Martin Klingner im Gespräch über die Prozesse um Entschädigungen im Fall Distomo

»Die BRD erkannte das Urteil nicht an«

Als Vergeltungsschlag gegen Partisanenangriffe ermordete die SS am 10. Juni 1944 218 Einwohner im griechischen Distomo und brannte das Dorf nieder. Für die Überlebenden des Massakers und für die Hinterbliebenen fordert der AK Distomo Entschädigungen. Die Reparationsleistungen an Griechenland klammerten explizit Opfer von Massakern aus. Die Leistungen wurden nur anteilig von deutscher Seite gezahlt, mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 wurden die Zahlungen ganz ausgesetzt. Über die Frage, ob Opfer dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, wird im September vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt. Jungle World sprach mit Martin Klingner, der sich seit zehn Jahren im AK Distomo engagiert und als Anwalt Überlebende vertreten hat.

Als AK Distomo habt ihr auch dieses Jahr an der Gedenkveranstaltung in Distomo teilgenommen und eine Kundgebung vor der deutschen Botschaft in Athen abgehalten. Nebenan auf dem Syntagma-Platz fand eine Kundgebung gegen die Sparbeschlüsse der griechischen Regierung statt. Spielen die Reparationsleistungen und Entschädigungsforderungen angesichts der Wirtschaftskrise eine neue Rolle in Griechenland?
Ja und nein. Seit Beginn der Krise thematisieren linke Abgeordnete der kommunistischen Partei KKE ebenso wie Abgeordnete der rechten Laos-Partei im Parlament die Schulden, die Deutschland noch als Reparationsleistungen zu zahlen hat. Das ist auch eine Reaktion auf die deutschen Medien, eine Warnung, dass Deutschland sich nicht als großer Gönner hinstellen und die griechische Regierung sich endlich engagieren soll. Allerdings stehen weniger die Entschädigungszahlungen für die Überlebenden im Vordergrund, da es hier keine breitere Öffentlichkeit gibt und einzig die Betroffenen, die Opferverbände und die jeweiligen Juristinnen und Juristen dieses Anliegen vertreten müssen.
Gibt es keine Unterstützung von der Linken?
Für die Linke ist diese Auseinandersetzung aus unterschiedlichen Gründen nicht relevant. Zum einen wollen sie sich nicht die Position des Staats zu eigen machen und in nationalistisches Fahrwasser geraten, da die Ansprüche auch von staatlichen Akteuren vertreten werden. Zum anderen lassen sich individuelle Ansprüche auf Entschädigung schwerer politisieren.
Wie wurde die Kundgebung wahrgenommen?
Ein derartiges Medienecho haben wir in den vergangenen zehn Jahren nicht erfahren, und in vielen Interviews und Artikeln konnten wir auf den Stand der Verfahren aufmerksam machen. Eine Besonderheit ist vielleicht, dass wir als Deutsche in Griechenland gegen Deutschland protestieren.
Anfang Juli wurde die Klage der Geschwister Sfountouris, deren Eltern in Distomo ermordet worden waren, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg abgewiesen, nachdem auch schon deutsche Gerichte ihre Entschädigungsforderungen abgelehnt hatten. Was heißt das für die Anerkennung des Massakers in Distomo?
Seit 2003 habe ich die Geschwister vor Gericht vertreten, zuerst im Prozess am Landgericht Bonn, später vor dem Bundesverfassungsgericht. Fragen wie »Gibt es einen völkerrechtlichen Entschädigungsanspruch?« hat der Europäische Gerichtshof nicht geklärt, er folgte der willkürlichen Rechtsauslegung der deutschen Gerichte. Diese wiederum haben einen neuen Rechtssatz geschaffen, der keine Grundlage in anderen gerichtlichen Entscheidungen hat und die BRD aus der Amtshaftung entlässt – die Amtshaftung, die besagt, dass der Staat, auch der Folgestaat, als den die BRD sich sieht, für das Handeln seiner Bediensteten verantwortlich ist. Dieser Ansatzpunkt für Entschädigungsprozesse wurde nun mit der Begründung gekippt, dass die Haftung im Krieg außer Kraft gesetzt sei. Hinzu kommt, dass das Massaker in Distomo als »unerlaubter Exzess einer an sich zulässigen Vergeltungsmaßnahme im Rahmen der Partisanenbekämpfung«, dargestellt wird. Die Ermordung von 218 Zivilisten wird als Kriegsschicksal angesehen, in dem höchstens zwischenstaatliche Reparationsleistungen gefordert, aber keine individuellen Entschädigungsansprüche gestellt werden können.
Dienen die Gerichtsverfahren auch der Einstufung des Massakers als NS-Verbrechen?
Es ist keine Kategorie, die hundertprozentig bestimmbar ist, allerdings wurde schon in einem Folgeprozess der Nürnberger Prozesse herausgestellt: Distomo war Mord und kein Kollateralschaden. Zudem stellt Distomo keinen Einzelfall dar, sondern reiht sich ein in eine Kette schrecklicher, staatlich angeordneter Massaker, die einerseits der »Bandenbekämpfung« dienten, andererseits eine Vernichtungsdrohung und den Willen zur Vernichtung zum Ausdruck brachten. Also war es ein Kriegsverbrechen und auch ein NS-Verbrechen, was zumindest der Bundesgerichtshof nicht in Frage gestellt hat. Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das mit der Argumentation, es sei ein »Kriegsschicksal« gewesen, die massenhafte Ermordung von Zivilisten verleugnete und die Vernichtung verharmloste.
