Das neue BKA-Gesetz

Die Bundesgeheimpolizei

Gegen das BKA-Gesetz liegt zwar eine Verfassungsbeschwerde vor. Das Bundesinnenministerium arbeitet jedoch schon an der weiteren Zentralisierung polizeilicher Befugnisse.

Beim neuen BKA-Gesetz handele es sich um das »beste Polizeigesetz der Welt«, meinte Dieter Wiefelspütz (SPD). Schließlich haben viele ihren Beitrag dazu geleistet. Von »Ausbesserung«, »Nachbesserung« und »Verbesserung« konnte man fast zwei Jahre lang lesen. Eine kleine Koa­lition aus Altliberalen, Anwälten, Ärzten, Journalisten und Grünen hat zwar erst kürzlich Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Das wichtigste sicherheitspolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode, das demnächst noch einmal abschließend vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt werden soll, war aber eine echte Gemeinschaftsleistung.
Ohne den erfolgreichen, ersten Test des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP) hätte es womöglich deutlich länger gedauert, die BKA-Reform durchzusetzen. Wolf ermöglichte im Jahr 2007 erstmals die zuvor illegal praktizierten, heimlichen Online-Durchsuchungen mit einem Landesgesetz. Nachdem einige Parteifreunde Wolfs und Bürgerrechtler gegen das Landesgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten, ordnete dieses »Nachbesserungen« bei der Online-Durchsuchung an. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) konnte seinen Entwurf für ein neues BKA-Gesetz entsprechend optimieren, bevor er ihn im Juni 2008 dem Bundestag vorstellte.

Weil aber selbst Gutes noch besser werden kann, wollte die SPD »an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch Verbesserungen einfügen« (Wiefelspütz). Nachdem ein Beschluss der sächsischen Jusos gegen Überwachungsgesetze überraschend auch von der dortigen SPD angenommen worden war, schwand zwar kurz die Mehrheit im Bundesrat. Doch auch das »linke Gerülpse aus Sachsen« (Hans-Peter Uhl, CSU) sollte sein Gutes haben: Nicht nur »retteten« die Jusos damit »die Bürgerrechte« (Taz). In der großen Koalition »pochte« die SPD auf noch mehr »Korrekturen«, bevor es kurz vor Weihnachten zur »Bescherung« (Wiefelspütz) kam. Seit dem 1. Januar ist das neue BKA-Gesetz in Kraft.
Durch die Reform wurden polizeiliche Befugnisse, die 60 Jahre lang dezentral verteilt waren, dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden übertragen. Die 5 560 Beschäftigten des BKA dürfen seither nicht nur Straftaten verfolgen, sondern auch »Prävention« betreiben – also überall dort ermitteln, wo sie die Gefahr künftiger Straftaten vermuten. Daneben gestattet das Gesetz den Bundesbeamten, ihre Arbeit noch stärker als bisher im Geheimen zu verrichten, mit zusätzlichen heimlichen Methoden wie dem Einsatz von Spionagesoftware.
Der Ausbau des BKA zur zentralen »Bundesgeheimpolizei«, das lässt sich als Zwischenfazit festhalten, wurde damit erfolgreich vollbracht. Diejenigen, die das BKA-Gesetz noch vor das Bundesverfassungsgericht bringen wollen, haben mit ihrer Klage zwar durchaus gute Chancen – allerdings nur auf einzelne Abmilderungen, nicht auf eine vollständige Streichung etwa der Online-Durchsuchung. Das Bundesverfassungsgericht wird lediglich prüfen, ob alle seine Anforderungen an eine ordentliche Online-Durchsuchung eingehalten wurden.
Während die genaue Ausgestaltung der neuen Überwachungsbefugnisse noch große Aufmerksamkeit auf sich zieht, geht die Zentralisierung von Polizeibefugnissen beim Bund bereits weiter. In Köln wird dem BKA bald ein wertvoller Dienstleister an die Seite gestellt: Das Bundesverwaltungsamt wurde in den vergangenen Monaten zur Abhörzentrale des Bundes umgebaut und heißt nun »Service- und Competence-Center TKÜ«, gemeint ist die Telekommunikations­überwa­chung. Im Juni will das Amt nach der Probephase den regulären Betrieb aufnehmen. Die neue Abhörzentrale könnte den Sicherheitsbehörden des Bundes – vor allem dem BKA und dem Verfassungsschutz – künftig sämtliche Überwachungsdaten zusammengefasst ins Haus liefern – ohne Umwege über die Bundesländer.

