K-Gruppen und die Frauenbewegung

Die vertagte Emanzipation

Warum die K-Gruppen und die Frauenbewegung nie zueinander fanden.

Am 21. September 1975 versammelten sich circa 25 000 Menschen in Bonn zu der bis heute größten Demonstration gegen den § 218 in Deutschland. Betrachtet man die Aufnahmen von damals, so sieht man an der Spitze eines langen, sehr geordnet wirkenden Demonstrationszugs junge Männer und Frauen, die auf mehreren Schildern die Parole »Weg mit § 218« zeigen. Dahinter sind unzählige Transparente und Schilder ähnlichen Inhalts zu erkennen. Insgesamt unterscheiden sich die Demonstranten mit ihrer Vorliebe für Ledermäntel, lange Haare und Schlaghosen kaum von Teilnehmern anderer Protestaktionen der Neuen Linken jener Zeit. Auf den ersten Blick deutet also nichts darauf hin, dass diese Demonstration zu einer der »Merkwürdigkeiten der siebziger Jahre« (1) gezählt werden kann. Wären die Fotodokumente aber farbig, könnte dem Betrachter auffallen, dass bei den Transparenten und Plakaten die Farbe Rot dominierte, und dass Lila, die klassische Farbe der Frauenbewegung, kaum vertreten war. Die Demonstration war nämlich nicht primär von feministischen Gruppen organisiert worden, obwohl die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eine ihrer zentralen Forderungen war. Es waren die hauptsächlich auf Betriebsarbeit und »sozialistische Revolution« konzentrierten K-Gruppen, insbesondere der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW), die diese Masse an Demonstranten mobilisiert hatten. Dass dies durchaus zur politischen Situation der Bundesrepublik der siebziger Jahre passte, wird durch einen genaueren Blick auf die K-Gruppen und ihren Umgang mit der Frauenfrage deutlich.
Die verschiedenen Kommunistischen Gruppen, die als K-Gruppen bezeichnet zu werden pflegen, gründeten sich Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre als Zerfallsprodukte der außerparlamentarischen Opposition und verstanden sich als Nachfolger der Weimarer KPD. Im Gegensatz zur DKP orientierten sie sich ideologisch nicht an der Sowjetunion, sondern an der Volksrepublik China, die für sie die legitime Fortführung der Politik der SU darstellte. Ihren Vorbildern getreu, organisierten sie sich strikt hierarchisch in Kaderparteien und pflegten einen regelrechten Proletkult, der noch aus den zwanziger Jahren zu stammen schien. Der große Erfolg der K-Gruppen – immerhin sollen 100 000 bis 150 000 Personen sie oder ihre Vorfeldorganisationen durchlaufen haben (2) – währte aber nur recht kurz. Schon Ende der siebziger Jahre lösten sich die meisten von ihnen auf oder versanken in der Bedeutungslosigkeit.

Die »Prediger des Hauptwiderspruchs«

Es überrascht deshalb auf den ersten Blick, dass sich die K-Gruppen, die von der Frauenbewegung als »Prediger des Hauptwiderspruchs« (3) verspottet wurden und nicht völlig zu Unrecht als »Männersyndikat« (4) galten, typischen Themen der Frauenbewegung annahmen. Macht man sich aber die Mühe, die Periodika der K -Gruppen zu untersuchen, zeigt sich, dass frauenpolitische Themen spätestens seit etwa 1975 für die K-Gruppen wichtig wurden und in ihren Zeitschriften, Flugblättern und Broschüren enorme Bedeutung gewannen. Artikel mit Titeln wie »Befreiung der Frau – Teil des proletarischen Klassenkampfes!«, »Weg mit § 218!« und »Frauen am 1. Mai« sind seither in fast jeder Ausgabe der sogenannten Massen- und Theorieorgane der K-Gruppen zu finden. Oberflächlich betrachtet, erscheint es, als ob die K-Gruppen anhand der »Frauenfrage« ihren Status als »Männersyndikate« hinter sich gelassen hätten. Untersucht man aber die einzelnen Artikel der jeweiligen Organisationen – hier soll es um die des KBW, der Kommunistischen Partei Deutschlands/Aufbauorganisation (KPD/AO) und des Kommunistischen Bundes (KB) gehen (5) – fällt auf, dass die K-Gruppen auch beim Thema Frauenemanzipation der orthodoxen Marx-Auslegung der zwanziger Jahre verhaftet waren. So sind die meisten Artikel von einer plumpen Haupt-Nebenwiderspruch-These, einer realitätsfernen Glorifizierung des Standes der Frauenemanzipation in den maoistisch geprägten staatskapitalistischen Ländern und einer Abgrenzung zur westlichen Frauenbewegung geprägt.
