Bundesregierung verweigert schutzberechtigten Sudanesen die Einreise
Sie reden alle immer gerne von "illegalen Migranten", weil europäische Fluchtabwehr es Menschen längst nicht mehr möglich macht auf legalem Weg in die EU oder nach Deutschland zu kommen. Bislang gab es eine Ausnahme, denn es besteht auch die Möglichkeit beim UNHCR einen Asylantrag zu stellen. Das ist mühsam, extrem langwierig und oft auch schwierig in den jeweiligen Nachbarstaaten des Herkunftslandes.
Und das UNHCR braucht dann Aufnahmeländer. Im Falle des Sudan hatte die alte Bundesregierung ein Kontingent von 13.100 Aufnahmen zugesagt, bis zum Mai 2025 kamen aber erst 5.200 aus dieser Gruppe.
Im Rahmen ihrer "Migrationswende" stoppte die neue Regierung auch dieses Programm - womit es nun auch offiziell keinen legalen Weg mehr gibt, um als Flüchtling nach Deutschland zu kommen. Damit verfuhr sie ähnlich wie mit den Afghanen, die sie in Pakistan hat hängen lassen.
In beiden Fällen schritten Gerichte ein und erklärten in Einzelfällen das Vorgehen für rechtswidrig. Das OVG Berlin-Brandenburg gab Ende Oktober einer Sudanesin Recht, die geklagt hatte, weil ihr Flug nach Deutschland in letzter Minute abgesagt wurde.
Der Vorgang zeigt erneut, wie weit die Regierung und ihr Innenminister bereit sind, selbst rechtsverbindliche Zusagen zu missachten, um so den Zuzug von Flüchtlingen zu reduzieren.