Die Entwicklung der Feindbilder des Staatsschutzes

Wenn der Postmann nicht von rechts kommt

Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr: Dominik Rigoll hat untersucht, welches Feindbild der Staatsschutz der BRD entwickelt hat.

Im Jahr 1978 wurde der deutsche Urlauber auf seine Auslandsreise gründlich vorbereitet. Pünktlich zu Beginn der Sommerferien erschien in allen großen Zeitungen eine Anzeige, in der das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Bürger über die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD aufklärte. So war der Reisende gewappnet, falls er im Ausland darauf angesprochen werden würde. »Seien Sie nicht überrascht, wenn Sie zum Beispiel politisch interessierte Franzosen oder Italiener fragen, warum es bei uns nicht kommunistische Briefträger, Lokomotivführer oder auch Lehrer geben soll«, werden die deutschen Reiseweltmeister gewarnt, und die richtige Antwort wird gleich mitgeliefert: »Wenn Sie auf ›Berufsverbote‹ angesprochen werden, sollten Sie wissen: Es gibt bei uns kein Berufsverbot. Auch nicht, wenn jemand extreme Meinungen vertritt. Aber unsere Beamtengesetze sehen vor, dass Gegner des demokratischen Staates nicht im Staatsdienst beschäftigt werden können.«
Der sogenannte »Radikalenerlass«, um den es in der Anzeigenkampagne ging, war im Januar 1972 in Kraft getreten. Über 3,5 Millionen Bewerber für den Staatsdienst mussten sich bis Ende der achtziger Jahre einer Überprüfung unterziehen, etwa 10 000 Berufsverbote wurden ausgesprochen. Das letzte Verfahren endete damit, dass der antifaschistische Realschullehrer Michael Csaszkóczy im September 2007 in den Schuldient eingestellt wurde, nachdem ihm 2004 die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan die Lehrbefugnis verweigert hatte. Dass sich die Bundesregierung 1978 zu einer Imagekampagne für den »Radikalenerlass« genötigt sah, lag nicht nur daran, dass diese Praxis in Europa einzigartig war, sondern auch an dem Umstand, dass die Regelung in der Tradition der Berufsverbote im Nationalsozialismus stand. In den deutschen Nachbarländern sorgte das für Besorgnis. Die Parallele zum Berufsbeamtengesetz vom 7. April 1933, das die rechtliche Grundlage schuf, um Juden und politische Gegner aus dem Staatsdienst zu entfernen, war allzu offenkundig. Zudem waren die Berufsverbote ebenso wie das Verbot der KPD 1956 und die Inhaftierung Tausender Parteimitglieder nicht selten von alten NS-Richtern verhängt worden. Der Schriftsteller Peter Schneider kritisierte in seinem Buch »Das unerwartete Anschwellen der Personalakte des Lehrers Kleff« diesen Missstand: »Ehemalige Nazijuristen, die damals den Nazistaat geschützt haben, sind dabei, wenn jetzt die Verfassung vor uns geschützt werden soll.«
Der in Berlin und Jena forschende Historiker Dominik Rigoll hat jetzt eine Studie zum Staatsschutz in Westdeutschland nach 1945 vorgelegt und untersucht, welchen Begriff von »innerer Sicherheit« die Dienste entwickelten. Das Ergebnis seiner Untersuchung ist eine gefällig erzählte Mentalitätsgeschichte der frühen Bundesrepublik, in der, so die zentrale These Rigolls, das »antifaschistische Narrativ« der Gründungsphase von einem »antitotalitären Narrativ« verdrängt worden sei, das schließlich zum Konzept einer »streitbaren Demokratie« geführt habe, die sich stets von der politischen Linken bedroht wähnt, »während das Mitläufertum und politische Versagen der reinkorporierten Beamten, Richter und Offiziere (…) nur noch eine geringe Rolle spielen sollte«. Mit den von der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt und den Ministerpräsidenten der Länder erarbeiteten Erlassen zu den Berufsverboten sei »der antitotalitäre Konsens gegen die Einwände der Protestgeneration noch einmal mit aller Macht verteidigt« worden. Die BRD habe damit eine Politik der »Abkehr vom Westen« praktiziert, die erst in den achtziger Jahren durch eine »zaghafte Liberalisierung« beendet worden sei.
Die historische Zäsur stellt für Rigoll der sogenannte Adenauer-Erlass vom 19. September 1950 dar. Durch diesen Erlass wurden die von den Alliierten eingesetzten unbelasteteten Personen wieder aus den öffentlichen Ämtern gejagt und durch ehemalige NS-Funktionseliten ersetzt. 1945 waren immerhin fast 200 000 belastete Beamte und Offiziere in der amerikanisch-britischen Bizone aus ihren Stellen entfernt worden. Durch die anschließende Reintegration der Altnazis sei auch die künftige politische Grundrichtung vorgegeben worden: »Die Entwaffnung des Landes, die Verstaatlichung der Großindustrien und die dauerhafte Verdrängung ehemaliger NS-Funktionseliten aus dem Schlüsselstellungen des Staatsapparates – all dies schien nun nicht mehr opportun«, schreibt Rigoll.
Dass dieser Paradigmenwechsel ganz maßgeblich mit der Neuausrichtung der westalliierten Politik im beginnenden Kalten Krieg zusammenhing, verschweigt Rigoll zwar nicht. Dennoch ist für ihn die Restauration vor allem der westdeutschen Personalpolitik geschuldet. So sieht er in der Verteidigung der Pfründe durch die wiedereingesetzten Nazis auch den »Hauptgrund dafür, dass der westdeutsche Antikommunismus um so vieles massiver war als in Ländern, in denen das öffentliche Interesse am Schutz vor kommunistischer Propaganda lediglich militärisch-strategischer und ideologischer Natur« gewesen sei. Dies mag für einen Vergleich mit den Entwicklungen in Ländern wie Frankreich oder Italien nachvollziehbar erscheinen, in denen die Kommunisten zunächst immerhin eine randständige Rolle innerhalb des durch die Résistance bzw. Resitenza hergestellten nationalen Konsens innehatten und später, eurokommunistisch gewendet, die Rolle der Sozialdemokratie übernahmen. Für die USA der McCarthy-Ära und ihr folgendes rigoroses Vorgehen gegen die Bürgerrechtsbewegung kann davon aber kaum gesprochen werden.
Problematisch ist an Rigolls Studie aber vor allem, dass sie die sozioökonomischen und weltpolitischen Grundlagen als treibende Kraft der Restauration in der BRD verkennt. Dabei zeigt gerade ein Blick auf die alten Funktionseliten, wie absurd die These ist. Anders als die Neonazis, die zwar kaum belangt, aber immerhin von den Machtzentren der Gesellschaft ferngehalten werden, war es damals gerade die Flexibilität der Altnazis, die sie auch nach dem verlorenen Krieg unverzichtbar machte. Diese Generation zeigte sich bereit, Deutschland und seinem nationalen Kapital auch unter den veränderten Bedingungen des »Wegs nach Westen« (Heinrich August Winkler) zu dienen, wie sie es auch im Nationalsozialismus und teilweise schon in der Weimarer Republik und im Kaiserreich getan hatten. Dass die Narrative dazu bis hin zum US-Import des Antitotalitarismus beständig angepasst werden konnten und die Bundesregierungen stets versicherten, den »deutschen Sonderweg« nicht länger gehen zu wollen, unterstreicht dies noch zusätzlich.

Dominik Rigoll: Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. Wallstein-Verlag, Göttingen 2013, 524 Seiten, 39,90 Euro.