Alles, was rechts ist

Der Verfassungsrichter Udo Di Fabio entscheidet mit über die Zulässigkeit der Neuwahlen. Er ist eine wichtige Figur des neuen Konservatismus. von richard gebhardt

Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die Zulässigkeit der Neuwahl des Bundestags richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem auf einen der acht Richter des Zweiten Senats: auf den Staatsrechtler Udo Di Fabio. Er ist als federführender Berichterstatter maßgeblich mit den Vorbereitungen betraut und gilt der Financial Times Deutschland zufolge als die »Schlüsselfigur im Neuwahlverfahren«.

Seit Wochen wird er von Teilen der Presse als »Star« (Tagesspiegel) der in der Öffentlichkeit sonst namentlich kaum bekannten Karlsruher Richter präsentiert. Als »Konservativer in Rot« (Süddeutsche Zeitung) wird er zum Hoffnungsträger des bürgerlichen Lagers. Seine unlängst in dem Verlag C.H Beck veröffentlichte Streitschrift »Die Kultur der Freiheit« bekräftigt seinen Anspruch auf öffentliche Einflussnahme.

Im Jahr 1999 wurde der Parteilose auf Vorschlag der CDU nach Karlsruhe berufen. Der 51jährige Jurist und Soziologe, der seit dem Jahr 2003 eine Professur für Öffentliches Recht an der Universität Bonn innehat, war seit seinem Amtsantritt an zahlreichen politisch hoch brisanten Verfahren beteiligt. Hierzu zählen u.a. das NPD-Verbotsverfahren, das Urteil über die umstrittene Zustimmung des Bundesrates zum Zuwanderungsgesetz und das Kopftuchurteil. Prägend war kürzlich auch seine Rolle im Verfahren zum europäischen Haftbefehl, den der Senat in Deutschland für nichtig erklärte.

Doch nicht nur seine bedeutende Rolle im Karlsruher Verfassungsorgan ist der Grund für das Medieninteresse an seiner Person. Als Nachfahre italienischer Einwanderer und Absolvent des zweiten Bildungswegs gilt der in den Arbeitervierteln des Ruhrgebiets aufgewachsene, zweifach promovierte Verfassungsrichter als »ein brillanter Repräsentant geglückter Zuwanderung und erfolgreichen Aufstiegs in der Nachkriegsgesellschaft«, wie Die Zeit gönnerhaft konzediert. Seine eindrucksvolle Vita, der Karrieresprung des kommunalen Verwaltungsbeamten zum Verfassungsrichter und Hochschullehrer, passt zu dem offensiv vorgetragenen Leistungsethos des Publizisten Di Fabio.

Sein sozialwissenschaftliches Denken wurde entscheidend vom Systemtheoretiker Niklas Luhmann geprägt, der auch seine zweite Dissertation betreute. Wirft man jedoch einen genauen Blick in sein hoch gelobtes Buch über die geistigen Fundamente der »Freiheit«, entdeckt man nicht nur den Einfluss Luhmanns. Passagenweise verdichtet sich der Eindruck, es handle sich beim Feldzug des Karlsruher Richters gegen die Geißel einer »hedonistischen Freizeitgesellschaft« um die akademische Variante des Bestsellers über das »Ende der Spaßgesellschaft«, den Peter Hahne vom ZDF verfasst hat.

Di Fabios Polemik gegen ein System »politisch korrekter Konformität« und sein Plädoyer für eine »neue bürgerliche Epoche« kommen politisch zu einem günstigen Zeitpunkt. Sein als »konservative Provokation« (Die Welt) gefeiertes Buch gibt einen guten Einblick in die geistige Verfassung des bürgerlichen Lagers, das sich der Grundlagen der »westlichen Zivilisation« unter heutigen Bedingungen vergewissern will. Bereits auf dem Juristentag im September 2004 stellte Di Fabio dem Publikum eine »Verfassungstheorie für Neoliberalismus und Globalisierung« vor. Quintessenz seiner Ausführungen war das Lob der sozialen Differenzen als »Ergebnis der Freiheit«.

