Freitag, 25.09.2026 / 17:10 Uhr

Die Drohwebsite „Alaj“ und Teherans geheimes Repressionsnetzwerk in Deutschland

Gastbeitrag von Kazem Moussavi
iranin
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Radio Zamaneh

Mitte September 2026 hat das Mullah-Regime mit „Alaj“ eine neue Website zur Identifizierung und Überwachung iranischer Regimegegner:innen im Ausland eingerichtet. 

Vorgestellt wurde sie zunächst von Fars News, der Nachrichtenagentur der Revolutionsgarden. Kurz nach ihrer Einführung war „Alaj“ in mehreren Ländern außerhalb des Iran nicht mehr erreichbar und ist inzwischen auch im Iran außer Betrieb.

Die Betreiber erklärten dies mit einer hohen Zahl von Zugriffen und Cyberangriffen (Radio Farda, 17.09.2026). Ob die Seite tatsächlich dauerhaft abgeschaltet wurde oder nur taktisch aus dem Netz genommen wurde, ist offen. An der politischen Bedeutung der Plattform ändert das nichts.

Nach Angaben iranischer Staatsmedien hat „Alaj“ bereits 1.600 Personen erfasst und überwacht. Rund 600 von ihnen sollen aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung registriert worden sein. Über die Website, einen Telegram-Bot und den iranischen Nachrichtendienst Bale können Informationen über Regimegegner:innen eingereicht werden. Auf der Plattform wurden nach unabhängigen Berichten bereits personenbezogene Daten veröffentlicht, darunter Namen, Fotos und in einzelnen Fällen weitere persönliche Angaben.

Denn dass „Alaj“ derzeit offline ist, darf nicht als Ende der Angelegenheit verstanden werden. Informationen, die über eine solche Plattform oder über andere Kanäle gesammelt wurden, verschwinden nicht automatisch mit der Abschaltung einer Internetseite. Ebenso wenig verschwinden die dahinterstehenden Strukturen der iranischen Sicherheitsbehörden und ihrer ausländischen Proxy-Netzwerke.

„Alaj“: Denunziation als staatliches Instrument

„Alaj" fordert dazu auf, Informationen über Iraner:innen im Ausland zu melden, die das Regime als „Verräter" beziehungsweise als „anti-iranisch" einstuft. Ins Visier genommen werden vor allem Menschen, die sich gegen die Islamische Republik engagieren oder die aus Sicht der Betreiber Sanktionen und einen militärischen Angriff gegen das Regime unterstützen. Damit versucht die Islamische Republik, die Überwachung und Einschüchterung ihrer Gegner:innen im Ausland noch systematischer zu organisieren.

Ein wichtiges Druckmittel bleibt nach wie vor die Beschlagnahme und Konfiszierung des eventuell vorhandenen Eigentums durch Erbschaft im Iran von politischen Gegner:innen und Aktivist:innen im Exil – ein Mittel zur Erpressung und Unterdrückung von Systemkritiker:innen, das die Islamische Republik seit der Revolution von 1979 und verstärkt während der Proteste der letzten Jahre anwendet.

Der Plan der Islamischen Republik besteht darin, die Opposition mit der Inanspruchnahme von „Alaj“ mundtot zu machen: Kritik soll unterbunden, Proteste im Ausland sollen verhindert werden, noch bevor sie stattfinden.

„Alaj“ ist deshalb kein isoliertes Internetprojekt, sondern die jüngste Stufe einer transnationalen Repression, die das iranische Regime seit Jahren betreibt. Die Islamische Republik verfügt über einen Sicherheits-, Geheimdienst- und Terrorapparat, der nicht an den Grenzen des Iran endet, sondern seine Gegner:innen auch in Europa und insbesondere in Deutschland verfolgt.

Überwachung der iranischen Opposition

Die Bundesregierung geht seit Jahren davon aus, dass die iranische Opposition in Deutschland im Fokus der iranischen Sicherheitsbehörden steht. Iranische Nachrichtendienste versuchen, Informationen über oppositionelle Personen und Strukturen zu gewinnen, oppositionelle Aktivitäten zu überwachen und durch Einschüchterung auf deren politische Arbeit einzuwirken.