Die sogenannte Haupt-Nebenwiderspruch-These besagt, dass es einen Hauptwiderspruch in der kapitalistischen Gesellschaft gebe, den zwischen Lohnarbeit und Kapital, von dem alle anderen Nebenwidersprüche direkt abhingen. Die Frauenunterdrückung stelle nur einen Nebenwiderspruch dar, der erst gelöst werden könne, wenn der Hauptwiderspruch, die kapitalistische Produktionsweise, überwunden sei. So simplifizierend wurde die These jedenfalls von den K-Gruppen verstanden. Es heißt etwa in der Zeitung des KB, dem Arbeiterkampf: »Gleichberechtigung kann es darum im Kapitalismus nicht geben. (…) Erst mit der Erkämpfung des Sozialismus und der Beseitigung der Kapitalistenklasse sind die Voraussetzungen geschaffen für eine wirkliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der Emanzipationskampf der Arbeiterinnen ist notwendiger Bestandteil des Kampfes der gesamten Arbeiterklasse für eine sozialistische Gesellschaftsordnung.« (6) Diese Behauptung leitete sich aus der Annahme her, dass die Lage der Frau primär durch ihre Stellung in der Produktion definiert sei. Die These von einer über die Klassengrenzen hinausgehenden Diskriminierung aller Frauen aufgrund ihres Geschlechts war mit dieser Analyse schwer vereinbar, wie folgendes Zitat bezeugt: »Die Frauen als eigenständige Klasse gibt es nicht, da die Arbeiterfrau keine gemeinsamen Interessen mit (der) Bourgeois-Frau hat. Die Unternehmer-Frau ist nur der ›Parasit der Parasiten am Volkskörper‹ (Rosa Luxemburg).« (7)
Dennoch mussten auch die K-Gruppen zugeben, dass die »Lage der Arbeiterin im Kapitalismus (…) noch weitaus schlechter (sei) als die Lage ihrer männlichen Kollegen: schlechte Ausbildung, weniger Geld und dazu die Doppelbelastung als Arbeiterin und gleichzeitig Hausfrau«. (8) Die Benachteiligung der Arbeiterinnen im Kapitalismus gegenüber ihren männlichen Klassengenossen sei jedoch ein genuines Charakteristikum der kapitalistischen Produktion selbst, weshalb reformistische Gleichstellungsversuche keinen Zweck hätten: »Im Kapitalismus ist die Befreiung der Frau unmöglich, denn die Quelle ihrer Unterdrückung ist ihre Versklavung an den Haushalt. Diese Arbeit, die Aufzucht der Kinder, die Versorgung des Mannes, d. h. die Reproduktion der Ware Arbeitskraft, ist eine Tätigkeit, aus der die Kapitalistenklasse beim besten Willen keine Profite ziehen kann. Deshalb wird sie der bürgerlichen Kleinfamilie überlassen, und das heißt der Frau. (……) Die Berufstätigkeit der Frau im Kapitalismus ist auch keine Alternative. Von der Kapitalistenklasse werden die Frauen als industrielle Reservearmee behandelt, in wirtschaftlichen Krisenzeiten sind die Frauen die Ersten, die auf die Straße fliegen.« (9)
Warum aber die nichtprofitable Arbeit im Kapitalismus unbedingt auf die Frau abgewälzt werden müsse, bleibt auch in den anderen Texten der K-Gruppen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, ungeklärt. Die Arbeitsteilung zwischen weiblicher Reproduktion und männlicher Produktion wurde von den K-Gruppen, jedenfalls innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft, als unvermeidlich wahrgenommen, ohne dass diese Behauptung systematisch aus der Produktionsweise hergeleitet worden wäre.
Der theoretische Befund, dass geschlechterpolitischen Reformen innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft kein Erfolg beschieden sei, entband die K-Gruppen davon, ihr eigenes Frauenbild in Frage zu stellen. Der Versuch einer Gleichberechtigung der Genossinnen innerhalb der eigenen Gruppe oder der Lebensgefährtin innerhalb der Beziehung musste daher gar nicht unternommen werden. Mehrere Frauen, die einer K-Gruppe oder deren Vorfeldorganisationen angehört haben, berichten in dem Sammelband »Wir warn die stärksten der Parteien« von Diskriminierung innerhalb der Organisationen und vor allem im alltäglichen Umgang. So wird geschildert, dass in Wohngemeinschaften, die von K-Gruppen-Mitgliedern bewohnt wurden, die Hausarbeit fast immer an den Genossinnen hängenblieb, während sich die männlichen Mitglieder auf die, als wichtiger eingestufte, politische Arbeit konzentrierten. Teilweise wurden selbst die öffentlichen Redebeiträge der weiblichen Mitglieder von Männern verfasst, da diese Arbeit Frauen offenbar nicht zugetraut wurde. Auch bei Problemen wie ungewollter Schwangerschaft sahen sich die weiblichen Mitglieder meist alleingelassen. (10) Insgesamt scheint die gesellschaftliche Dichotomie zwischen Politik und Öffentlichkeit als »männlichem« und der als minderwertig angesehenen Privatsphäre als »weiblichem« Bereich von den K-Gruppen beibehalten worden zu sein.
