Die Münchner Abkommen

Mit dem EU-Beitritt Tschechiens steigen die Chancen der Sudetendeutschen, wieder das zu werden, was sie mal waren: Beherrscher eines Mustergaus. von erich später

In seinen Lebenserinnerungen schreibt Klaus Mann über die Republik, die ihn und seine Familie 1936 einbürgerte: »Die Tschechoslowakei Masaryks und Benes’ hätte verdient, dass man um ihretwillen das Äußerste riskierte. Es war ein gutes Land, eine gute Demokratie. Von allen europäischen Völkern waren es die Tschechen, die damals am mutigsten und am klarsten eben die Ideale und Überlieferungen repräsentierten, die in Deutschland mit Füßen getreten wurden.«

Die Verbündeten der CSR wollen aber nichts riskieren für den kleinen und jungen Staat, der Mitte der dreißiger Jahre von den politischen Vorstellungen des Staatspräsidenten Thomas Masaryk (1918 bis 1935) und seines Außenministers und Nachfolgers Edward Benes (1935 bis 1938 und 1940 bis 1948) geprägt ist.

Am 1. Oktober 1938 überschreiten Verbände der Wehrmacht die Grenzen der Tschechoslowakei. Von England und Frankreich im Stich gelassen, muss die Republik, wie es das Münchner Abkommen von 1938 festlegt, den deutschen Truppen 28 000 Quadratkilometer ihres Landes überlassen, das ist ein Fünftel des Staatsgebietes. Wenige Monate später – im März 1939 – gibt es die Tschechoslowakische Republik nicht mehr.

Es ist das Ende eines liberalen Staates. Die 1920 verabschiedete demokratische Verfassung der CSR garantierte allen Bürgern der Republik volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Konstituiert aus den historischen Ländern der böhmischen Krone, der Slowakei und der Karpatho-Ukraine, folgte die Republik in ihrem Staatsverständnis den westlichen Traditionen einer Staatsbürgernation, die sich politisch und territorial definiert. Allen Minderheiten, auch der deutschen, wurde kulturelle Autonomie und die eigenständige Verwaltung ihrer Schulen zugestanden.

Deutsche Nationalisten hingegen gebrauchen bereits kurz nach der Staatsgründung die Worte »Sudetenland« und »Sudetendeutsche« als politische Kampfbegriffe. Vor 1918 waren sie als Selbstbezeichnung der Deutschen in Böhmen und Mähren kaum gebräuchlich. Die Begriffe werden eingeführt, um jenseits aller geographischen, ökonomischen, politischen und sozialen Unterschiede eine völkische deutsche »Kampf- und Schicksalsgemeinschaft« der in den Grenzgebieten der CSR lebenden Staatsbürger deutscher Herkunft zu definieren.

Der Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 wird im Sudetenland mit Begeisterung aufgenommen. Der demokratische tschechoslowakische Staat versucht, die wachsenden Provokationen der völkischen Kampfverbände zu bekämpfen. Die Führer der deutsch-völkischen DNSDAP etwa werden verhaftet und ihre Organisation wird im November 1933 verboten. Als Nachfolgeorganisation gründet der Führer der radikal antisemitischen Turnervereinigung, Konrad Henlein, im gleichen Monat die Sudetendeutsche Heimatfront. Sie repräsentiert ein breites Spektrum völkischer Organisationen und Verbände, die bereits den »Arierparagraphen« und das Führerprinzip als politische Grundlage akzeptiert haben.

Die Sudetendeutsche Heimatfront, 1935 umbenannt in Sudetendeutsche Partei, ist nicht nur die fünfte Kolonne des nationalsozialistischen Deutschlands. Der hohe Grad ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und Verankerung im Sudetenland zeigt die freiwillige Verwandlung von Bürgern eines demokratischen Staates in Mitglieder eines homogenisierten Stammeskörpers, lange vor dem Anschluss an Deutschland.