Im Falle einer Einstufung als Kriegsverbrechen stehen den Opfern Entschädigungen zu. Die griechischen Gerichte und auch der oberste Gerichtshof Areopag erkannten das Verbrechen an und forderten Entschädigungen. Warum wurde das Urteil nicht vollstreckt?
Die Entscheidung im Jahr 1997 kam damals überraschend für die BRD, sie zog sich auf ihre Staaten­immunität zurück, auch um individuelle Klagen einzudämmen. Sie erkannte das Urteil nicht an und zog ihrerseits mit einer Klage nach Strasbourg vor den Europäischen Gerichtshof. Dennoch hätte das Urteil vollstreckt werden können, indem man deutsches Eigentum, wie beispielsweise das Grundstück des Goethe-Instituts, pfändet oder zwangsversteigert, damit die Hinterbliebenen und Überlebenden des SS-Massakers ausgezahlt werden können. Leider verweigerte der damalige Justizminister Michalis Stathopoulos hierfür seine Zustimmung und unterschrieb den Vollstreckungsbescheid nicht. Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungen zur EU-Mitgliedschaft als Druckmittel eingesetzt worden sind. Es hätte auch nicht der Anerkennung des Urteils durch die BRD bedurft, da hier eigentumsähnliches Recht verhandelt wird, in das der Staat nicht eingreifen darf. Die Entscheidung von Strasbourg folgte den Regeln diplomatischer Rücksichtnahme und empfahl einen späteren Zeitpunkt oder ein anderes Land für die Vollstreckung.
Ein anderes Land?
Es ist keine Besonderheit, dass juristische Titel auch in Drittstaaten angewandt werden können. Wenn es sich um ein Verbrechen gegen die Menschheit handelt, kann die Staatenimmunität aufgehoben werden und das Urteil muss dann auch in anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckbar sein. Die Anerkennung des griechischen Urteils hat mein Kollege Joachim Lau in Italien betrieben und auch gewonnen. Schon 2004 und erneut dieses Jahr wurde das griechische Urteil bestätigt und die Vollstreckung mit zwei Ansätzen verfolgt. Einmal die Pfändung der Villa Vigoni, des Sitzes des deutsch-italienischen Zentrums für europäische Exzellenz am Comer See. Auf diese deutsche Liegenschaft wurde eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen. Zum anderen wurden Zahlungen aus dem Verrechnungsabkommen des deutsch-italienischen Bahnverkehrs eingefroren, die beim Kauf einer Fahrkarte beispielsweise von Genua nach Hamburg an die Deutsche Bahn fällig werden. Hiermit sollte den Entschädigungsforderungen nachgekommen werden, die bei 28 Millionen Euro mit Zinsen und Verfahrenskosten heute bei 50 Millionen Euro liegen.
Dennoch sind die Opfer von Distomo immer noch nicht entschädigt worden.
Das Urteil ist nun seit 2008 am Internationalen Gerichtshof in Den Haag anhängig , darüber wird im September verhandelt. Es wird über die Entschädigungsforderungen, aber auch grundsätzlich über die Möglichkeit individueller Klagen gegen Staaten entschieden. Das Ziel der BRD liegt darin, die Prozesse und mögliche Vollstreckungen in Drittstaaten zu unterbinden, mögliche Entschädigungen zwischenstaatlich zu regeln und die Staatensouveränität zu behaupten. Aber auch Italien hat ein Interesse, individuelle Klagen von Kriegsopfern zu unterbinden, gerade auch, weil das Urteil wegweisend für heutige Kriege wäre und Einzelne Entschädigungsansprüche gegen Staaten geltend machen könnten. Diese Möglichkeit legt die Entwicklung des Völkerrechts nahe, das die Staatensouveränität einschränken und zivilrechtliche Ansprüche stärken will.
Sind die Opfer von Distomo in den Prozess einbezogen?
Weder die Opfer noch ihre Anwälte sind zugelassen, die Schriftsätze sind nicht einsehbar und es wird über die Köpfe der Überlebenden hinweg verhandelt. Ich bin nicht völlig ohne Hoffnung, sehe aber die realpolitische Lage, dass alle Staaten Angst vor Entschädigungsforderungen haben, falls sie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschheit begehen. So argumentiert die BRD nicht nur im Sinne eines »Schlussstrichs« unter die NS-Vergangenheit, sondern auch, dass die Einschränkung der Staatensouveränität zu permanenten Auseinandersetzungen führt und jeder jeden verklagen würde.
Wie begleitet der AK Distomo den Prozess?
Wir werden zum Auftakt, am 12. September, eine Kundgebung in Den Haag veranstalten und hoffen, dass auch Überlebende kommen. Die Entscheidung, die hier getroffen wird, ist eine sehr politische. Zum einen steht die Durchsetzung von Schadensersatz für Opfer von NS-Verbrechen zur Diskussion, der derzeit von deutschen Gerichten abgelehnt wird. Zum anderen wird hier auch über die Anerkennung und Entschädigung gegenwärtiger und zukünftiger Kriegsverbrechen entschieden.