Über die Verschärfung des Waffengesetzes

Auch nette Leute schießen scharf

Sportschützen klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die nach dem Amoklauf von Winnenden verabschiedete Verschärfung des Waffengesetzes. Auch Waffengegner haben das Gericht bemüht.

Menschen unter Dreißig ist der amerikanische Schauspieler Charlton Heston meist nicht wegen seiner Filme ein Begriff. Sie kennen ihn als den Mann, der die Forderung nach schärferen Waffengesetzen in den USA mit dem berühmt gewordenen Satz zurückwies, die Waffengegner könnten sein Gewehr haben, wenn sie es aus seinen »kalten, toten Händen reißen«. Heston war seiner Zeit Präsident der amerikanischen Waffenbesitzervereinigung »National Rifle Association« (NRA).
Ein Pendant zur NRA gibt es auch in Deutschland. Moderater im Tonfall, aber ebenso entschieden in der Sache streitet hierzulande der »Förderverein legaler Waffenbesitz« (FlW), akkreditiert beim Deutschen Bundestag, für ein möglichst lockeres Waffenrecht. In den USA sterben jährlich etwa 30 000 Amerikaner an Schussverletzungen, weitere 70 000 werden durch Kugeln verwundet. Doch aus der Sicht des FlW führt das amerikanische Waffenrecht trotzdem zu mehr Sicherheit, denn »nichts fürchtet der Kriminelle mehr, als dass sein Opfer sich wehren könnte«. Deshalb fordert der FlW eine »komplette Neufassung des Waffenrechts (…) im liberalen Sinn und Entbürokratisierung«.
Ende Juli unternahm der Verband juristische Schritte: Stellvertretend klagten sieben Schützen gegen eine Bestimmung, die verdachtsunabhängige Kontrollen zur Ermittlung der Aufbewahrung von Waffen ermöglicht. Dies verstoße gegen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Verschärfung hatte die Bundesregierung im Mai 2009 kurz nach dem Amoklauf von Winnenden verabschiedet. Mit ihr wurde auch das Mindestalter für den Umgang mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Ähnliches war schon ein Jahr vor dem Amoklauf in Winnenden im Innenausschuss des Bundes­tages diskutiert worden. In einem Antrag der Grünen hieß es damals: »Es ist erforderlich, Erwerb, Besitz, Tragen und Verbreiten von Waffen weiter zu begrenzen.« Es sei zu prüfen, »ob an Stelle der Lagerung von Waffen und Munition in Privatwohnungen Sportschützen ihre Waffen außerhalb der Wohnung, in sicheren Bereichen der Sporteinrichtungen und Schützenvereine verwahren können«.
Jürgen Kohlheim, Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, war damals als Sachverständiger geladen. Er beurteilte die geforderten Restriktionen als »weder erforderlich noch sinnvoll«. Der Antrag wurde von CDU und SPD abgelehnt. Der Sportschütze Jörg K. aus Winnenden durfte seine 15 Waffen weiterhin zu Hause lagern. Im März 2009 tötete sein Sohn Tim mit einer dieser Waffen 15 Menschen. Die FlW ist der politische Arm einer Vielzahl an Waffen- und Schützenverbänden. Unter ihnen ist der »Bund der historischen Schützenbruderschaften«. Zu ihren Festen und Fahnen­schwenkwett­bewerben unter der Losung »Für Glaube, Sitte und Heimat« kommen jährlich bis zu 35 000 Schützinnen und Schützen. Das ist wenig gegen die 1,5 Millionen Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, des viertgrößten Sportverbandes im Land. Insgesamt sollen zwei Millionen Schützen in Verbänden wie dem »Bund der Militär- und Sportschützen«, der »Deutschen Schießsport-Union«, dem »Deutschen Jagdschutz-Verband«, dem Reservistenverband oder dem »Verband Deutscher Büchsenmacher« organisiert sein. Sie besitzen zehn Millionen legale Waffen und kaufen jedes Jahr rund eine Million neue.

Dass nach dem Amoklauf die Gesetzesnovelle durchging, betrachtet der FlW als Provokation. Es müsse endlich Schluss sein damit, die Waffenfreunde »als Prügelknaben der Nation«, als »Spinner und gemeingefährliche Idioten hinzustellen«, schrieb der ehemalige Soldat Norbert Helfinger in einer Stellungnahme des FlW im Juli 2009. Nach der Verschärfung des Waffengesetzes habe ein »Waffenbesitzer in Deutschland nunmehr weniger Rechte als ein Krimineller«. Für die Schützenlobby sind die Forderungen, das Recht auf Waffenbesitz zu beschränken, der Beginn »des Ausverkaufs der Demokratie«. Dieser gestalte sich so: »Heute sind es die Schusswaffen, morgen ist es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn.« Besonders perfide sei, dass der Staat trotz seiner Unfähigkeit, die steigende Gewaltkriminalität in den Griff zu bekommen und zugleich das Recht »auf Selbstverteidigung« mit seinem restriktiven Waffenrecht untergrabe.
Die Initiative »Keine Sportwaffen als Mordwaffen« sieht das anders. Sie wurde nach dem Amoklauf von Winnenden gegründet. Zwei Tage vor der Verfassungsbeschwerde der Schützen hat Roman Grafe, der Gründer der Initiative, in Karlsruhe geklagt. Grafe möchte, dass Sportwaffen verboten werden. Die Neuregelung aus dem vergangenen Jahr hält er für wirkungslos. »Mit dem derzeitigen Personal bräuchte man etwa in Nürnberg 100 Jahre, um alle Waffenbesitzer zu kontrollieren«, sagte er der Presse. Das Waffengesetz stelle die Interessen von Sportschützen »über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit«. Mit ihm haben zwei Eltern geklagt, deren Kinder in Winnenden ermordet wurden. Sie sollen nach der Verfassungsbeschwerde Morddrohungen erhalten haben. Vielleicht ließ Grafe deshalb in den Medien auch beschwichtigende Sätze fallen. »Niemand verdächtigt Millionen Sportschützen, bei erstbester Gelegenheit wild um sich schießen zu wollen«, sagte er. Die meisten seien »wahrscheinlich nette Leute«. Aber wenn nur 0,01 Prozent der Sportschützen potentielle Amokläufer seien, »dann sind das in Deutschland 200«.

Beim FlW hat man indes andere Vorstellungen, wie Amokläufe zu verhindern seien. Man müsse den Jugendlichen einfach »wieder Werte vermitteln«, schreibt Lobbyist Helfinger. Für den ehemaligen Regierungsinspektor Helfinger ist klar: Schuld an Amokläufen sei eine »Null-Bock-Einstellung« in Verbindung mit »Koma-Saufen« und dem »fehlenden Einfordern von Leistung«. Kein Grund also, »Millionen von Bürgern« mit Waffen »völlig grundlos an den Pranger zu stellen«.