Der Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein

Eine Revolution für die gesamte Sportwelt

Im Prozess von Claudia Pechstein ging es nicht so sehr um die Eisschnellläuferin – vor allem wurden die Rechte von Athleten gegen die Verbände gestärkt.

Wenn man das Thema, um das es hier geht, anhand seiner Protagonistin darstellt, wird es schwierig. Claudia Pechstein bekleidet den Rang eines Polizeihauptmeisters, es werden ihr manchmal Kontakte zur Rocker- und Hooligan-Szene nachgesagt, sie betreibt bei der Bundespolizei professionell den Eisschnelllaufsport und bei den zu Ende gegangenen Olympischen Spielen wurde sie Vierte. Für sie persönlich war das kein Erfolg, schließlich hatte sie seit 1992, also vor 22 Jahren, schon neun olympische Medaillen gewonnen, davon fünfmal Gold.
Doch Überschriften wie »Niederlage für Eisschnellläuferin«, die jüngst zu lesen waren, haben mit dem, was die mittlerweile 42jährige Pechstein in Sotschi auf dem Eis geleistet hat, nichts zu tun. Sie beziehen sich auf ein Urteil des Landgericht München I, das Pechsteins Klage abgewiesen hat, mit der sie vor einem staatlichen Gericht ein Dopingurteil, das ein Verbandsgericht gegen sie gefällt hatte, revidieren wollte. Pechstein, die wegen einer Sperre 2010 bei den Olympischen Spielen in Vancouver nicht hatte teilnehmen dürfen, verlangte 3,5 Millionen Euro Schadensersatz.
Abgeschmiert ist sie, die merkwürdige Eisschnellläuferin, so sieht die Sache auf den ersten Blick aus. Doch mit der Person Pechstein hat das Urteil gar nicht so viel zu tun.
Von einem »kleinen Beben für die Sportgerichtsbarkeit« spricht der Anwalt des Eisschnelllaufverbandes, Marius Breucker. Und Pechsteins Anwalt Thomas Summerer sagt: »Das ist ein Erfolg, vielleicht gar eine Revolution für die gesamte Sportwelt.« Das Münchner Landgericht, das Pechstein Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigerte, hatte nämlich einen zentralen Punkt klargestellt: Die »Athletenvereinbarungen«, die alle für Olympia nominierten Sportler von ihrem Verband zur Unterschrift vorgelegt bekommen, sind hinfällig. Mit der ganzen Macht eines ordentlichen Gerichts hatte sich das Landgericht in die Frage eingemischt, ob Sportverbände überhaupt so weit gehende Befugnisse haben, etwa das Grundrecht der Berufsfreiheit von Spitzensportlern aufzuheben und ihnen zusätzlich noch zu untersagen, sich mit allen juristischen Mitteln dagegen zu wehren.
In diesen Vereinbarungen müssen sich die Athleten nämlich verpflichten, etwa im Falle einer Dopingsperre auf die Anrufung eines staatlichen Gerichts zu verzichten. Was in diesen Athletenvereinbarungen steht, sorgt unter Sportlern schon lange für Unmut, denn sie müssen, heißt es da, alle Streitigkeiten, die es rund um einen Olympiastart geben kann, »unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte« entscheiden lassen. Wem also etwa wegen Dopings die Ausübung seines Berufs verboten wird, der darf sich nur vor Gerichten der Sportverbände dagegen wehren. Letzte Instanz ist der CAS, der Internationale Sportgerichtshof im schweizerischen Lausanne, auch Sitz des Internationalen Olympischen Komitees. Theoretisch können sich Athleten weigern, die Vereinbarung zu unterschreiben, gleichwohl handele es sich um Scheinfreiheit, so das Landgericht München I. »Die Klägerin hatte bei der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarungen keine Wahl«, heißt es im Urteil, denn hätte sie nicht unterschrieben, wäre sie »nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden und dadurch in ihrer Berufsausübung behindert gewesen«.
Initiiert von Claudia Pechstein, hatten vor den Spielen von Sotschi 55 deutsche Spitzensportler eine Erklärung unterschrieben, in der sie gegen diese ihnen abverlangte Athletenvereinbarung protestieren. »Mir war nicht ansatzweise bewusst, dass mir damit auferlegt werden soll, für immer auf mein Grundrecht zu verzichten, selbst in existentiellen Fragen ein deutsches Gericht anrufen zu können«, heißt es darin. Wenn, so werden die Befürchtungen vieler Athleten darin formuliert, etwa »als Folge einer zweifelhaften Anklage« eine Zweijahressperre drohte, »sollte ich bei der existentiellen Frage nach einer Entschädigung auf jeden Fall ein ordentliches deutsches Gericht anrufen dürfen, bei dem man sicher sein kann, dass es unabhängig ist«. Absurd sei es, heißt es weiter, »von mir zu verlangen, eine Entschädigung bei demselben (ausländischen) Schiedsgericht einklagen zu müssen, welches schon über die Dopingsperre entschieden hat«.