Seit den landesweiten Protesten nach der staatlichen Ermordung von Jina Mahsa Amini im September 2022 haben sich die Hinweise auf entsprechende Überwachungsaktivitäten gegen oppositionelle Veranstaltungen und Aktivist:innen in Deutschland weiter verdichtet.

Dimension des iranischen Sicherheitsapparats

Die Dimension dieses Apparats mit Deutschlandbezug ist erheblich: Nach einer Antwort der Bundesregierung vom Februar 2023 lagen dem Bundesamt für Verfassungsschutz Hinweise zu 160 Personen mit Bezügen zu Deutschland vor, bei denen Verbindungen zu den Revolutionsgarden bestanden. Die Bundesregierung wies zugleich darauf hin, dass nicht bei jeder Person bekannt war, ob sie sich aktuell in Deutschland aufhielt.

Diese Zahl verdeutlicht, wie umfangreich die Verbindungen der Revolutionsgarden mit Deutschland bereits im Jahr 2023 waren.

Nach den aktuellen Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden – wie sie im Verfassungsschutzbericht 2025 sowie in der jüngsten Regierungsberichterstattung dokumentiert sind – gilt für das gesamte Spektrum der iranischen Auslandsopposition in Deutschland eine anhaltend hohe abstrakte Gefährdung. Für das Regime in Teheran stellt jede Form von sichtbarem Dissens eine existentielle Bedrohung der eigenen Herrschaft dar.

Ausspähung, Spionage und Einschüchterung

Im Zentrum einer beispiellosen Eskalation klandestiner Ausspähungs- und Spionageaktivitäten steht dabei vor allem der Nationale Widerstandsrat Iran (NWRI) zusammen mit der eng verflochtenen Organisation der Volksmojahedin (MEK). Ebenso intensiv gefährdet sind ethnische Minderheitenorganisationen wie die kurdische Komala und die Demokratische Partei Kurdistans-Iran (DPK-I), denen das Regime pauschal Separatismus vorwirft.

Zunehmend geraten jedoch auch ungebundene Akteure ins Visier: Menschenrechtsaktivist:innen, Journalist:innen und Frauenrechtsbewegungen werden durch Cyberangriffe, digitale Überwachung und direkte Bedrohungen eingeschüchtert – sowohl sie selbst in Deutschland als auch ihre im Iran verbliebenen Familien.

Die Quds-Truppe als nachrichtendienstlicher Akteur

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Quds-Truppe der Revolutionsgarden. Sie ist nicht lediglich ein militärischer Auslandsarm, sondern verfügt auch über nachrichtendienstliche Funktionen und ist seit Jahren außerhalb des Iran aktiv. Die Bundesregierung stellte bereits 2023 fest, dass die Quds-Truppe seit mehr als zehn Jahren in Deutschland aktiv ist und ihre umfangreichen Überwachungsaktivitäten insbesondere gegen (pro-)israelische und (pro-)jüdische Ziele richtet.

Diplomatische, religiöse und ideologische Strukturen

Für diese Arbeit kann der iranische Sicherheitsapparat auf unterschiedliche staatliche und regimeverbundene Strukturen zurückgreifen: auf die diplomatischen Vertretungen der Islamischen Republik ebenso wie auf religiöse und ideologische Einrchtungen, die mit dem Regime direkt oder indirekt verbunden sind.

Solche Strukturen dürfen deshalb nicht pauschal als bloße religiöse oder kulturelle Einrichtungen betrachtet werden, wenn konkrete Verbindungen zum iranischen Sicherheits- oder Repressionsapparat bekannt geworden sind.

Ein Beispiel ist das Al-Mustafa-Institut in Berlin, das mit der Internationalen Al-Mustafa-Universität in Qom verbunden ist. Deren Aufgabe besteht unter anderem in der Rekrutierung für die schiitische und antisemitische Agenda des iranischen Regimes. Das Institut wurde im Zusammenhang mit entsprechenden Spionageverdachtsfällen öffentlich thematisiert.

Berliner Einrichtungen und Trauerveranstaltungen

Ein weiteres Beispiel ist die Imam-Riza-Moschee in Neukölln. Weitere Einrichtungen sind die mit der Botschaft verbundene Imam-Ali-Moschee in Tempelhof sowie das sogenannte Iran-Haus für Kunst und Kultur aus Iran mit Sitz in Berlin-Lichterfelde-West.