Ab Herbst 1937 unterstützt die Sudetendeutsche Partei offensiv die deutsche Aggression gegen die CSR. Bei den Kommunalwahlen im Mai und Juni 1938 erhält die Partei, die inzwischen 1,2 Millionen Mitglieder zählt, vom deutschen Teil der Bevölkerung zwischen 80 und 90 Prozent der Stimmen. Im Frühjahr und Sommer kommt es im Sudetenland analog zu den Vorgängen in Deutschland zu Gewalt gegen die jüdische Bevölkerung, die sich im September zu lokalen Pogromen steigert. Die Städte Warnsdorf und Komotau brüsten sich bereits im September damit, sie seien »judenfrei«.

Der Einmarsch der Wehrmacht und der SS in den ersten Oktobertagen wird von der sudetendeutschen Bevölkerung mit euphorischer Begeisterung gefeiert. Und der Terror gegen die jüdische Bevölkerung wird durch die Übernahme der antisemitischen deutschen Gesetze innerhalb von zwei Monaten institutionalisiert. Die Massenflucht der jüdischen Bevölkerung, es handelt sich um etwa 30 000 Menschen, beschleunigt und erleichtert die Inbesitznahme ihres Eigentums. Im von den Nazis zum Mustergau ernannten Sudetenland verbleiben 400 000 Menschen tschechischer Herkunft. Ihnen wird der öffentliche Gebrauch ihrer Sprache untersagt, ihre Schulen und kulturellen Einrichtungen werden verboten.

Die Auflösung der staatlichen Existenz der CSR im März 1939 und die Bildung des »Reichsprotektorats Böhmen und Mähren« auf dem verbliebenen Territorium des tschechischen Teils der Republik feiern die Sudetendeutschen als endgültigen Sieg über das »minderwertige Tschechentum«, wie es damals heißt. Im September 1941 wird zur Freude der Sudetendeutschen der Chef des Reichssicherheitshauptamtes, Reinhard Heydrich, zum stellvertretenden Reichsprotektor ernannt. Er stirbt nach einem im Auftrag von Edward Benes am 27. Mai 1942 durchgeführten Attentat.

In der historischen Erinnerung der tschechischen Nation bleibt der Terror der deutschen Besatzer seit dem Amtsantritt Heydrichs und seine nochmalige Steigerung nach dessen Tötung als »Heydrichade« lebendig.

Neben den Massenhinrichtungen und Deportationen impliziert der Begriff auch die Panik und allgegenwärtige Todesangst der Bevölkerung. Bis zum 1. September 1942 werden nach offiziellen Zahlen der deutschen Besatzer 1 400 Menschen hingerichtet. Das Bergarbeiterdorf Lidice wird dem Erdboden gleichgemacht, die Männer werden erschossen, die Frauen nach Ravensbrück deportiert. Die als nicht »eindeutschungsfähig« klassifizierten Kinder im Alter von ein bis vierzehn Jahren werden von den Nazis in den Gaskammern des Vernichtungslagers Chelmno getötet.

Zwischen 1941 und 1944 ermorden die Deutschen und ihre Kollaborateure 260 000 jüdische Bürger der ehemaligen CSR. Die größte Massenhinrichtung findet am 27. und 28. August 1941 in der ukrainischen Stadt Kamenz-Podolsk statt. Deutsche Tötungskommandos erschießen zwischen 14 000 und 18 000 jüdische Bürger der CSR.

Wegen des Vormarschs der Alliierten im Frühjahr 1945 treiben die Deutschen Zehntausende Gefangene der Konzentrations- und Vernichtungslager durch und in das Sudetenland. Die tschechische Bevölkerung reagiert geschockt und voller Entsetzen. Sie findet ihre Angst, dass die Deutschen zu allem fähig sind, bestätigt. »Keine Propaganda gegen die Deutschen könnte so wirksam sein wie der Anblick dieser Elendsgestalten«, notiert ein tschechischer Zeuge aufgrund des monatelang vor aller Augen durchgeführten Massenmords.

