Die Rehabilitierung von »Kriegsverrätern«

Kriegsverräter, Kriegsverbrecher

Wer von der Wehrmachtsjustiz als »Kriegs­verräter« verurteilt wurde, ist bis heute nicht rehabilitiert. Ein entsprechender An­trag der Linkspartei harrt seiner Behandlung im Bundestag.

Es sei ein »groteskes Schauspiel, das wir Woche für Woche im Rechtsausschuss erleben«, klagte Jörg van Essen (FDP) am 29. Mai im Bundestag. In jeder Sitzung des Ausschusses werde derselbe Antrag der Linksfraktion aufgerufen. Und in jeder Sitzung beschlössen die Ausschussmitglieder der Großen Koalition erneut, den Antrag zu vertagen, anstatt sich mit ihm zu befassen. Inzwischen geht das seit elf Wochen so.
Dass der Antrag der Linkspartei nicht einfach abgelehnt wird, liegt an der Uneinigkeit zwischen Union und SPD. Inhaltlich geht es darum, die Urteile der Wehrmachtsjustiz gegen »Kriegsverräter«, die bis heute juristisch fortgelten, aufzuheben. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Linkspartei liegt seit drei Jahren vor. Die SPD steht ihm inzwischen aufgeschlossen gegenüber, die Union jedoch ist weiterhin dagegen. Und so verstreicht eben Woche um Woche.

In der Debatte verwies der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), auffallend knapp vor allem auf formale Bedenken. Inhaltlich hatte das Ausschussmitglied Norbert Geis (CSU) bei der ersten Debatte um die Rehabilitierung von »Kriegsverrätern« vor zwei Jahren die Linie vorgegeben: »Auch in einem ungerechten Krieg müssen Rechtsregeln gelten, kann nicht das Verbrechen des Verrats generell als gerechtfertigt abgesegnet werden.« Zwischen militärischem Verrat, der zu allen Zeiten verpönt sei, und dem Widerstand gegen nationalsozialistisches Unrecht, der gewissermaßen einen Sonder­fall darstelle, müsse demnach auch im Fall der Wehrmacht sauber differenziert werden. Dies mu­tet angesichts der Kriegsziele der Nationalsozialisten zwar absurd an, prägt die Debatte aber weiter­hin – und ist wohl der Grund dafür, dass die Bundesrepublik sich von den Urteilen der Wehrmachtsjustiz noch zögerlicher löst als von den Urteilen der übrigen NS-Justiz.
So wurden, als 1998 das »Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege« verabschiedet wurde, die Wehr­machtsgerichte bewusst ausgenommen. Noch im Jahr 2002, als über das Thema erneut diskutiert wurde, betonten die Fraktionen der Union und der FDP, dass die Urteile von NS-Militärgerichten etwa gegen Deserteure nicht pauschal als Unrecht betrachtet werden könnten. Eine Mehrheit aus SPD, Grünen und PDS rehabilitierte die Deserteure damals. Allerdings machten auch sie eine Ausnahme: Wer von der Wehrmachtsjustiz wegen »Kriegsverrats« verurteilt wurde, gilt bis heute als Straftäter.
Als vor zwei Jahren erstmals im Bundestag über eine Rehabilitierung der »Kriegsverräter« diskutiert wurde, malte Norbert Geis denkbare Szenarien aus, in denen die Verurteilten ihren »eigenen Kameraden« militärisch geschadet, »ja sie oft in Lebensgefahr gebracht« haben könnten – weshalb es rechtens sei, wenn sich die Bundesrepublik die damaligen Strafurteile gegen sie zu eigen mache. Auch Carl-Christian Dressel (SPD), der eine Rehabilitierung inzwischen befürwortet, vermutete damals noch eine »nicht ausschließ­bare Lebensgefährdung für eine Vielzahl von Soldaten« der Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs, worin er etwas Verwerfliches sah. (Jungle World 45/07)

