Wehrhaft autoritär

Die Bundesregierung hat sich im Kampf gegen den »Extremismus« eine neue Waffe gebastelt: das geplante Steuergesetz 2013.

Eines kann man den Kämpfern gegen den »Ex­tremismus« nicht vorwerfen: Einfallslosigkeit. Kaum hat das Verwaltungsgericht Dresden die »Demokratieerklärung« als rechtswidrig beanstandet, also Familienministerin Kristina Schröders (CDU) auch als »Extremismusklausel« bekannten Kniff, die finanzielle Förderung von Initiativen gegen rechts von deren Bekenntnis zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« (FDGO) abhängig zu machen, da hat sich die Bundesregierung schon etwas Neues ausgedacht: eine Klausel im Jahressteuergesetz 2013.
Das klingt unspektakulär. Doch der Entwurf für das Jahr 2013, der vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, dürfte Schröders kühnste Träume übertreffen. Ihm zufolge sollen Vereine zwingend den Status der Gemeinnützigkeit, und somit ihre finanzielle Grundlage, verlieren, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht als »extremistisch« geführt werden.
Das wäre um einiges effizienter als die bisherige Handhabe. Die »Extremismusklausel« kann ein Verein unterschreiben, selbst wenn ihm Schröders Ideologie zuwider ist. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen der Nennung in einem Verfassungsschutzbericht ist bislang nicht zwingend. Das Finanzamt hat einen Ermessensspielraum, im Ernstfall kann ein Verein sowohl vor dem Finanzgericht gegen die Aberkennung als auch vor einem Verwaltungsgericht gegen die Aufnahme in den Bericht klagen. So können wahre Demokraten der extremistischen Bedrohung freilich nicht Herr werden! Träte das neue Steuergesetz in Kraft, wären die Vereine der Bewertung durch den Verfassungsschutz ausgeliefert, also durch staatliche Organe, die tun und lassen können, was sie wollen, beispielsweise einer Truppe Nazis jahrelang beim Morden zusehen. Wer soll wegen der Aufnahme eines Vereins in einen Verfassungsschutzbericht genauer nachfragen? Sicher kein Parlamentarisches Kontrollgremium, das im November 2011 aus den Medien vom NSU erfahren hat.
Und sollte ein Landesamt für Verfassungsschutz mit der Aufnahme eines Vereins in seinen Bericht zögern: Eine Nennung in einem anderen Bundesland täte es auch, die schärfsten Extremistenjäger könnten bestimmen, wer zwingend die Gemeinnützigkeit zu verlieren hat. Finanzämter hätten nichts mehr zu sagen. Vereine könnten nur noch vor einem Verwaltungsgericht gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht klagen und hoffen. Das kann dauern, wie man etwa bei der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle in München weiß.
So effizient könnte der Kampf gegen den »Extremismus« also geführt werden. Manchmal nimmt die bürgerliche Gesellschaft eben diejenigen härter ran, denen die Erwähnung der Buchstabenfolge »FDGO« oder der Begriffe »Kapitalismus« und »Lohnarbeit« nicht das Lächeln der Glückseligkeit ins Gesicht zaubert. Sonst wird am Ende der Betriebsablauf gestört. Augusto Pinochet hat die letzte Konsequenz dieses Prinzips prägnant zusammengefasst: »Die Demokratie muss gelegentlich in Blut gebadet werden.« Blutvergießen ist hierzulande glücklicherweise nicht zu befürchten. Aber die »wehrhafte Demokratie« kann selbst mit so etwas Banalem wie einem Steuergesetz ihre autoritäre Fratze zeigen.