Die ökonomistische Reduktion der Diskriminierung der Frauen auf ihre Stellung in der Produktion und die damit einhergehende Vernachlässigung sexistischer und anderer Diskriminierungsformen führten in den K-Gruppen zu einer Vertagung der Frauenemanzipation auf die Zeit nach der Revolution. Diese Vertagung in den Sozialismus ging mit einer Glorifizierung des Lebens der Frauen in den von Maoisten regierten Staaten und in angeblichen Befreiungsbewegungen einher. Besonders überspitzt formuliert dies ein Artikel in der Kommunistischen Volkszeitung (KVZ), dem »Massenorgan« des KBW: »Die tausendjährige Unterjochung und Unterdrückung der chinesischen Frau ist abgeschlossen. Der Aufbau des Sozialismus hat der völligen Befreiung der Frau den Weg gebahnt.« (11) Aber nicht nur in China galt die Frau nun als befreit, auch andere angeblich sozialistische Länder boten sich als Projektionsfläche an. Der Kommunistische Bund schrieb zum Beispiel: »Mit der Befreiung des südlichen Teils von Vietnam, an der viele Frauen selbst – und häufig auch mit der Waffe in der Hand – mitgewirkt haben, beginnt für sie eine gute Zukunft. Hunger, Folter, Vergewaltigung, die Trennung von ihren Angehörigen, Arbeitslosigkeit und Prostitution haben ein Ende. Als gleichberechtigte Mitglieder wirken sie an dem Wiederaufbau des Landes mit. (…) Ähnlich sieht die Zukunft für die Frauen in Mosambik aus, das am 26. 6. 1975 seine Unabhängigkeit erklären konnte.« (12)

Kämpferinnen und Arbeiterinnen

Die ausschließlich von Männern angeführten nationalrevolutionären Bewegungen in Vietnam und Mosambik, die heute nur noch von den Wenigsten als emanzipatorisch angesehen werden, würden demnach alle Formen der Diskriminierung der Frauen beenden. Dass es sich anders verhielt, ist heute offensichtlich. Es hätte aber schon damals erkannt werden können, hätten die K-Gruppen sich um eine Auseinandersetzung mit der Lage der Frauen in diesen Bewegungen bemüht, statt diese nur zu glorifizieren. Stattdessen folgten sie der Maxime: So wie es keine Frauenemanzipation im Kapitalismus gebe, könne auch keine Geschlechterdiskriminierung mehr im Sozialismus existieren. Wo dies so offensichtlich nicht der Fall war, dass nicht einmal die K-Gruppen dies übersehen konnten, wurden entgegen ihrer ökonomistischen Sicht bei der Analyse der Situation der Frauen vermeintliche »Überreste« veralteter misogyner Ideologien als Erklärung bemüht. Im Artikel über die Frauenemanzipation in China hört sich das so an: »Aber: ›Die Überreste der alten Ideen, in denen sich das alte System widerspiegelt, verbleiben unvermeidlich für eine lange Zeit im Kopf der Menschen und weichen nicht leicht.‹ (Mao Tse-tung) Die von der Doktrin der Sklavenhalter-Philosophen Konfuzius und Menzius stammende und seit 2 000 Jahren bestehende alte Denkweise, dass der Mann überlegen und die Frau unterlegen ist, ist in China noch nicht restlos beseitigt und die alten Sitten und Gebräuche hemmen in gewissen Grade die Entwicklung der Sache der Befreiung der Frau.« (13)
Besonders widersprüchlich ist dieses Zugeständnis einer relativen Eigenständigkeit der Ideologie, wenn man bedenkt, dass an vielen anderen Stellen von den K-Gruppen behauptet wurde, dass es kein über die Klassen hinausgehendes gemeinsames Interesse aller Frauen gebe. Hier zeigt sich der Widerspruch innerhalb der Ideologie der K-Gruppen zwischen einem oft ohne Einschränkungen vertretenen Ökonomismus und einem in anderen Passagen fast genauso inbrünstig verteidigten Voluntarismus. Diese voluntaristischen Elemente in der Ideologie der K-Gruppen treten in der Regel auf, wenn es um die Interpretation des Maoismus und der damit einhergehenden Begeisterung für den revolutionären Kampf der ökonomisch peripheren Weltregionen geht. Die Betonung des Sturzes der Klassengesellschaft durch marxistisch-leninistische Aufstandsbewegungen zu Ungunsten einer ökonomischen Zusammenbruchstheorie prägt auch das Frauenbild der K-Gruppen. So wurde die bewundernde Darstellung der »Kämpferin« ein wichtiger Bestandteil vieler Berichte über die sogenannten Befreiungsbewegungen. Diese romantisierende Imago der Revolutionärin lässt sich auch in der Bebilderung vieler Artikel über Widerstandsbewegungen erkennen. Es werden bewaffnete Frauen abgebildet, auch wenn im dazugehörigen Artikel gar nicht über den Status von Frauen in der jeweiligen Bewegung berichtet wird. Dieser Widerspruch eines der historischen Arbeiterbewegung geschuldeten Ökonomismus und eines an Mao orientierten Voluntarismus bestand in den K-Gruppen unvermittelt fort und drückte sich auch im Neben­einander zweier Frauenbilder aus: zum einen die Kämpferin des politischen Südens, die ihr Schicksal selbst in die Hand nimmt, zum anderen die unfreie Arbeiterin in den Industriestaaten.