Nach dem Sieg der Alliierten und dem Ende der Besatzung Tschechiens im Frühjahr und Sommer 1945 entlädt sich der aufgestaute Hass gegen alle Deutschen. Es kommt in den Gebieten des ehemaligen Sudetengaus zu Lynchaktionen, Selbstjustiz und Exekutionen, denen auch offensichtlich Unschuldige zum Opfer fallen.

Die Zustände sind geprägt von der Willkür lokaler Behörden und Milizen. Hinzu kommen marodierende Banden von Kriminellen und Deserteuren, die das Klima von Gewalt und Rechtlosigkeit verschärfen. Rache, Vergeltung, aber auch kriminelle Gier und Mordlust kosten nach Schätzungen deutscher und tschechischer Historiker etwa 15 000 Menschen das Leben.

Mit der Konsolidierung staatlicher Macht ab Herbst 1945 beruhigen sich die Verhältnisse allmählich.

Im Sommer 1945 beschließt die Potsdamer Konferenz der drei alliierten Siegermächte den Transfer der Deutschen aus Polen, der CSR und Ungarn. Der alliierte Kontrollrat genehmigt am 20. November 1945 die Abschiebung von 2,5 Millionen Deutschen. Bis 1947 verlassen drei Millionen Deutsche die CSR. Teilweise werden sie dazu gezwungen, teilweise flüchten sie, um nicht für begangene Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden.

In der Tschechoslowakei werden die Potsdamer Beschlüsse der Alliierten ergänzt durch Dekrete von Staatspräsident Benes. Sie beinhalten u.a. die Annullierung des Münchner Abkommens, die Auflösung der Strukturen der deutschen Besatzungsherrschaft und der faschistischen slowakischen Republik sowie die Beschlagnahmung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen und »der Verräter und Feinde des tschechischen Volkes«. Die Benes-Dekrete garantieren in ihrer Gesamtheit die Kontinuität tschechoslowakischer Staatlichkeit.

Vier Monate nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland im September 1949 treffen sich in Stuttgart 70 ehemalige führende NS-Funktionäre des früheren Mustergaus. Als wichtigste organisatorische Aufgabe wird die Gründung einer einheitlichen Volksgruppenorganisation angesehen. Der organisatorische und politische Rahmen der zu gründenden »Vertriebenenorganisation der Sudetendeutschen« wird auf diesem Treffen festgeschrieben. Beim ersten Pfingsttreffen 1950 in Kempten erfolgt die offizielle Gründung der sudetendeutschen Landsmannschaft.

In der damals verabschiedeten und bis heute gültigen Satzung der Landsmannschaft wird faktisch die Wiederinkraftsetzung des Münchener Abkommens von 1938 verlangt. Gefordert wird, »den Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen«. Hinzu kommt die Forderung nach »Rückgabe des konfiszierten Vermögens auf der Basis einer gerechten Entschädigung«.

Die »Volksgruppenzugehörigkeit« überträgt sich, wie alle Ansprüche, automatisch auf alle Nachkommen in der Bundesrepublik. Bereits 1952 wurden vom Bundestag im so genannten Lastenausgleichsgesetz vielfältige Entschädigungszahlungen für die »Vertriebenen« beschlossen. Bis 1991 addieren sich die Zahlungen auf über 121 Milliarden Mark.

Hieß es Mitte der fünfziger Jahre noch, dass 20 000 Deutsche Opfer tschechischer Gewalt geworden seien, so haben sich die angegebenen Zahlen bis heute mehr als verzehnfacht. Mittlerweile wird gar behauptet, 250 000 Sudetendeutsche seien während der Vertreibung getötet worden – eine politische Konstruktion der Sudetendeutschen, die sich als Opferkollektiv wahrnehmen, dessen Leiden identisch sei mit dem Schicksal der 260 000 tatsächlich von den Deutschen ermordeten jüdischen Bürger der damaligen CSR. Bis heute stilisiert die Propaganda der Landsmannschaft die »sudetendeutsche Volksgemeinschaft« zum unschuldigen Opfer tschechoslowakischer Gewaltpolitik.