Bereits am 9. Januar 2020 organisierte die Imam-Riza-Moschee eine Trauerveranstaltung für den getöteten Quds-Truppen-Chef Qassem Soleimani. Nach der Tötung des Revolutionsführers Ali Khamenei im Februar 2026 fand laut Berichten von Oppositionellen am 2. März 2026 erneut eine Trauerveranstaltung für Khamenei in dieser Moschee statt. Einige Monate später, am 10. Juli 2026, wurde eine weitere Trauerveranstaltung für Khamenei in der Berliner Mullah-Botschaft organisiert, nachdem er offiziell in Mashhad im Iran beigesetzt worden war.

Gerade bei solchen Institutionen muss genau hingeschaut werden, statt sie als normale religiöse oder kulturelle Einrichtungen zu behandeln.

Das Prinzip der Tarnung und Arbeitsteilung

Dabei tritt das Regime selten geschlossen auf. Einzelne Institutionen, Funktionäre oder Lobbyisten, die diplomatische Vertretung, Proxy-Strukturen und auch die professionellen ausländischen Kriminellen, die das Regime für seine Droh- und Terroraktivitäten beauftragt, distanzieren sich regelmäßig voneinander – wie zum Beispiel das bereits verbotene IZH von der IGS und umgekehrt –, um ihre Handlungs- und Wirkungsfelder in Deutschland zu sichern und auszuweiten.

Jüdische und israelische Ziele im Visier

Ein zweiter zentraler Bereich der Repression des iranischen Regimes in Deutschland richtet sich gezielt gegen jüdische und israelische Einrichtungen und Personen sowie gegen Menschen und Organisationen, die als pro-israelisch wahrgenommen werden. Die Bundesregierung hat dies im März 2026 erneut bestätigt. In den vergangenen Jahren wurden dafür zunehmend sogenannte Proxy-Strukturen genutzt.

Diese Bedrohung ist nicht theoretisch. Neben der Quds-Truppe arbeitet das Regime mit einem weit verzweigten Netzwerk verbündeter und abhängiger Organisationen und Milizen – darunter Hisbollah, Hamas und die Huthi. Den Einsatz solcher Proxy-Strukturen im Zusammenhang mit iranischen Überwachungsaktivitäten und staatsterroristischen Operationen hat die Bundesregierung ausdrücklich thematisiert.

Sicherheitsbehörden schätzen die Zahl der Hamas-Anhänger:innen im Land auf rund 400, die der Hisbollah auf rund 1.000 – Letztere in Hamburg teilweise über das IZH mit dem Mullah-Regime verbunden.

Bei einzelnen antiisraelischen Demonstrationen, die unter dem Banner der Palästina-Solidarität stattfinden, treten solche Akteure gemeinsam mit Regimeanhänger:innen sowie mit dem in Deutschland verbotenen, der PFLP nahestehenden Samidoun-Netzwerk und mit BDS-Aktivist:innen und antizionistischen Linken auf.

Dabei werden unter anderem die jährlichen Al-Quds-Tag-Parolen aus Teheran skandiert, die bereits vor dem 7. Oktober 2023, dem Oktoberpogrom der Hamas gegen Israel, verwendet wurden, darunter „Genozid in Gaza“ und „From the River to the Sea“. Letztere wurde vom Landgericht Berlin mehrfach als Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas eingestuft, wobei eine höchstrichterliche Klärung noch aussteht.

Auch nach dem Waffenstillstand in Gaza wurden bei entsprechenden Demonstrationen in Berlin, teils unter der Flagge der Islamischen Republik, Parolen skandiert, die als Aufruf zur Delegitimierung und Vernichtung des jüdischen Staates gewertet wurden.

Konkrete Bedrohungen in Deutschland

Wie konkret diese Bedrohung ist, zeigen aktuelle Sicherheitsvorfälle: In Bochum wurde 2022 ein Anschlagsversuch auf eine Synagoge vereitelt, dessen Drahtzieher im Dezember 2023 rechtskräftig verurteilt wurde. In Berlin wurde ein Verbindungsmann zwischen Hamas und dem Mullah-Regime inhaftiert.

Der deutsche Staat reagiert mit Verboten, Ermittlungen und verstärktem Schutz. Doch die Bedrohung bleibt bestehen, solange diese Strukturen nicht konsequent zerschlagen werden.