Kritik an der Lebensrealität von Frauen in den Befreiungsbewegungen wurde dagegen fast nie geübt. Dies wäre der antiimperialistischen Ideologie der K-Gruppen gemäß einem Verrat an diesen Bewegungen gleichgekommen. Ein besonders groteskes Beispiel dafür, wie sich die antiimperialistische Logik »Der Feind meines Feindes ist mein Freund« im Bereich der Frauenfrage bei den K-Gruppen ausdrückte, stellt die Berichterstattung über die Iranische Revolution dar. So wurde im KPD/AO-Organ Rote Fahne die islamische Revolution als »schiitischer Weg« der Frauenemanzipation gepriesen und der Schleier als »ein Symbol des Widerstandes« (14) bezeichnet. Auch in der zum KBW gehörenden KVZ wurde im Zusammenhang mit dem Iran über den angeblich emanzipatorischen Charakter des islamischen Rechts für Frauen berichtet. (15) Mehreren kritischen Leserbriefen an die Rote Fahne wurde entgegengehalten, dass man nicht »einfach unsere Vorstellungen von Frauenemanzipation mechanisch auf den Iran« übertragen könne. (16)
Die Leugnung von auch nur partiell die Klassengrenzen überschreitenden Kollektivinteressen aller Frauen und der Glaube, dass die Diskriminierung der Arbeiterinnen nicht innerhalb des Kapitalismus abgeschafft werden könne, hatten erheblichen Einfluss auf das Verhältnis der K-Gruppen zur Frauenbewegung. (17) Anfänglich kaum beachtet, wurde diese im Laufe der siebziger Jahre so bedeutend, dass sich auch die K-Gruppen für sie zu interessieren begannen. Von Anfang an war das Verhältnis zwischen beiden Bewegungen durch Abgrenzung geprägt. Der Hauptvorwurf der K-Gruppen richtete sich gegen den angeblich bürgerlichen Charakter der Frauenbewegung, der den wirklichen Feind der Frauenemanzipation, den Kapitalismus, verkenne: »Wir ziehen die Grenze nicht zwischen Männern und Frauen, wir sagen, wie sie wirklich verläuft, nämlich zwischen Kapitalisten und Arbeitern, zwischen Bourgeoisiefrau und Arbeiterin. Es gibt keine Emanzipation der Frau im Kampf gegen die Männer, wie uns die sogenannten ›fortschrittlichen‹ bürgerlichen Ideologen weismachen wollen.« (18)
Die Frauenbewegung ziehe aber nicht einfach aufgrund falschen Bewusstseins falsche Schlüsse, sondern verfolge dabei eine Taktik. Der Feminismus wurde von den K-Gruppen nämlich teilweise durchaus als ein vorsätzlicher Versuch, die Arbeiterklasse zu spalten, interpretiert: »So also stellt sich die Bourgeoisie die Früchte ihres politisch-ideologischen Kampfes vor. Die Frauen sollen ihren Männern in den Rücken fallen und sie vom Kampf gegen die Kapitalisten abhalten! Das ist ein alter Trick: Teile und herrsche.« (19) Der Feminismus ist demnach ein »Trick« des Kapitals, um die Arbeiterin aus der Einheitsfront der Arbeiterklasse herauszulösen. Es gebe nämlich gar keinen objektiven gesellschaftlichen Gegensatz zwischen Männern und Frauen. Dieser sei ein vom Kapital hervorgebrachter Schein. So ist in der Roten Fahne zu lesen: »Die Widersprüche, die in unserer Gesellschaft zwischen Männern und Frauen bestehen, sind Widersprüche, die der Kapitalismus geschaffen hat zur Absicherung seiner eigenen Herrschaft.« (20) Der Feminismus diene so der »Stabilisierung der bestehenden Verhältnisse« und sei, wie es sogar in verschwörungstheoretischem Gestus hieß, eine »antikommunistische Demagogie«. (21)

»Bourgeoisieschlampen« gegen Proletarier

Ein Problem bereitete den K-Gruppen, dass nicht sie, die sich als Avantgarde der Massen verstanden, sondern die von ihnen als bürgerlich verachteten Feministinnen so großen Einfluss in der Frauenbewegung hatten. Darin liegt der Grund dafür, dass sie in verschwörungstheoretischer Manier die lohnabhängige Mehrzahl der Sympathisierenden der Frauenbewegung als von den »doofen Ideen einiger offensichtlicher Bourgeoisieschlampen an der Spitze« (22) verführt darstellten. Das richtige Interesse der Arbeiterinnen an Emanzipation sei durch die Agenten des Kapitals in die Irre geleitet worden. Die K-Gruppen sahen sich daher selbst in der Pflicht, die Frauenbewegung wieder klassenkämpferisch auszurichten und den Händen des Kapitals zu entreißen: »Arbeiterfeindliche, antikommunistische Demagogie auf der einen Seite; auf der anderen Seite Versöhnung mit den Luxus-Tanten der Bourgeoisie (›Wir sind ja alle Frauen‹ …) und Anbiederung bei den bürgerlichen Parteien! – Diese zwei Seiten zeigen, dass die Ideologie des Feminismus für die Stabilisierung der bestehenden Verhältnisse arbeitet. Es ist unsere Aufgabe, immer wieder aufzuzeigen, dass der Feminismus beim Kampf um die Emanzipation der Frau in die Sackgasse führt. Der Kampf zur Befreiung der Frau kann nur erfolgreich sein, wenn er mit der klaren Stoßrichtung gegen die Kapitalistenklasse und für die Einheit der Arbeiterklasse geführt wird. Dem ›Frauenforum‹ und dem Feminismus keinen Fußbreit!« (23)