Nach 1989 sind die deutschen Vertriebenenverbände gar zu Akteuren der bundesdeutschen Außenpolitik geworden. Im Mittelpunkt steht dabei nicht mehr der Traum von Großdeutschland in den Grenzen von 1939, sondern das Bemühen, so genannte Volksgruppenrechte für zu rekonstruierende deutsche Minderheiten in den mittel- und osteuropäischen Staaten durchzusetzen, um mit ihrer Hilfe politischen, ökonomischen und kulturellen Einfluss auf die Innen- und Außenpolitik der Nachbarstaaten zu gewinnen.

Offene Forderungen nach einer Revision der Nachkriegsgrenzen sind zwar spätestens mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Abschluss des 2-plus-4-Vertrages obsolet geworden. Aber der 1992 abgeschlossene Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damals noch Tschechischen und Slowakischen Förderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit sowie die sich daran anschließende »deutsch- tschechische Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen« von 1997 werden von der sudetendeutschen Landsmannschaft abgelehnt. Die dort festgelegten vertraglichen Regelungen über die deutsche Minderheit in der CSR erweitern jedoch erheblich ihren politischen Handlungsspielraum.

Die juristische Schaffung einer deutschen Minderheit in Tschechien, faktisch eine Einführung des deutschen völkischen Prinzips in die Rechtsordnung der Tschechischen Republik, hat dazu geführt, dass bis 2003 mehr als 80 000 neue deutsche Staatsbürgerschaften verliehen wurden. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren noch größer werden. Der Nachweis einer deutschen Abstammung, etwa durch die Erfassung in so genannten Volksgruppenlisten, die der Germanisierungspolitik in der Zeit der deutschen Herrschaft dienten, genügt zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Die Landesversammlung der »Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien« besteht zurzeit aus 24 Regionalverbänden und unterhält 13 so genannte Begegnungsstätten. Das Hauptziel der Landesversammlung ist die »Wiederbelebung der deutschen Sprache und kulturellen Selbstverwirklichung der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik«. Die deutschen Verbände erhalten vielfältige Unterstützung aus Deutschland. Von der Bundesregierung flossen von 1999 bis 2001 vier Millionen Mark Fördergelder.

Die Führung der Landesversammlung arbeitet eng mit der sudetendeutschen Landsmannschaft zusammen. Auf allen größeren Zusammenkünften in Deutschland ist sie vertreten. Regionale Gliederungen der Landsmannschaft, die so genannten Heimatkreise und Landschaften, übernehmen Patenschaften bei der Gründung von regionalen und örtlichen Zusammenschlüssen von »heimatverbliebenen« Deutschen.

Nach dem EU-Beitritt Tschechiens und der damit einhergehenden Schwächung der staatlichen Souveränitätsrechte wird sich der politische und juristische Einfluss der Sudetendeutschen Landsmannschaft und der ihr verbundenen neuen und alten »Heimatverbliebenen« beträchtlich erhöhen.

Die von österreichischen und deutschen Politikern getragene Kampagne gegen die Benes- Dekrete hat das politische Gewicht der Landsmannschaft in der Bundesrepublik zudem wesentlich erhöht.

Zentrale Forderungen der Landsmannschaft an die Tschechische Republik sind nach wie vor die Anerkennung des »Rechts auf Heimat« als Bestandteil der universellen Menschenrechte und die volle rechtliche Gleichstellung der »Vertriebenen« und der deutschen Minderheit vor dem tschechischen Staat und vor den Gerichten, u.a. um damit die Rückgabe des nach 1945 konfiszierten Eigentums einzuklagen. Die Regierung Tschechiens wird aufgefordert, mit den »Repräsentanten der vertriebenen sudetendeutschen Volksgruppe« in Verhandlungen einzutreten.

Während der Bemühungen Tschechiens um einen EU-Beitritt ist dies ein deutliches Signal der Landsmannschaft, ihren Kampf gegen die Souveränität und Legitimität der Tschechischen Republik fortzusetzen und gar zu verstärken.

Nur unter günstigeren Bedingungen.