst vor Repressalien solche Beschwerden einreichen können“, so Human Rights Watch in seinem Bericht vom 9. März.

Am 27. Februar ging Amdouni zu einer Polizeistation in der Innenstadt von Tunis, um eine Beschwerde gegen die Administratoren der Facebook-Seite der Polizeigewerkschaft einzureichen, die Fotos von ihr veröffentlicht und ihr Vergewaltigungs- und Todesdrohungen geschickt hatten. Die Polizeibeamten auf der Wache weigerten sich jedoch, ihre Beschwerde aufzunehmen.

Die 26jährige Amdouni ist eine prominente Aktivistin für LGBT-Rechte und bekannt für ihre Teilnahme an Protesten, die mehr Demokratie fordern. Sie wurde zur Zielscheibe der Polizeigewerkschaften, nachdem sie im Januar an Protesten teilgenommen hatte, auf denen die Polizeirepression verurteilt wurde.

Einer von Amdounis Anwälten, Mohamed Ali Bouchiba, der ihre Verteidigung im Namen der Damj Association for Justice and Equality übernommen hat, sagte gegenüber Al-Monitor, dass Amdouni nach dem Urteil nun in einem Frauengefängnis in Manouba, im westlichen Teil des Großraums Tunis, sitzt. „Die Festlegung eines Berufungstermins in dieser miserablen Justiz dauert über einen Monat, was bedeutet, dass Amdouni bis dahin die Hälfte [inkl. Untersuchungshaft; Anm. Mena-Watch] ihrer Strafe verbüßt haben wird“, sagte er.

Bouchiba sagte, die Beamten in der Polizeistation hätten sich geweigert, Amdounis Beschwerde über wiederholte – auf der Straße und im Internet erfolgte – Belästigungen durch Beamte der Polizeigewerkschaft, zu registrieren, die wegen ihrer sexuellen Orientierung erleiden musste. Er sagte, die Beamten hätten sie sogar weiter schikaniert, als sie versuchte, ihre Beschwerde einzureichen.

Human Rights Watch berichtete, dass ein anderer Anwalt von Amdouni, Hamadi Hanchiri, sagte, Amdouni habe dann auf der Straße vor der Station geschrien und das tunesische Polizeisystem verflucht.

Bouchiba sagte, der Staatsanwalt am erstinstanzlichen Gericht in Tunis habe sich auf ihr Verhalten vor der Wache bezogen, das er als „zügellos und undiszipliniert“ charakterisierte, und sie am 1. März wegen „verbaler Beleidigung eines Beamten im Dienst“ angeklagt, ein Verbrechen, das nach Artikel 125 des Strafgesetzbuches mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet wird. „Amdouni hatte fünf Beschwerden gegen Personen eingereicht, die ihr Drohbriefe geschickt hatten, aber keine wurde weiterverfolgt. Gegen sie wurde jedoch in weniger als 72 Stunden eine Notverordnung erlassen“, schloss Bouchiba.

Artikel 125 des Strafgesetzbuches besagt, dass jeder, der Beamte beleidigt, sei es verbal oder physisch, oder sie bedroht, mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 120 tunesischen Dinar (36,61 €) bestraft wird. In einer im Juli 2017 veröffentlichten Erklärung forderte Human Rights Watch das tunesische Parlament auf, diesen Artikel zu streichen, da er eine eklatante Verletzung der Menschenrechte darstelle.

(Aus dem Artikel „Tunisian LGBT activist imprisoned after reporting police harassment“, der bei Al-Monitor erschienen ist. Übersetzung von Alexander Gruber.)