»Ratzinger bleibt Deutscher«

small talk

Gibt’s für den Papst eine Extrawurst? Oder hat Ratzinger seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren, als er zum Oberhaupt des Vatikanstaats geworden ist? Ein Anruf im bayerischen Innenministerium.

Ich hätte da mal eine Frage. Wie ist das eigentlich, wenn ein deutscher Staatsbürger im Vatikanstaat eine Funktion übernimmt wie jetzt vor kurzem der Herr Ratzinger? Was hat das für Folgen für seine Staatsbürgerschaft?

Keine.

Aber eine doppelte Staatsbürgerschaft ist an sich ausgeschlossen nach geltendem Recht.

Das ist sehr vereinfacht dargestellt. Wenn wir in die Details gehen, wird es komplizierter. Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht sieht dem Grunde nach – es gibt natürlich immer Ausnahmen – vor, dass jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, diese verliert, sobald er die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates beantragt. Beim Vatikan ist es – vereinfacht – so, dass der Papst die Staatsbürgerschaft dadurch erwirbt, dass er im Vatikan ist. Dafür ist kein Antrag nötig.

Es ist ja so, dass etwa die Türken, die nach der neuen Regelung der Staatsbürgerschaft im Jahr 2000 wieder die türkische Staatsbürgerschaft beantragt haben, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben.

Aber die haben die türkische Staatsbürgerschaft eigens beantragt. Da hat also jemand, der Deutscher geworden ist, von sich aus die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates beantragt. In dem Moment, da er sie bekommen hat, verliert er nach der Rechtsänderung die deutsche. Das ist beim Vatikan nicht der Fall.

Wenn jemand die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erhält, ohne sie beantragt zu haben, würde er die deutsche Staatsbürgerschaft auch nicht verlieren?

Ich weiß nicht, ob solche Fälle denkbar sind. Wenn ohne Ihr Zutun ein Staat auf die Idee käme, Ihnen die Staatsbürgerschaft dieses Staates zu verleihen, dann wäre es doch komisch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren würden, oder?

Also kann man davon ausgehen, dass der Herr Ratzinger seine deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren hat?

Ratzinger bleibt deutscher Staatsbürger. Das ist nicht strittig.

interview: stefan wirner