Derlei Annahmen sind inzwischen hinfällig geworden. Die Historiker Wolfram Wette und Detlef Vogel haben in ihrer Studie »Das letzte Tabu: NS-Militärjustiz und Kriegsverrat« detailliert nachgewiesen, worum es bei fast allen der etwa 30 000 Todesurteile gegen »Kriegsverräter« ging. Dokumentiert ist etwa der Fall des Gefreiten Robert Albrecht, der wegen »Kriegsverrats« verurteilt wurde, weil er von der »beklagenswerten Lage der russischen Kriegsgefangenen, die so wenig zu essen bekämen, dass viele umkämen«, gesprochen hatte. Für die Kontaktaufnahme mit sowjetischen Kriegsgefangenen verhängten die Militärrichter ebenso Todesurteile wegen »Verrats« wie für jeden Versuch, Jüdinnen und Juden das Leben zu retten. 20 000 dieser Urteile wurden bis zum Ende des Krieges vollstreckt.
Solange die »Kriegsverräter« nicht ihren »Kame­raden« geschadet haben, kann man sie ruhig rehabilitieren: In diesem Sinne, allerdings nur in diesem Sinne, ließ sich die SPD von den neueren Forschungsergebnissen überzeugen. Dass auch das heutige Rechtssystem zumindest die »mi­litärischen Notwendigkeiten« der NS-Armee anerkennen müsse, konnte sie damit als Grund­annahme unangetastet stehen lassen. Im Bundes­tag deuteten SPD-Abgeordnete zuletzt ihre Zustimmung zum Vorhaben der Linkspartei an und versuchten, auf die Union entsprechend einzuwirken.
Aus deren Sicht ist noch lange nichts geklärt. Mit Verweis auf eine frühere Stellungnahme des Bundesjustizministeriums wiederholte Jürgen Gehb in der Bundestagsdebatte, es müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob infolge einer Tat zum Beispiel der Tod deutscher Soldaten zu »beklagen« gewesen sei. Die von der Union favorisierte Einzelfallprüfung würde bedeuten, dass Staatsanwälte auf Antrag festzustellen hätten, ob es für Todesurteile wegen »Kriegsverrats« seinerzeit einen legitimen Grund gegeben habe. Zu einem solchen Verfahren sind bisher nur äußerst wenige Hinterbliebene bereit.
Gehbs Vorgänger als rechtspolitischer Sprecher, Norbert Geis, der zwar diesmal nicht im Bundestag, aber kurz zuvor beim Deutschlandfunk vor ein Mikrofon gelassen wurde, war da deutlicher: »Kriegsverräter oder Kriegsverbrecher« – Geis verwendete beide Wörter schlicht synonym.
Nun war der »Kriegsverrats«-Paragraph, der dem nationalsozialistischen Kommentator Erich Schwinge zufolge dazu diente, »seit dem Krieg mit Russland (…) jegliche Unterstützung der Ziele des Bolschewismus« zu verfolgen, politisches Strafrecht in Reinform, ein Verdikt, zu dem im März auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein (CDU) kam, der im Auftrag der Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein Gutachten vorlegte. Der Paragraph, so Klein, sei die Grund­lage für eine Vielzahl von »in die äußere Form von Gerichtsurteilen gekleideten Tötungsverbrechen« gewesen. Dennoch forderte Geis in der Frankfurter Rundschau, die Arbeit der Wehrmachts­richter nicht pauschal zu »verunglimpfen«, indem man die Urteile aufhebe. »Alle Urteile würden damit zu Unrechtsurteilen«, sagte Geis. In einer Äußerung wie dieser lebt das Wahnbild einer »un­politischen« Wehrmacht fort, einer Armee, die zwar manchmal Fehler gemacht, aber insgesamt das gleiche Recht wie jede andere Armee gehabt habe, von ihren Angehörigen Solidarität zu verlangen.

Am Rande der düsteren Geschichtsdebatte machte der Historiker Rolf-Dieter Müller vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr in Potsdam seine Meinung dazu an einem aktuellen Beispiel klar. »Man stelle sich vor«, sagte Müller dem Deutschlandfunk, »ein Bundeswehrfeldwebel, der bei einem Einmarsch im Kosovo der Meinung gewesen sei, das sei ein völkerrechts­widriger Akt, nehme sich das Recht, mit den Serben zu kooperieren und eine deutsche Truppe da in einen Hinterhalt zu locken. Also das muss auch mit bedacht werden.« Warum sollte auch die Wehrmacht anders beurteilt werden als die Bundeswehr?
Da die SPD es ablehnt, ihren Koalitionspartner zu düpieren und im Bundestag gemeinsam mit der Linkspartei und den Grünen zu stimmen, droht Jörg van Essen weiteres Ungemach: Die Links­fraktion will nach eigener Aussage ihren Antrag weiterhin in jeder Sitzung des Rechtsausschusses einbringen, auch in der kommenden Legislaturperiode.