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In vielen Beitrittsländern werden die Vorgaben der EU ohne demokratische
Legitimation durchgesetzt. Wichtig ist, dass in den neuen Ländern möglichst schnell das europäische Grenzregime gilt. von andreas dietl, brüssel

Mit einer aufwändigen Anzeigenkampagne versucht die deutsche Bundesregierung derzeit, ihren Bürgern die EU-Erweiterung schmackhaft zu machen. Zehn Gründe für die Erweiterung fallen ihr ein: vom Bedeutungsgewinn des Binnenmarkts bis zur Abnahme der Zuwanderung, die eine Folge des wachsenden Wohlstands in den Beitrittsstaaten sein soll. Ein paar Gründe, warum man der Erweiterung auch skeptisch gegenüberstehen kann, verschweigt die Regierung jedoch, mutmaßlich weil ihr selbst die damit verbundene Entwicklung nicht ganz unrecht ist.

Neben »ihrem kulturellen Erbe, ihren Sprachen und ihren ganz eigenen Fähigkeiten« bringen die neuen Mitgliedsländer nämlich auch eine politische Kultur mit, welche die ohnehin schon niedrigen bürgerlich-demokratischen Standards der Europäischen Union locker unterbietet. Da werden wichtige Gesetze hinter verschlossenen Türen beschlossen, ohne dass es vorher eine öffentlich wahrnehmbare Debatte gegeben hätte, rechtliche Standards auf Gebieten wie Meinungsfreiheit, Asyl-, Migrations- und Minderheitenpolitik werden per Erlass tiefer gelegt, Überwachungsnetzwerke und Grenzbefestigungen werden hochgezogen. All das geschieht aber nicht etwa wegen der oft autoritären politischen Vergangenheit der Staaten, sondern im Namen des Beitritts zur EU, die sich selbst oft gerne als demokratische Bastion gegen solcherlei Auswüchse totalitärer Systeme darstellt.

Dabei ist die EU nicht gerade ein Ausbund an demokratischer Kultur. Bei den wichtigsten Entscheidungen, etwa auf den Gebieten der Außen- und Militärpolitik sowie der gesamten Innenpolitik, hat das Europäische Parlament zwar ein Mitsprache-, aber kein Mitbestimmungsrecht. Auf allen anderen Gebieten können die Regierungen der Mitgliedsstaaten jederzeit damit drohen, auf die »intergouvernementale Methode« auszuweichen, sprich, untereinander zu mauscheln, falls die EU blockiert – schließlich sind sie ja alle souveräne Staaten, die frei sind, zu tun und zu lassen, was sie wollen. Dass das Brüsseler Parlament den Ruf einer Quasselbude hat, braucht nicht zu verwundern, denn genau als solche wird es von der Regierung, also dem EU-Rat, benützt.

Das hat in den alten EU-Staaten zu einer Praxis geführt, auf informellem Weg Teile der Entscheidungsfindung wieder an die Mitgliedsstaaten zurückzugeben. Richtlinien des EU-Parlaments und des Rates werden in der Regel nicht wörtlich umgesetzt; vielmehr werden Spielräume ausgenutzt, sodass die Umsetzung dann, je nach Mitgliedsstaat, ziemlich unterschiedlich aussehen kann. Nicht selten werden Gesetze dadurch verschärft, in der Regel aber werden sie im Sinne der jeweiligen Regierung verbessert. Das liegt daran, dass die Staaten unangenehme Entscheidungen, die sie zu Hause schlecht vertreten können, nach Brüssel auslagern. Dort stoßen sie über den Rat Gesetzesinitiativen an, die sie in der Folge aufgrund der nicht transparenten Entscheidungsstruktur bei der EU auch noch mit populistischen Parolen begleiten können, ohne dass ersichtlich würde, wer oder welche Regierung eigentlich dahinter steckt. Wenn die Regierungen dann an die Umsetzung solcher zuvor aufgeladenen Gesetze gehen, können sie Kritikern die Argumente nehmen, indem sie den Umsetzungsspielraum auf möglichst liberale Weise ausnützen.