Im Bundesinnenministerium denkt man anscheinend bereits darüber nach, die Überwachungsergebnisse des BKA und des Verfassungsschutzes mit denen des BND zu bündeln. Im von Bürgerrechtlern herausgegebenen »Grundrechte-Report 2009« wird aus einer internen Vorlage des Bundesinnenministeriums zitiert: »(Es) bestehen Überlegungen, (dass das Service- und Kompetenzzentrum) den Nukleus einer neuen Behörde bilden würde. Damit eine solche Behörde auch mit der immer stärkeren Internationalisierung der Telekommunikation umzugehen vermag, wird auch über neue Wege zur Verknüpfung der Methode der inländischen TKÜ mit der internationalen TKÜ (BND-Fernmeldeaufklärung) nachzudenken sein.« Allerdings räumt das Innenministerium ein: »Aufgrund der politischen Sensibilität einer neuen deutschen ›Überwachungsbehörde‹ erscheint ein schrittweises Vorgehen zur Umsetzung (…) angezeigt.«
Zugleich werden derzeit die juristischen Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung ausgebaut werden. Mit einem neuen Paragrafen 89a sollen auf Initiative der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hin Personen erfasst und strafrechtlich verfolgt werden, die sich im Umgang mit Waffen oder gefährlichen Stoffen »unterweisen lassen« – vorausgesetzt, sie erhalten ihr Wissen von »Vereinigungen«, deren »staatsgefährdende« Absichten sie nachweislich teilen. Ob dies in einem so genannten Terrorcamp oder in einer linken WG oder bloß über das Internet geschieht, ist egal. Von Terrorcamps ist im Gesetzentwurf nicht die Rede.
Mit einem zusätzlichen Paragrafen 89b geht Zypries noch weiter: Danach soll bereits jede Kontakt­aufnahme mit einer »terroristischen Vereinigung«, um sich »unterweisen« zu lassen, ein Delikt darstellen. Die Einführung dieser neuen Straf­tatbestände, die die bisherigen Terrorismus-Paragraphen 129a und 129b ergänzen, wurde am vergangenen Donnerstag im Bundestag beschlossen.
Mit den neuen Paragrafen wird es letztlich zu einer Straftat erklärt, sich – auch ohne konkrete Anschlagspläne – verdächtig zu machen. Die umfangreichen Möglichkeiten zur Überwachung und Ausforschung, die diese Terrorismus-Paragrafen den Ermittlern eröffnen, könnte das BKA freilich bereits dann nutzen, wenn bloß ein »Anfangsverdacht« besteht, sprich: wenn die Person verdächtig ist, sich verdächtig gemacht zu haben. Oder auch wenn sie nur vorhaben könnte, sich künftig verdächtig zu machen. Denn für »Prävention« ist das BKA nun ja ebenfalls zuständig.

Wenn das BKA, einem Geheimdienst gleich, ohne konkrete Anhaltspunkte einfach das Feld erkunden möchte, wird sich die Behörde jedenfalls vor Gericht nicht mehr in Erklärungsnöten wiederfinden. Als zentrale Sicherheitsbehörde des Bundes kann sich das BKA freimütig aller Rechte ­einer Polizeibehörde und eines Geheimdienstes bedienen.
Zum Ende dieser Legislaturperiode ist die Machtfülle des Bundesinnenministeriums, dem das BKA untergeordnet ist, deutlich größer als zu ihrem Beginn. Im vergangenen November, kurz nachdem das BKA-Gesetz vom Bundestag an den Bundesrat überwiesen worden war, begegnete der ehemalige Bundesinnenminister am Rande eines festlichen Abendessens im Jüdischen Museum in Berlin seinem Nachfolger von der CDU. »Ihnen ist vergönnt, was ich nicht fertigstellen konnte«, gratulierte Schily, wie die Zeit damals notierte. Der Streit über die Einzelheiten der Online-Durchsuchung, der noch immer anhält, muss Schäubles Freude kaum trüben.