Irgendwann erwischt es jeden

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Wenn er bald stirbt, kann er, wie einige Verbrecher seines Kalibers, einem Prozess noch entgehen – sonst muss er einfach hoffen, dass es wieder einmal länger dauert. Immerhin hat der 69jährige Hissène Habré bereits 22 Jahre relativ unbehelligt im senegalesischen Exil verbracht. 1982 hatte er sich im Tschad, angeblich unterstützt durch die CIA, an die Macht geputscht und danach mit Hilfe der USA und Frankreichs libysche Truppen vertrieben, die den Norden des an Erdöl, Gold und Uran reichen Landes besetzt hatten. 1990 wurde Habré vom bis heute amtierenden Präsidenten Idriss Déby gestürzt. Während Habrés Diktatur wurden der tschadischen Wahrheitskommission zufolge bis zu 40 000 Menschen ermordet und 200 000 gefoltert. Seine brutale Herrschaft brachte ihm den Namen »Afrikas Pinochet« ein.
Nach seinem Sturz gab es mehrere Versuche, ihn juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Im Jahr 2000 wurde er zunächst im Senegal angeklagt, aber ein solcher Prozess wurde dort erst nach einer Verfassungsergänzung 2008 rechtlich möglich. Opferverbände wandten sich daraufhin an das belgische Justizsystem, das die Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen weltweit erlaubt. 2005 wurde Habré dort wegen Verbrechen gegen die Menschheit und Folter angeklagt, doch der damalige senegalesische Präsident Abdoulaye Wade verweigerte die Auslieferung. 2008 wurde Habré im Tschad wegen Putschplänen in Abwesenheit zum Tode verurteilt, doch die UN verhinderte 2011 seine Auslieferung. Am Mittwoch vergangener Woche einigte sich die neue senegalesische Regierung unter Präsident Macky Sall mit der Afrikanischen Union schließlich darauf, einen Sondergerichtshof für den Prozess gegen Habré im Senegal einzurichten. Vor zwei Jahren waren dafür bereits 8,6 Millionen Euro von afrikanischen und europäischen Staaten zugesagt worden, über die Summe muss nun neu verhandelt werden. Wenn es um die internationale Strafverfolgung afrikanischer Diktatoren und Warlords geht, wird häufig eingewandt, dass deren einstige, oft aus der westlichen Welt stammende Unterstützer nicht belangt werden und diese sich danach als Menschenrechtsverteidiger hinstellen können. Auch wenn es oft fast schon zu spät ist, die Urteilssprechung mitzuerleben, können die Opfer zumindest hoffen, dass die direkten Täter nicht völlig straflos bleiben.