Während ihm die »Privatautonomie« als Quelle des gesellschaftlichen Lebens gilt, warnt er vor zu viel Umwelt- und Verbraucherschutz. Wirtschaftspolitisch ein liberaler Hardliner, ist Di Fabio gesellschaftspolitisch erzkonservativ. Für ihn ist das gesellschaftliche Leben der Republik im Würgegriff von Antidiskriminierungsbüros und Gleichstellungsbeauftragten gefangen. Dagegen sollen die traditionellen Institutionen Staat, Familie und Kirche als bürgerliche Widerstandsnester gegen die immer noch nachwirkende Kulturrevolution der Achtundsechziger gestärkt werden.

Sein Geschichtsbild speist sich aus den fünfziger Jahren, die er als »goldene Jahre der Westdeutschen« bezeichnet. Das häufig als »Zeit der Restauration« beschriebene Jahrzehnt sei in Wirklichkeit eine »Dekade der Lebenslust und Energie« gewesen. Besonders bemerkenswert sind seine Ausführungen zum deutschen Faschismus. »Hitler war kein Deutscher, nicht etwa, weil er österreichischer Herkunft war, sondern weil er kein Jota vom Anstand des preußischen Staatsdieners, weder Heimatgefühl noch Lebensfreude des bayerischen Katholizismus besaß, keinerlei Neigung für Fleiß und harte Arbeit, keinen Sinn für deutsche Lebensart, bürgerliche Vorlieben und Traditionen«, schreibt er. Mit solchen Sätzen will er die angeblich nationalmasochistische Mehrheit in Politik und Kultur provozieren. Sein Credo lautet: Der Nationalsozialismus wurde erst durch den Mangel an deutschen Sekundärtugenden in der damaligen Staatsführung ermöglicht; das deutsche Volk wiederum wurde von einem »Gaukler aus der Gosse« manipuliert, verführt und betrogen.

Das politische Denken Di Fabios kombiniert den Wirtschaftsliberalismus mit einer besonderen Betonung der nationalen Identität, die von den Unionsparteien in den schnell beendeten »Patriotismusdebatten«, wie etwa im Anschluss an den Fall Martin Hohmanns, nie derart offensiv formuliert wurde. Dass die extrem rechte Junge Freiheit kürzlich vor dem Verfassungsgericht ihren »Sieg für die Pressefreiheit« erstreiten konnte, kann, wenn man den Richter Di Fabio kennt, nicht verwundern. Das Gericht urteilte, dass die Aufnahme des Blattes in den Verfassungsschutzbericht von Nordrhein-Westfalen gegen die Pressefreiheit verstoßen habe.

Di Fabio gibt in seiner Publikationsliste auch mehrere Beiträge für den renommierten Kommentar des Grundgesetzes von Theodor Maunz und Günter Düring an. Nach dem Tod von Maunz, dem Mentor des ehemaligen Bundesverfassungsrichters und früheren Bundespräsidenten Roman Herzog, wurde bekannt, dass er nicht nur ein Exponent des nationalsozialistischen Rechtsdenkens war. Über Jahrzehnte hatte der Mitherausgeber des Standardwerks für Verfassungsjuristen den Vorsitzenden der Deutschen Volksunion (DVU), Gerhard Frey, in Rechtsfragen beraten und auch unter Pseudonym für dessen Nationalzeitung geschrieben.

Neben seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht kämpft Di Fabio für eine radikale »Reform« des Wohlfahrtsstaats und für eine entfesselte wirtschaftliche Dynamik, die eigentlich das von ihm propagierte familiäre Heimatidyll ständig bedroht. Ein Widerspruch, der zu den Grundproblemen des modernen Konservatismus zählt.

Als öffentliche Person kann Di Fabio zu einem der führenden Repräsentanten des Bürgertums werden. Dabei könnte das Verhältnis von Staat, Recht und Gesellschaft in den Mittelpunkt rücken. Der im Juni 2005 verstorbene kritische Verfassungsrechtler Jürgen Seiffert schrieb in einem Nachruf auf Theodor Maunz: »Die deutsche Staatsrechtslehre entspricht in keiner Weise dem politisch-gesellschaftlichen Spektrum der Bundesrepublik. Sie steht weit ›rechts‹ von der Mitte.« Die Hinwendung der deutschen Gesellschaft nach rechts aber ist das kaum verhüllte Ziel Di Fabios.