Die Hisbollah als Proxy der Mullahs in Deutschland

Innerhalb dieses Netzwerks kommt der Hisbollah eine besondere Rolle zu, auch wenn sie in der öffentlichen Debatte über die iranische Repression in Deutschland bislang kaum auffällt.

Die libanesische Organisation wird vom iranischen Regime politisch und finanziell unterstützt und mit Waffen beliefert. Sie bekennt sich offen zur Vernichtung Israels.

Am 30. April 2020 erließ das Bundesinnenministerium ein bundesweites Betätigungsverbot gegen die Hisbollah. Polizei und Verfassungsschutz durchsuchten damals Moscheen und Vereinsräume unter anderem in Berlin, Bremen, Münster und Dortmund. Das Verbot erfasst die gesamte Organisation und nicht mehr nur ihren bewaffneten Flügel – eine Unterscheidung, an der Deutschland zuvor jahrelang festgehalten hatte.

Sichtbare Konsequenzen blieben dennoch begrenzt. Die Anhängerschaft der Hisbollah in Deutschland hält nach Erkenntnissen der Bundesregierung weiterhin an ihrem organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt fest – vor allem über informelle, regional abgeschottete Treffpunkte statt über offizielle Vereinsstrukturen.

Bereits 2021 musste das Bundesinnenministerium drei weitere, der Hisbollah nahestehende Vereine – Deutsche Libanesische Familie e.V., Gib Frieden e.V. und Menschen für Menschen e.V. – verbieten, die als Ersatzorganisationen des bereits 2014 verbotenen „Waisenkinderprojekts Libanon e.V.“ Spendengelder zugunsten der Hisbollah sammelten.

Für das Regime in Teheran bleibt die Hisbollah damit ein verlässlicher Baustein seines Netzwerks in Deutschland – gerade weil sie sich hinter unauffälligen religiösen und karitativen Strukturen verbergen kann.

Hamas-Terrorpläne und iranische Anschlagsoperation in Deutschland

Diese lokalen Netzwerke agieren im Kontext einer globalen Bedrohung: Die militant-islamistische Hamas wird politisch, finanziell und militärisch maßgeblich vom iranischen Regime unterstützt und gilt als zentraler Akteur innerhalb der von Teheran gesteuerten „Achse des Widerstands“.

Allerdings beweist die konkrete deutsche Strafsache zwar die Aktivitäten der Hamas, nicht aber automatisch eine konkrete operative Steuerung durch Teheran. Da das Regime gezielt auf indirekte Stellvertreter-Strukturen, informelle Befehlsketten und dezentrale Zellen setzt, bleibt die rechtlich verbindliche Brücke zwischen einer lokalen Straftat in Europa und der strategischen Führung im Iran für die Justiz im Einzelfall häufig schwer nachweisbar.

Am 1. Oktober 2025 nahm die Bundesanwaltschaft in Berlin drei mutmaßliche Hamas-Auslandsoperateure fest, die nach Erkenntnissen der Ermittler Schusswaffen und Munition für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Ziele in Deutschland beschafft hatten. Bei den Festnahmen wurden unter anderem ein vollautomatisches Gewehr, mehrere Pistolen und mehr als 700 Schuss Munition sichergestellt. Nach damaliger Einschätzung der Sicherheitsbehörden war damit eine konkrete terroristische Bedrohungslage abgewendet worden.

Nutzte die Organisation Europa und Deutschland lange Zeit primär als Rückzugsraum für Finanzierung und Propaganda, verfolgt sie laut Sicherheitsbehörden inzwischen auch operative Terrorpläne vor Ort.

So verurteilte das Kammergericht Berlin im März 2026 vier Männer zu mehrjährigen Haftstrafen, weil sie im Auftrag der Hamas geheime Waffendepots in Europa angelegt hatten.

Auch die Revolutionsgarde plante nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft konkrete Anschlagsoperationen gegen jüdische und pro-israelische Personen in Deutschland. Im Mai 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den dänischen Staatsangehörigen Ali S. und den afghanischen Staatsangehörigen Tawab M. Ali S. soll für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden gearbeitet und enge Kontakte zu deren Spezialeinheit Quds-Kräfte unterhalten haben. Anfang 2025 soll er den Auftrag erhalten haben, Informationen über Volker Beck (Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft) und Josef Schuster (Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland) zu beschaffen. Außerdem soll er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausgespäht haben.

