Die Debatte um den Mindestlohn

Wenigstlohn

Die Parteien und so genannte Gewerkschaften überbieten sich beim Thema Mindestlohn an Bescheidenheit.

»Gute Arbeit heißt für mich: ein Lohn, von dem man leben kann«, sagt die schöne Putzfrau auf dem SPD-Plakat. Das ist die gelungene Synthese aus Bescheidenheit und Revolution. Vielleicht die Revolution der Bescheidenen oder zumindest eine bescheidene Revolution, so ein Mindestlohn von 7,50 Euro brutto, wie die SPD und der DGB ihn fordern.
Aber auch bescheidene Revolutionen sind nicht leicht. Man muss Kompromisse machen. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat Wirtschafts­minister Michael Glos (CDU) einen solchen Kompromiss abgerungen: Ein »guter Tag für alle hart arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer« sei das, sagt der SPD-Vorsitzende Kurt Beck. Denn ab sofort können mit Hilfe von zwei uralten Gesetzen in manchen Branchen unter gewissen Bedingungen vielleicht Mindestlöhne eingeführt werden, die zwar nicht unbedingt 7,50 Euro brutto betragen, aber eventuell knapp über fünf Euro liegen. Kurzum, ein voller Erfolg.
Längst schon können Arbeitnehmer durch das so genannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz in den Genuss eines Mindestlohns kommen. Unter bestimmten Bedingungen. Eine der Bedingungen ist, dass sie in einer Branche arbeiten, in der mindestens 50 Prozent der Beschäftigten tarifgebundene Löhne erhalten. Eine andere Bedingung ist: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssen gemeinsam die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen.
Aber selbst, wenn sich Unternehmer und Lohnabhängige einig sein sollten, hilft dieses Entsendegesetz in Branchen nicht weiter, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten den Tariflohn erhalten. Deshalb wurde soeben ergänzend das »Mindestarbeitsbedingungengesetz« aus dem Jahr 1952 exhumiert.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Ausschuss aus unabhängigen Experten darüber berät, ob für die jeweilige Branche in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage ein Mindestlohn zu verantworten ist. Sofort verkünden so genannte unabhängige Experten natürlich, wie unverantwortlich Lohnforderungen in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage seien. Die gefährliche »Lohn-Preis-Spirale«, die die Tagesschau jüngst mit eindrücklichen Grafiken illustrierte, zeigte wie immer: Die Gier der Arbeitnehmer bringt die ganze Volkswirtschaft in Gefahr. Deshalb ist Bescheidenheit so wichtig.
Und bei aller Bescheidenheit von SPD und DGB geht es immer noch bescheidener. Der Trend geht zu christlichen Gewerkschaften, bei denen der Niedriglohn zum Arbeitsethos gehört, oder gleich zu gekauften Arbeitnehmervertretern. Wenn deren sehr bescheidene Tarifverträge durch bran­chenweite Mindestlöhne verdrängt würden, wä­re das natürlich ein inakzeptabler Eingriff in die Tarifautonomie, findet die Union. Der Kompromiss sieht daher vor, dass die bis Ende Juni vereinbarten Tariflöhne verbindlich bleiben, auch wenn sie unterhalb der Mindestlöhne liegen. Und wenn es den Mini-Gewerkschaften gefällt, dürfen sie dank Wirtschaftsminister Glos solche Verträge auch verlängern. Eine »möglichst wirt­schafts­freundliche Lösung«, lobte der Wirtschafts­minister.
Aber die Union freut der Kompromiss vor allem, weil die Konstruktion aus Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 aus dem Wahlkampfthema Mindestlohn einen bürokratischen Unfug macht, den erstens niemand versteht und der zweitens zur Folge hat, dass der Mindestlohn stets noch geringer ausfällt als vorgesehen.