Die Nation bleibt sauber

Die vom Bundestag beschlossenen Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dienen dazu, das Bild vom geläuterten Deutschland aufrechtzuerhalten. von jan langehein

Es ist ein Szenario, das dazu geeignet ist, Deutschlands politischer Elite den Angstschweiß auf die Stirn zu treiben: Am 8. Mai feiert die ganze Welt den Jahrestag der Niederschlagung Nazi-Deutschlands, und das Deutschland der Gegenwart nutzt die Gelegenheit, sich vor den Augen dieser Welt selbst zu feiern. Als die Nation nämlich, die es geschafft hat, ihre viel beschworenen »Lehren aus der Vergangenheit« zu ziehen und so das von Deutschen begangene Menschheitsverbrechen Auschwitz zum moralischen Druckmittel gegen andere zu machen.

Und dann kommt die NPD daher. Einige hundert oder tausend Neonazis ziehen in Marschkolonnen durch das Brandenburger Tor und von dort direkt zum Holocaust-Mahnmal, um ihre Sicht auf den Zweiten Weltkrieg und die angebliche jüdisch-amerikanische Verschwörung zum Besten zu geben.

Als sich diese Situation zu Beginn des Jahres abzuzeichnen begann, brach bei den Parteien hektische Betriebsamkeit aus, um den drohenden Imageschaden für die Republik abzuwenden. Es wurde nach Mitteln gesucht, den geplanten Naziaufmarsch zum Jahrestag verbieten zu können; die Koalition suchte ihr Heil im Versammlungsrecht, die Union in einer Ausweitung der Bannmeile auf das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal. Der in der vergangenen Woche im Bundestag verabschiedete Kompromiss stellt im wesentlichen eine veränderte Version des Koalitionsentwurfs dar; die CDU konnte sich mit ihrem Plan nicht durchsetzen.

Das Gesetz soll Versammlungen an einem Ort verbieten, der »als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert«. Das Holocaust-Mahnmal wird im Anhang des Gesetzes als Gedenkstätte in dessen Sinne definiert. Darüber hinaus wird der Paragraf 130 StGB um einen Absatz erweitert, wonach bestraft wird, »wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt«.

Im Bundestag stimmten lediglich die FDP-Fraktion und die beiden Abgeordneten der PDS gegen die Gesetzesänderungen. Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, begründete die ablehnende Haltung seiner Partei mit liberalen Grundsätzen. Die bestehenden Gesetze reichten aus, um Neonaziaufmärsche an bestimmten Orten zu verbieten, eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei der falsche Weg. »Der Bundestag gewöhnt sich mehr und mehr daran, in Grundrechte einzugreifen«, sagte Stadler vor dem Bundestag.

In ähnlicher Weise argumentierte auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie in einem offenen Brief an die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages, in dem es zur Ablehnung der Gesetzesinitiative aufrief. Der Eingriff in Grundrechte sei kein angemessenes Mittel im Kampf gegen Neonazis, man könne nicht mit Mitteln gegen sie vorgehen, die ihren antidemokratischen Vorstellungen entsprächen. »Jede weitere gesetzliche Einschränkung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist überflüssig, grundrechtswidrig und kontraproduktiv«, meint das Komitee. Das Gesetz dränge nicht die NPD ins Abseits, sondern schade der Demokratie.

Eine ähnliche Kritik äußerten auch viele Zeitungen, von der Frankfurter Rundschau über die Süddeutsche Zeitung bis zur Frankfurter Allgemeinen. Die FAZ hebt hervor, dass ein strafrechtliches Verbot bestimmter Meinungen den Sinn von Demonstrationen schlechthin in Frage stelle. Die Süddeutsche Zeitung befürchtet, dass »der nächste Keulenschlag einer verunsicherten Demokratie« auch ganz andere Meinungsäußerungen treffen könnte.

So sehr die Kritik an Einschränkungen von Grundrechten berechtigt ist: Sie klingt in diesem Fall doch recht dramatisch angesichts eines Gesetzes, das de facto darauf angelegt ist, Neonaziaufmärsche an Gedenkstätten und in der Umgebung von ehemaligen Konzentrationslagern zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen. Das neue Recht stellt auch keineswegs das erste Verbot bestimmter »Meinungsäußerungen« dar, die öffentliche Leugnung der Shoah etwa ist bereits seit 20 Jahren strafbar.

Im Unterschied zu den berüchtigten RAF-Gesetzen aus den siebziger Jahren, die tatsächlich potenziell jedermann betrafen und einen allgemeinen Eingriff in die Grundrechte darstellten, ist das neue Versammlungsgesetz inhaltlich auf neonazistische Aktivitäten beschränkt. Das mag verfassungsrechtlich bedenklich sein, führt aber immerhin dazu, dass ein allgemeiner Eingriff in das Versammlungsrecht diesmal ausbleibt.

Im ersten Entwurf der Koalition sah das noch anders aus, es war ein Verbot von Versammlungen an Orten geplant, die an eine »organisierte, menschenunwürdige Behandlung« erinnern. Dieser Passus hätte in seiner Vieldeutigkeit das Verbot von allen möglichen, keineswegs nur neonazistischen Demonstrationen erlaubt und in seiner Beschreibung der Shoah als »organisierter, menschenunwürdiger Behandlung« selbst eine Verhöhnung der Opfer dargestellt. Die Formulierung wurde in der Überarbeitung gestrichen.

Vom Zentralrat der Juden in Deutschland wird das veränderte Versammlungsrecht explizit begrüßt. Es verhindere Demonstrationen, die gegen die Demokratie und gegen Minderheiten gerichtet seien, sagte der Präsident des Zentralrats, Paul Spiegel. Es gewährleiste, »dass der braune Mob sich nicht ausgerechnet an den Orten austoben kann, die dem unsäglichen Grauen der Nazizeit gewidmet sind«.

Was Spiegel lobt, dürfte eher von symbolischer Wirkung sein. Wie die FAZ anmerkt, war es bereits vor der neuen Gesetzesinitiative möglich, Neonaziaufmärsche unter bestimmten Umständen zu verhindern. Zudem taugt das Gesetz als »Lex 8. Mai« ebenso wenig wie als »Lex NPD«. Weder lässt sich auf seiner Grundlage der Marsch der Neonazis durch das Brandenburger Tor verhindern, noch das Gros anderer Naziaufmärsche.

Die Neonazis selbst wissen das und bleiben entsprechend gelassen. Die NPD werde es sich nicht nehmen lassen, in der Öffentlichkeit zu demonstrieren, erklärte der Parteivorstand, und der Daueranmelder von Neonazidemonstrationen, Christian Worch, schätzt die Zahl der Aufmärsche, die sich mit dem Gesetz verbieten ließen, als marginal ein.

Das Gesetz ist in erster Linie dem blinden Aktionismus einer deutschen Politikergeneration geschuldet, die sich ihr Selbstverständnis, ein antifaschistisches, »besseres« Deutschland zu regieren, nicht von den Rechtsextremisten kaputt machen lassen will. Sie dürfte die widersprechenden Bilder am 8. Mai dennoch nicht verhindern können.