Die Auslieferung von Iwan Demjanjuk

Over the Ocean

Überraschend scheiterte die geplante Auslieferung des mutmaßlichen NS-Verbrechers Iwan Demjanjuk nach Deutschland.

Ob Iwan Demjanjuk demnächst vor einem deutschen Gericht erscheinen muss, hängt nun unter anderem von einer erneuten Prüfung seines Gesundheitszustands ab. Dies könnte für weiteren Aufschub sorgen, nachdem die Entscheidung, die zum Abschiebestopp führte, bereits wieder aufgehoben wurde.
In den zurückliegenden Monaten hatte sich vor allem die deutsche Justiz dagegen gesträubt, die Auslieferung überhaupt zu beantragen. Sollte es dazu kommen, stünde ein Prozess bevor, dem einige internationale Aufmerksamkeit sicher sein dürfte. Denn der 89jährige gebürtige Ukrainer soll als Aufseher im Konzen­trationslager Sobibór an der Ermordung von mindestens 29 000 Jüdinnen und Juden beteiligt gewesen sein.
Bevor die Münchener Staatsanwaltschaft am 11. März einen internationalen Haftbefehl gegen Demjanjuk erließ, hatte sie zunächst die Zuständigkeit für den Fall von sich gewiesen. Erst als der Bundesgerichtshof die Staatsanwaltschaft im vergangenen Dezember dazu verpflichtet hatte, nahm sie die Arbeit an dem Fall auf. Doch auch danach antwortete die Münchener Behörde lange Zeit auf Nachfragen nur, man prüfe die Beweislage. Zuletzt warf sogar der Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, Kurt Schrimm – ein Beamter, der ansonsten eher für zu viel als für zu wenig Geduld kritisiert wird –, öffentlich die Frage auf, was die Münchener Staats­anwaltschaft denn noch mit dem Erlass eines Haftbefehls zögern lasse.

Man habe die Zeit benötigt, um zu ermitteln, ob das zentrale Beweisstück gegen Demjanjuk, sein SS-Dienstausweis, echt sei, sagt ein Sprecher der Münchener Staatsanwaltschaft. Der Direktor des amerikanischen Office of Special Investigations (OSI), Eli Rosenbaum, der im Februar eigens nach Deutschland reiste, um den Dienstausweis Demjanjuks zu überbringen, äußerte hierüber offen sein Befremden. »Demjanjuks Dienstausweis ist vielleicht das am häufigsten überprüfte Beweisstück in der Geschichte der Strafverfolgung«, sagte Rosenbaum dem Spiegel. Drei pensio­nierte BKA-Beamte hätten Zwei­fel an der Echtheit des Ausweises vorgebracht, entgegnet ein Sprecher der Münchener Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. »Nun stellen Sie sich vor, der Verteidiger sagt vor Gericht, der Ausweis ist nicht echt.«
Forensische Experten in Israel und den USA haben, worauf Eli Rosenbaum hinwies, die Echtheit des Ausweises bereits vor Jahren geprüft. 1986 war Demjanjuk nämlich schon ­einmal für ein Strafverfahren von den USA ausgeliefert worden, damals nach Israel. Demjan­juk war neben Adolf Eichmann die einzige Person, gegen die in Israel je die Todesstrafe ausgesprochen wurde. 1993 hob der Oberste Gerichtshof in Jerusalem das Urteil jedoch wieder auf.
Zwar stand damals außer Zweifel, dass Demjanjuk tatsächlich als Aufseher in verschiedenen Konzentrationslagern der Deutschen tätig gewesen war. Aber die israelische Anklage hatte auf der Annahme beruht, Demjanjuk sei mit dem berüchtigten KZ-Aufseher »Iwan dem Schrecklichen« identisch. Hieran blieben am Ende Zwei­fel. In Israel, wo der erste Prozess gegen Demjanjuk von vielen Menschen live im Radio und im Fernsehen verfolgt wurde, dürfte das Münchener Verfahren mit Interesse beobachtet werden.

Demjanjuk könnte, selbst wenn die amerikanischen Gerichtsärzte ihn für reisefähig erklären, einen Prozess in Deutschland noch mit dem Hinweis auf seinen Gesundheitszustand abwenden – was keine fernliegende Möglichkeit darstellt. Beim letzten Mal, als ein NS-Kriegsverbrecher in Deutschland verurteilt wurde, zeigte sich der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) bemerkenswert entgegenkommend.
In Hamburg war im Jahr 2004 gegen den ehemaligen SS-Sturmbannführer Friedrich Engel verhandelt worden, der die Ermordung von 246 Geiseln im besetzten Italien befohlen hatte. Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren letztlich im Jahr 2006 im Hinblick auf das Alter des Angeklagten ein. Zwar hatten medizinische Gutachter noch keine Verhandlungsunfähigkeit festgestellt, doch sei mit einer solchen alsbald zu rechnen, begründete das oberste deutsche Strafgericht seine Entscheidung damals. Anders ausgedrückt: Man kann ja trotzdem schon einmal beginnen, den Angeklagten zu schonen.
Auf eine entsprechende Verteidigungsstrategie scheint sich derzeit auch Demjanjuk vorzubereiten. Seine Familie und sein Anwalt betonten in den vergangenen Tagen in den deutschen Medien, Demjanjuk sei zu schwach für eine Gerichtsverhandlung – zumindest aber könne sich sein Zustand jederzeit verschlechtern. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums ließ gegenüber der Jungle World bereits anklingen, eine Verurteilung Demjanjuks könne im Hinblick auf sein hohes Alter »vielleicht problematisch« werden.