Um Einfluss auf die Frauenbewegung zu gewinnen, versuchten die K-Gruppen von der zweiten Hälfte der Siebziger an vermehrt, für die Frauenbewegung bedeutsame Themen aufzugreifen. Das wichtigste Agitationsfeld aller K -Gruppen auf dem Gebiet der »Frauenfrage« wurden deshalb die Proteste gegen § 218. Die Konzentration auf die Frage nach der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kam nicht von ungefähr. Es war nicht nur ein dominantes Thema in den Siebzigern, sondern es ermöglichte auch die Anknüpfung der K-Gruppen an die Politik der Weimarer KPD, die schon seit etwa 1920 zu diesem Thema mehrere Kampagnen initiiert hatte. So beriefen sich die K-Gruppen in mehreren Artikel über den Paragraphen direkt auf dieses historische Beispiel. (24) Bei den Protesten gegen § 218 konnte besonders der KBW, nicht zuletzt dank seines großen Arbeitseinsatzes und seiner effektiven Organisation, Erfolge erzielen. Er organisierte Demonstrationen mit mehreren tausend Teilnehmern und gründete »Komitees und Initiativen gegen den § 218« – nach eigenen Angaben 1976 bereits etwa 150 in der ganzen Bundesrepublik. (25) Diese entwickelten wiederum einen fieberhaften Aktionismus und führten unzählige Kundgebungen, Demonstrationen und andere Protestaktionen durch. Jedoch gelang es dem KBW wie den anderen K-Gruppen zu keiner Zeit, einen relevanten Einfluss auf die bundesweite Frauenbewegung zu nehmen. Diese distanzierte sich sogar immer heftiger von den K-Gruppen, was mehrere Ausschlüsse von K-Gruppen-Aktivistinnen aus Gruppen der Frauenbewegung nach sich zog. (26)
Die strikte Abgrenzung der Frauenbewegung gegenüber den K-Gruppen ist angesichts deren unverhohlener Abneigung gegenüber dem Feminismus, aber auch ihrer konkreten Forderungen hinsichtlich des § 218, nicht überraschend. Der Kampf gegen den § 218 wurde von den K-Gruppen, anders als von der Mehrheit der Frauenbewegung, nicht als Kampf für die Emanzipation der Frau, sondern des »Volkes« geführt: »Die Tatsache, dass Frauen und Männer des Volkes betroffen sind, ist denjenigen entgegenzuhalten, die aus dem Kampf gegen den § 218 eine reine Frauensache machen wollen, die ihn allein führen als einen Kampf für die Emanzipation der Frau.« (27)
Die von diesem Paragraphen Betroffenen seien eben nicht »bürgerliche Individuen, die auf individuelle Freiheiten und ihre individuelle Selbstverwirklichung pochen«, sondern »Frauen und Männer des Volkes«. (28) Nicht Frauen an sich seien betroffen, da sich reiche Frauen ohne Probleme einen illegalen Schwangerschaftsabbruch leisten könnten, sondern nur die Arbeiterklasse, diese aber als gesamte und nicht nur die weiblichen Arbeiterinnen, da die männlichen Arbeiter in ihrer Rolle als Väter genauso unter diesem Paragraphen leiden würden. Deshalb sollte die Entscheidung über einen Abbruch den K-Gruppen zufolge auch nicht allein Sache der Frau sein, sondern im Sinne der gesamten Arbeiterklasse entschieden werden. (29) Dies wird an den Parolen des KBW deutlich, die unter keinem Artikel zum Thema fehlen durften: »Weg mit dem Paragraphen 218! Das Volk selber soll entscheiden! Volksentscheid gegen den § 218!« (30) Aus dieser Sicht auf die Abtreibung als reine Klassenfrage resultierte die Analyse, dass Schwangerschaftsabbrüche allein aus wirtschaftlicher Not heraus vorgenommen und im Sozialismus nicht mehr vorkommen würden. (31) Die Ansicht vieler Frauengruppen, wonach die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch eine individuelle Freiheit der Frau sein solle, wurde strikt abgelehnt und vom KBW sogar als Ausdruck einer »Prostituiertenmentalität« (32) bezeichnet.

