Die Hamburger Polizei geht gegen Trinker vor

Trinken ist ungefährlich

Zumindest für Unbeteiligte. Nur die Hamburger Polizei ist da anderer Meinung.

Der »Standortfaktoren« gibt es viele heutzutage. Das haben auch Hamburger Punks erkannt. »Wir gehören doch zu Hamburg wie der Michel und das Rathaus. Wir sind eine Touristenattrak­tion«, sagten einige von ihnen der lokalen Presse. »Wenn eine Flasche runterfällt, sammeln wir sogar die Scherben auf«, hieß es in dem Interview weiter.

Der Grund für die betonte Reinlichkeit war eine polizeiinterne »Handlungsanweisung«, die die Bürgerschaftsfraktion der »Linken« Ende Februar öffentlich machte. Darin steht, was die Polizei unter Kriminalitätsbekämpfung versteht. Es sei »nicht hinnehmbar, dass durch bestimmte Gruppen Aufenthaltsorte, die zum Verweilen oder zur freien Beweglichkeit eingerichtet wurden, in Anspruch genommen werden und somit der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung stehen«, heißt es in der Anweisung.
Ausdrücklich werden Alkoholiker, Obdachlose und Punks als Personengruppen aufgeführt, die offenbar weder zur Allgemeinheit gehören noch in der Nähe der City verweilen dürfen. Christiane Schneider, die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, sagte dazu: »Die Polizeiführung hat offenbar ein Feindbild, das sie bekämpfen will. Es ist ein Skandal, dass sich die Polizei nicht mehr an ihren gesetzlichen Aufgaben und an der Rechtssprechung orientiert.«
Tatsächlich genügt es der Hamburger Polizei, dass sich Punks und Alkoholiker »in Personenmehrzahl an einem Ort aufhalten«, um sie mit Platzverweisen zu belegen. Dazu müssen sie noch nicht einmal etwas verbrochen haben. Erfahrungsgemäß könne angenommen werden, dass von Punks und »Zusammenkünften von Alkoholikern« Aggressionen ausgingen und eine »Fremdgefährdung« nicht auszuschließen sei, heißt es in dem Text. Sogar ausdrücklich ge­setzestreues Verhalten nützt nichts, denn: »Entsprechende Sachverhalte aus der Vergangenheit begründen zudem eine Gefahrenprognose, auch dann, wenn die aktuell angetroffene Person bis dato polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist.«

In Anbetracht dieser Polizeilogik kommt Sebastian Scheerer, der Leiter des Instituts für Kriminologische Sozialforschung an der Universität Hamburg, zu ganz anderen Gefahrenprognosen. »Die politisch motivierte Kriminalisierung durch die Hamburger Polizei ist offensichtlich rechtswidrig. Das aggressive ›Handlungskonzept‹ der Polizei ist eine sich selbst erfüllende Prophezeiung, da sie die Eskalationsspirale erst in Gang setzt.«
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) zeigte sich von der Kritik zunächst unbeeindruckt. »Ich unterstütze das Vorgehen der Polizei ausdrücklich«, ließ der Jurist die Öffentlichkeit wissen. Damit muss man Ahlhaus Ahnungslosigkeit attestieren, im günstigsten Fall aber eine ausgeprägte Leseunwilligkeit. Schon ein Blick in den Koalitionsvertrag mit den Grünen hätte ihn belehrt, dass allein aus politischen Gründen Zurück­haltung angezeigt gewesen wäre. Denn im Vertrag ist ausdrücklich festgeschrieben: »Im öffentlichen Raum wird es keine Verdrängung so genannter randständiger Gruppen geben.«
Aber selbst das maßgebliche Handbuch des Polizeirechts schreibt vor: »Der bloße Aufenthalt von Nichtsesshaften etwa in städtischen Fußgängerzonen oder Parks rechtfertigt keine Platzverweisung, da der Tatbestand der Nichtsesshaftigkeit ebenso wie auch der bloße Alkoholkonsum oder das Betteln nicht die Voraussetzungen einer Gefahr im polizeirechtlichen Sinn erfüllen.« Indem die Hamburger Polizei das »Sicherheitsgefühl der Bürger« und die »Sauberkeit der öffentlichen Flächen« zu schützenswerten Rechtsgütern erhebt, hebelt sie das bestehende Recht aus. Im selbst geschaffenen rechtsfreien Raum hofft sie auf die geringe Beschwerdemacht der Betroffenen, die nur selten Platzverweise gerichtlich überprüfen lassen. Zudem spekuliert man bei der Polizei schon auf das »generell unkooperative Verhalten der Gruppierungen«, mit dem sich zumindest im Nachhinein jeder Einsatz rechtfertigen lässt.

So vermeidet man die Erfahrungen anderer Kommunen, die regelmäßig vor den Gerichten mit offiziellen Verfügungen und Rechtsverordnungen gegen trinkfreudige Zusammenkünfte von Punks und anderen Leuten gescheitert sind.
Seit das interne Polizeikonzept an die Öffentlichkeit gelangte, wird in der von einer schwarz-grünen Koalition regierten Stadt nach bekannten Mustern diskutiert. Die oppositionelle SPD, die Mitte der neunziger Jahre, als sie selbst mit­regierte, mit dem »Bettlerpapier« ein ähnliches Gefahrenszenario entwarf, bemängelt lediglich den »unsensiblen« Umgang mit dem Thema.
Der innenpolitischen Sprecherin der Gal, Antje Möller, war das Handlungskonzept schlicht un­bekannt. Nachdem sie sich in den Medien über das Gebaren ihres Koalitionspartners informieren konnte, fand ein klärendes Gespräch zwischen Ahlhaus und Möller statt. Danach sagte der Innensenator, es habe »unglückliche Formulierungen« und »Missverständnisse« gegeben. Natürlich solle der »Koalitionsvertrag weiter Gültigkeit« haben, erläuterte Möller. Allzu kontrovers kann das Gespräch nicht verlaufen sein, denn abschließend sagte die grüne Politikerin: »Ob das Papier eingestampft oder korrigiert wird, haben wir nicht näher besprochen.«