Der afghanische Staatsangehörige Tawab M. wurde am 5. November 2025 in Dänemark festgenommen und anschließend nach Deutschland überstellt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich an der Vorbereitung eines Mordanschlags beteiligt zu haben. Nach der Anklage soll er sich bereit erklärt haben, einer weiteren Person eine Waffe zu verschaffen und sie zu einem Mordanschlag auf Volker Beck zu veranlassen. Gegen Ali S. werden unter anderem im Auftrag der Revolutionsgarde geheimdienstliche Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie die versuchte Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung vorgeworfen.

Damit stehen neben jüdischen Einrichtungen auch konkrete Personen des öffentlichen Lebens im Visier des iranischen Regimes. Der Fall zeigt zugleich, dass der iranische Sicherheitsapparat für solche Operationen nicht ausschließlich auf eigene Agenten setzt, sondern auch versucht, weitere Personen für die konkrete Umsetzung von Anschlägen zu gewinnen.

Im September 2026 erhob der Generalbundesanwalt zudem Anklage gegen sieben weitere mutmaßliche Hamas-Mitglieder wegen der Beschaffung und Lagerung von Waffen für geplante Anschläge in Deutschland und Österreich. Damit zeigt sich die doppelte Dimension der Bedrohung in Deutschland: Das iranische Regime verfolgt seine politischen Gegner:innen aus der iranischen Bevölkerung im Exil und bedroht zugleich jüdische und israelische beziehungsweise pro-israelische Ziele. Beide Bereiche gehören zur internationalen Sicherheits- und Terrorpolitik der Islamischen Republik und dürfen deshalb nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

Politischer Druck wächst – Deutschland zögert

Am 29. Januar 2026 einigte sich der Rat der Europäischen Union politisch darauf, die Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen. Am 19. Februar 2026 erfolgte die formelle Aufnahme in die EU-Terrorliste.

Deutschland hat trotz der EU-Einstufung bislang kein eigenes Betätigungsverbot gegen die Revolutionsgarden umgesetzt. Stimmen aus der jüdischen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft fordern seit Jahren, dass Deutschland diesem Schritt folgt.

Der Fall „Alaj“ zeigt, wie dringend diese Forderung bleibt: Solange der Sicherheitsapparat der Islamischen Republik in Deutschland ungehindert operieren kann, bleibt jede neue Plattform zur Denunziation von Regimegegner:innen nur eine Frage der Zeit.

Konsequenzen für Deutschland

Die transnationale Repression der Islamischen Republik ist damit eine Frage der Sicherheit Deutschlands selbst – für die iranische Exilgemeinschaft ebenso wie für jüdische und israelische Einrichtungen und Personen hierzulande.

Politik und Sicherheitsbehörden dürfen nicht zulassen, dass die Islamische Republik Deutschland als Operationsraum für ihre Geheimdienst- und Terroraktivitäten gegen Oppositionelle, gegen Jüdinnen und Juden, gegen Israelis und deren Unterstützer:innen nutzen kann. Jüdische Menschen und jüdische Institutionen müssen konsequent geschützt werden.

Gleiches gilt für „Alaj“: Wer in Deutschland mit dieser Plattform kooperiert, Informationen für sie sammelt oder weiterleitet, muss von den deutschen Behörden konsequent zur Rechenschaft gezogen werden – unabhängig davon, ob es sich um iranische oder nicht-iranische Staatsbürger:innen handelt.

Quellen

https://www.iranintl.com/en/202609150854 

https://www.iranintl.com/en/202609150552 

https://iranwire.com/en/features/157659-alaj-the-rise-of-crowdsourced-surveillance-platforms-in-iran/ 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005595.pdf 

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1161350 

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2026-06-30-verfassungsschutzbericht-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5 

https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-10-03-2026.html 

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/09/berlin-waffen-beschaffer-anklage-bundesanwaltschaft-terror-organisation-hamas.html 

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/03/kammergericht-berlin-hamas-mitgliedschaft-haftstrafen.html 

https://skribi.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/02/19/eu-terrorist-list-council-designates-the-islamic-revolutionary-guard-corps-as-a-terrorist-organisation/pdf/ 

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/trauer-um-chamenei-in-berliner-moschee/

https://taz.de/Schiitische-Moschee-in-Neukoelln/!6159026/