Abschied vom Primat des Klassenkampfes

Der KB, der sich insgesamt innerhalb der K-Gruppen durch eine größere Offenheit neuen Themen gegenüber auszeichnete, hatte jedoch auch hinsichtlich der Frauenfrage eine Sonderrolle inne. Zu dieser Ausdifferenzierung innerhalb der K-Gruppen in Hinblick auf die Frauenfrage kam es indes erst seit etwa 1977, also zu einem Zeitpunkt, als die K-Gruppen schon in der Krise waren. Zuvor unterschied sich das Frauenbild des KB kaum von dem der anderen Gruppen. Seit diesem Zeitpunkt aber entwickelte der KB eine stark durch die Frauenbewegung beeinflusste »eigenständige kommunistische Frauenpolitik« (33). Vor allem zwei Aspekte dieser neuen Frauenpolitik, die entgegen dem eigenen Anspruch nie eine theoretische Eigenständigkeit erlangte, sind hier zu nennen. Erstens die Öffnung der »Frauenfrage« gegenüber Themen, die zuvor als privat und unpolitisch abgestempelt worden waren. Wichtig war hier vor allem das Thema Sexualität. Die eigens gegründete »Arbeitsgruppe Sexualität«, aber auch Einzelpersonen berichteten positiv über Sterilisation als Verhütungsmittel, schrieben über sadomasochistische Sexualpraktiken und informierten über Coming-out. Aber auch sexuelle Gewalt gegen Frauen wurde zum Gegenstand von Diskussionen. In Anlehnung an die Maxime »Das Private ist politisch« hieß es in einem Artikel im Arbeiterkampf: »Frauen, macht das Private öffentlich!« (34)
Zweitens wurde die Unterordnung der Frauenfrage unter den Primat des Klassenkampfes aufgegeben. Hierzu hieß es in der Präambel des Frauenstatuts des KB von 1980: »Die Erfahrung der Arbeiterbewegung und der Frauenbewegung haben uns gezeigt, dass der Kampf für unsere Befreiung unverzichtbarer Bestandteil des Kampfes für den Sozialismus sein muss. Es gibt allerdings einen Widerspruch zwischen den Interessen der Männer und denen der Frauen im Klassenkampf. Deshalb ist der Geschlechterkampf Teil der Auseinandersetzung innerhalb und außerhalb des KB.« (35)
Die Anerkennung, dass die Unterdrückung der Frau nicht allein auf die besonders schwere Ausbeutung der Arbeiterinnen durch die Bourgeoisie zu reduzieren sei, sondern es auch innerhalb der jeweiligen Klasse eine Interessensdifferenz zwischen Männern und Frauen gebe, brach mit der davor grundlegenden Hauptwiderspruchsthese. Aber nicht nur theoretisch hatte dieser neue Ansatz Auswirkungen, auch praktisch äußerte er sich in der Bildung von mehreren Arbeitsgruppen und der Einführung eines »Frauenstatuts«. Dieses beinhaltete unter anderem, dass Frauen bei gleicher Qualifikation für eine Position im KB Männern vorzuziehen und dass Frauen »von ›frauenspezifischen‹ Arbeiten, wie Tippen, Organisationsarbeiten etc.« abzuziehen seien. Des Weiteren wurde das »Recht, das ›Private‹ öffentlich zu machen«, im Statut festgeschrieben.