In den beitretenden Ländern war für solche Kinkerlitzchen keine Zeit. Innerhalb weniger Jahre musste dort vor dem Beitritt der so genannte Acquis communautaire – der Corpus der EU-Gesetzgebung – in nationales Recht umgesetzt werden, wofür die alten EU-Mitgliedsstaaten 50 Jahre Zeit hatten. Die gerade noch in der Umstrukturierung nach der Systemwende Anfang der neunziger Jahre befindlichen Bürokratien, insbesondere der kleineren Beitrittsstaaten, waren damit vollkommen überfordert. So hat man in vielen Ländern Sonderverfahren eingeführt, die in der Regel so aussehen, dass alles, was von der EU kommt, einfach verbatim umgesetzt wird. Auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird dabei keinerlei Wert gelegt. »Ich habe das Gesetz trotz aller Bemühungen zum ersten Mal zu sehen bekommen, als es bereits gültig war«, beschwert sich ein litauischer Rechtsanwalt, der sich dafür interessierte, wie in seinem Land künftig das Urheberrecht aussehen sollte.

In anderen Ländern wurde die hastige Umsetzung benützt, um unter dem Fähnchen der Demokratisierung das Machtgleichgewicht ein wenig in Richtung der Regierung zu korrigieren. »Besorgnis erregte«, schreibt das der Erweiterung durchaus positiv gegenüberstehende Open Society Institute der Soros Foundation in seinem Länderbericht über Ungarn, »dass die Regierung die Justizreform in einer Weise missbräuchlich politisierte, die ernsthafte Zweifel aufkommen ließ, ob ihr an einer unabhängigen Justiz gelegen ist.«

Mehr als auf juristische Standards achten die EU und ihre bisherigen Mitgliedsstaaten bei der Erweiterung darauf, dass die Überwachungs- und Grenzsicherungsmaßnahmen, die schon jetzt die EU nach außen und innen abschirmen, auf das Territorium der neuen EU-Länder ausgedehnt werden. »Polizeiliche Zusammenarbeit«, die Anpassung der Allzweck-Überwachungsdatenbank SIS (Schengen Information System) an die vergrößerte EU, sowie die »Sicherung der EU-Außengrenzen« sind schon seit Jahren in Brüssel Dauerthemen. Immer wieder neu werden immer dieselben Maßnahmen beschlossen, jedesmal noch ein bisschen verschärft. Zuletzt trafen sich am 16. April in Wien die Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Spaniens und Österreichs mit ihren Kollegen aus Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, um die gegenseitige Öffnung der Datenbanken, die weitere Stärkung der EU-Polizeibehörde Europol und den gemeinsamen Schutz der EU-Außengrenzen zu vereinbaren. Vier Wochen vorher waren beim Anti-Terror-Gipfel der EU in Brüssel dasselbe und noch darüber hinausgehende gemeinsame Strategien schon einmal vereinbart worden.

Bei aller äußeren Geschlossenheit wird die EU im Inneren noch auf lange Sicht eine Zweiklassengesellschaft bleiben. Rund 40 Jahre wird es nach Überzeugung von Willem Buiter, dem Chef-Volkswirt der Osteuropabank, noch dauern, bis etwa Polen an die Rest-EU den Anschluss gefunden haben wird. Auch den anderen Ländern stellt der Vordenker der Bank, die immerhin der größte Investor in Mittel- und Osteuropa ist, in einem Interview mit der Financial Times Deutschland keine gute Prognose aus. Erst in 15 Jahren werden die ersten Staaten, beispielsweise Slowenien, auf vergleichbarem wirtschaftlichen Niveau sein. Von dem starken wirtschaftlichen Gefälle profitieren, etwa in Polen, schon jetzt rechtspopulistische und nationalkonservative Anti-EU-Parteien, die in der Zukunft die Integration ihrer Staaten in die EU weiter bremsen könnten, zu einer Demokratisierung der EU aber mit Sicherheit nichts beizutragen haben.

Damit die EU-Parlamentarier aus den neuen Mitgliedsstaaten die kleinen Unterschiede nicht vergessen, haben ihre künftigen Kollegen aus Deutschland Anfang des Jahres eine Reform der EU-Diäten blockiert, die beinhaltet hätte, dass alle Parlamentarier die gleiche Bezahlung erhalten. Jetzt werden die Abgeordenten des Europaparlaments weiterhin entsprechend den Diäten in ihren Heimatländern bezahlt. Und das bedeutet, wie die polnische Rzeczpospolita letzte Woche vorrechnete, dass ein Abgeordneter aus Italien 11 000 Euro im Monat verdient, sein Kollege aus Ungarn dagegen nur 761 Euro.