Diese Entwicklung im KB seit Ende der siebziger Jahre stieß auf massiven Widerstand innerhalb der Organisation, da große Teile des KB nicht bereit waren, ihre traditionellen Ansichten zur Frauenemanzipation aufzugeben. Der KB werde, so die Gegner des neuen Kurses, von manchen seiner Mitglieder zur »persönlichen Emanzipation und der Lösung ›privater‹ Probleme und Schwierigkeiten« missbraucht. Die Öffnung der Gruppe gegenüber dem Feminismus wurde teilweise als regelrechter Verrat am Marxismus bewertet. (36) Erst nach der Abspaltung der Gruppe Z im Dezember 1979, der die meisten Orthodoxen in der Frauenfrage angehörten, konnte sich der neue Kurs durchsetzen. Dies zeigte sich nicht zuletzt in der Verabschiedung des bereits erwähnten Frauenstatuts. Das Unvermögen der K-Gruppen, mit Ausnahme von Teilen des KB, sich kritisch mit den eigenen – oft geradezu antifeministischen – Auffassungen auseinanderzusetzen, war aber nicht allein Ausdruck einer falschen Analyse als vielmehr des Politikverständnisses der K-Gruppen selbst: Die Befreiung der Frau stellte keinen Wert an sich dar, sondern nur ein Mittel, um die sozialistische Revolution zu erreichen – denn nur »mit der proletarischen Frau wird der Sozialismus siegen!« Dieses rein funktionale Verhältnis zur Frauenfrage entspringt direkt aus der Haupt-Nebenwiderspruch-These, die auch analytisch äußerst zweifelhaft bleibt. (37) Außerdem verkennt ein solch plumper Ökonomismus, wie er von vielen K-Gruppen in der Frauenfrage gepredigt wurde, dass die Unterdrückung der Frau mehr impliziert als »nur« die Tatsache ihrer »besonderen ökonomischen Unterdrückung und Ausbeutung«. (38) Des Weiteren leugnet er, ohne einem Voluntarismus oder einem bürgerlichen Individualismus das Wort reden zu wollen, dass die Geschichte noch immer das Werk der Menschen ist. Natürlich ist sie in einem bestimmten gesellschaftlichen Rahmen nicht völlig frei, dennoch kann innerhalb dieses Rahmens gehandelt werden. Die Gleichberechtigung der Frau kann somit auch innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise anvisiert werden, statt sie auf einen Zeitpunkt nach der Revolution zu vertagen. Diese simple Einsicht werden heute die allermeisten Linken, auch die der Reste der ML-Fraktion, teilen. Noch vor gut 30 Jahren war sie jedoch alles andere als ein linker Common sense.

Anmerkungen

(1) Wolfgang Kraushaar: Achtundsechzig. Eine Bilanz, Berlin 2008, S. 229
(2) Michael Flörsheimer/Michael Steffen: K-Gruppen, in: Wolfgang Fritz Haug (Hg.): Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Hamburg 2008, Bd. 7.1, Sp. 624
(3) Flugblatt des Arbeitskreises KBW-Kritik der Frauengruppe Freiburg vom Oktober 1974
(4) Jochen Schimmang: Der schöne Vogel Phönix. Erinnerungen eines Dreißigjährigen, Frankfurt/Main 1983, S. 164
(5) Die KPD/AO änderte zwar ihren Namen 1971 in KPD, da sie sich nun als Partei und nicht mehr als Aufbauorganisation verstand, wird im Weiteren, um Verwechslungen mit der KPD der Weimarer Republik und der Nachkriegszeit zu vermeiden, aber auch für die Zeit nach 1971 als KPD/AO bezeichnet.
(6) N. N.: Für die Emanzipation der Arbeiterin – Für die Einheit der Arbeiterklasse, in: »Arbeiterkampf« 18, 1972, S. 16
(7) Bezirksgruppe St. Georg KB/Gruppe Hamburg: Gleichberechtigung der Frau nur auf dem Papier? In: »Arbeiterkampf« 34, 1973, S. 24
(8) N. N.: Für die Emanzipation, in: »Arbeiterkampf«, a.a.O., S. 16.
(9) N. N.: China und Albanien: Frauen im Sozialismus, in: »Rote Fahne« 17, 1975, S. 10
(10) Vgl. N. N.: Da war so irgendwas verschütt’ – Dialog über den Verlust der Identität als Frau im KSV, in: Wir warn die stärkste der Partein … Erfahrungsberichte aus der Welt der K-Gruppen, Berlin 1978, S. 45–46; N. N.: »Leben für die Partei« – und was das kostet, in: Wir warn die stärkste der Partein … Erfahrungsberichte aus der Welt der K-Gruppen, Berlin 1978, S. 26
(11) R. W.: Grundlegende Änderung der Stellung der Frau. Neuorganisation der Hausarbeit und Veränderung der Familienbeziehungen in China, in: »Kommunistische Volkszeitung« 8, 1974, S. 13
(12) Arbeitsgruppe Frauen KB/Gruppe Hamburg: 8. März – Internationaler Frauentag, in: »Arbeiterkampf« 75, 1976, S. 25
(13) R. W.: Grundlegende Änderung, S. 13
(14) Wa. K.: »Die Frage ist aber, wie man den Schleier beseitigt … «, in: »Rote Fahne« 18, 1979, S. 16
(15) Vgl. Z. Shm.: Islamisches Recht – gegenüber dem Imperialismus fortschrittlich, in: »Kommunistische Volkszeitung – Ausgabe Mitte« 10, 1979, S. 20
(16) Wa. K.: Die Frage, in: »Rote Fahne«, a.a.O., S. 16
(17) Natürlich gab es nie »die« Frauenbewegung, sondern diese bestand immer aus verschiedenen Richtungen, die sich teils gegenseitig bekämpften, dennoch wird im Weiteren, um den Sprachgebrauch nicht zu komplizieren, von der Frauenbewegung im Singular gesprochen.
(18) N. N.: Für die Emanzipation der Arbeiterin – Für die Einheit der Arbeiterklasse, in: »Arbeiterkampf« 18, 1972, S. 15
(19) Ebd.
(20) N. N.: Karlsruher Urteil! Weg mit dem Paragraphen 218! In: »Rote Fahne« 8, 1975, S. 6
(21) Vgl.: Arbeitsgruppe Frauen KB/Gruppe Hamburg: Feministinnen im Kampf für die Befreiung der Frau? Eine Auseinandersetzung mit dem »Frauenforum«, in: »Arbeiterkampf« 66, 1975, S. 48
(22) Z-Red.: »ihr Männer der Regierung, ihr könnt uns alle mal«, in: »Kommunistische Volkszeitung« 18, 1977, S. 9
(23) Arbeitsgruppe Frauen KB/Gruppe Hamburg: Feministinnen im Kampf für die Befreiung der Frau? Eine Auseinandersetzung mit dem »Frauenforum«, in: »Arbeiterkampf« 66, 1975, S. 48
(24) Vgl. u. a. N. N.: Geschichtsfälschung. In: »Kommunistische Volkszeitung« 11, 1975, S. 10; N. N.: Karlsruher Urteil! Weg mit dem Paragraphen 218! In: »Rote Fahne« 8, 1975, S. 6
(25) Vgl. N. N.: Einstimmig für die Fortsetzung des Kampfes. Zweite ordentliche Delegiertenkonferenz der Komitees und Initiativen gegen den § 218, in: »Kommunistische Volkszeitung« 22, 1976, S. 4
(26) Unter anderem beschloss 1976 das Frauenzentrum Osnabrück, jede Zusammenarbeit der in ihm organisierten Gruppen mit dem KB zu beenden. Im selben Jahr schloss die Frauengruppe Bochum alle Frauen, die gleichzeitig auch im KB Mitglied waren, aus. Beide Beschlüsse beriefen sich explizit auf den Versuch des KB, sie zu vereinnahmen. Bei einer Demonstration in Hamburg im Jahr davor kam es, nachdem der Ausschluss des KB im Vorfeld der Demonstration gescheitert war, zu Störaktionen von Frauengruppen während des Redebeitrags des KB. Vgl. Arbeitsgruppe Frauen KB/Gruppe Hamburg: Es steht nur die Frage nach dem »Wie?«, in: »Arbeiterkampf« 57, 1975, S. 5
(27) A. S.: Weg mit dem Paragraphen 218! Fristenlösung und Indikationslösung bedeuten weiter Knebelung, in: »Kommunistische Volkszeitung« 8, 1973, S. 12
(28) ebd.
(29) ebd.
(30) Ständiger Ausschuss des zentralen Komitees des Kommunistischen Bundes Westdeutschland: Der Paragraf 218 muss weg! Das Volk selber soll entscheiden! In: »Kommunistische Volkszeitung« 9, 1975, S. 9
(31) Vgl. M. F.: Der Kampf, in: Kommunismus und Klassenkampf, S. 108 f.; N. N.: Ersatzlose Streichung, in: »Rote Fahne«, a.a.O., S. 3
(32) M. F.: Kampf, in: Kommunismus und Klassenkampf, S. 118
(33) Reg./BO./Bx./Ms.: Erstes kommunistisches Frauenstatut der BRD verabschiedet. KB-Frauen erkämpfen sich die Autonomie, in: »Arbeiterkampf« 184, 1980, S. 28
(34) N. N.: Bettgeflüster. Darüber spricht man nicht, in: »Arbeiterkampf« 176, 1980, S. 25
(35) Reg./BO./Bx./Ms.: Erstes kommunistisches Frauenstatut der BRD verabschiedet. KB-Frauen erkämpfen sich die Autonomie, in: »Arbeiterkampf« 184, 1980, S. 28 f.
(36) Ebd.
(37) Ha./K.: Vorsicht, Einbahnstraße! In: »Arbeiterkampf« 156, 1979, S. 62
(38) Vgl. N. N.: Kritikpapier einer Nürnberger Genossin, in: »Arbeiterkampf« 127, 1978, S. 20
(39) N. N.: Nur mit, in: »Arbeiterkampf«, a.a.O., S. 8
(40) So bleiben die Vertreter dieser These den Beweis eines notwendigen Zusammenhangs zwischen Frauendiskriminierung und kapitalistischer Produktionsweise bis heute schuldig. Dies soll nicht heißen, dass es keinen Zusammenhang zwischen kapitalistischer Produktionsweise und Frauendiskriminierung gibt, natürlich ist die Frauenunterdrückung heute kapitalismusspezifisch. Das heißt auch, dass der (bürgerliche) Feminismus oder die postmoderne Gender-Theorie, trotz ihrer nicht zu unterschätzenden Leistungen, weder eine ausreichende analytische noch eine praktische Aufhebung der Geschlechterdiskriminierung ermöglichen.
(41) N. N.: Befreiung der Frau – Teil des proletarischen Klassenkampfes! In: »Rote Fahne« 21, 1974, S. 8