Pechsteins Vorstoß war vom höchsten nationalen Verband, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), vor allem als verzweifelter Versuch einer Athletin interpretiert worden, Rache für eine abgelaufene und nie akzeptierte Dopingsperre zu üben. Doch schon der Umstand, dass sich auch prominente Spitzensportler wie der Diskuswerfer Robert Harting, der Stabhochspringer Raphael Holzdeppe und die Speerwerferin Christina Obergföll solidarisierten, zeigte, dass es nicht, zumindest nicht nur, um ein »Problem Pechstein« ging. Auch die Gewerkschaft der Polizei, die zum DGB gehört, hatte Pechsteins Klage in München unterstützt. Und Experten wie Gerhard Wagner, der an der Berliner Humboldt-Universiät Bürgerliches Recht lehrt, kritisierten die Athletenvereinbarung, da sie den Sportlern ein Stück Freiheit raube.
Vor den Spielen in Sotschi sollen Trainer glaubwürdigen Informationen zufolge ihren Sportlern damit gedroht haben, wenn sie Pechsteins Erklärung unterzeichneten, würden sie nicht zu den Olympischen Spielen nominiert. Die Athletenvereinbarung selbst musste ohnehin jeder Olympiateilnehmer unterzeichnen, weil man sonst nicht hätte antreten dürfen.
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper, einst Mitbegründer der Grünen und in Nordrhein-Westfalen Wohnungsbauminister, hatte Pechstein daraufhin eine »Verdrehung der Tatsachen« vorgeworfen. In einer offiziellen Erklärung des DOSB hieß es, der verlangte Ausschluss staatlicher Gerichte sei »keineswegs ein Grundrechtsverzicht«. Vielmehr seien die Schiedsgerichte, die die Verbände selbst einberufen, »per se unabhängig«, schließlich würden ihre Urteile ja auch von staatlichen Gerichten akzeptiert.
All diese vollmundigen Erklärungen, die darauf hinauslaufen, dass nur der Sport wisse, was im Sport passieren darf, und auch die Frage, ob die Verbände Grundrechte verletzten, nur von den Verbänden selbst kompetent beantwortet werden kann, sind nun passé.
Pechstein selbst wird zwar wahrscheinlich Revision einlegen – schließlich beharrt sie auf ihrer Schadensersatzforderung und auf der Feststellung, dass sie nie wegen Dopings hätte gesperrt werden dürfen –, aber dass das Oberlandesgericht die grundlegenden Feststellungen der Münchner Richter zum Verhältnis von Staat und Sport kassieren könnte, vermutet niemand. Der Heidelberger Anwalt Michael Lehner, der oft als Verteidiger in Prozessen wegen Dopings tätig war, sagt: »Es ist sicherlich ein ganz bedeutendes sportrechtliches Urteil«, was das Landgericht getan habe, sei ein »Zurechtstutzen der Monopolmacht, die die Sportverbände so ausüben«.
Dass Pechstein keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, begründen die Münchner Richter mit einer komplizierten und nur schwer nachvollziehbaren Argumentation: Die Kammer hätte nicht prüfen dürfen, »ob die Dopingsperre rechtmäßig war«, das könne nur die CAS. Pechstein habe ja, als sie die CAS angerufen hatte, »Kenntnis von der fehlenden Freiwilligkeit beim Abschuss der Schiedsvereinbarung« gehabt. Pechsteins Anwalt Summerer sieht hier einen Widerspruch: »Einerseits fühlt man sich gebunden an ein Schweizer Gericht, andererseits aber sagt man, die Schiedsklausel ist unwirksam. Das passt nicht zusammen.«
Vom Umstand abgesehen, dass die Verbände Pechstein keinen Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen müssen, ist das Urteil ein Schlag für Vesper und den DOSB. »Die Schwelle, zu einem staatlichen Gericht zu gehen, ist nicht mehr so hoch«, sagte Michael Lehner dem Sportinformationsdienst und nannte das Urteil einen »Meilenstein«. Künftig können sich auch Sportler wie die während der Olympischen Spiele des Dopings bezichtigte Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle an ein ordentliches Gericht wenden. Auch die Dressurreiterin Isabell Werth, die ihr Pferd verbotenerweise medikamentiert haben soll, will ihre Unschuld juristisch beweisen. Einem Gericht, das von dem Verband einberufen wurde, der die Sperre aussprach, misstrauen die Athleten.
Der Fall Pechstein besitzt allerdings noch eine weitere Dimension. Was die umstrittene Eisschnellläuferin macht und worin sie von einer sehr großen Zahl von Spitzensportlern unterstützt wird, ist – auch wenn man den einzelnen Akteuren vielleicht mit guten Gründen eher skeptisch gegenübertritt – nichts anderes als politisches Engagement der vielbeschworenen »mündigen Athleten«. Bei der jüngsten Debatte in Sotschi über solches Engagement ging es zumeist um Protest gegen das Anlegen von Trauerflor oder um die Frage, ob gegen homophoben Gesetze Russlands auch innerhalb des Olympischen Dorfes protestiert werden darf. Nun tun sich Sportler zusammen, um sich gegen die Einschränkungen ihrer Grundrechte, wie sie in der Antidopingpraxis vorgenommen werden, zu wehren. Ob dieser Protest ein politischer wird, der Sportlerrechte auch als Bausteine gesellschaftlicher Emanzipation begreift, bleibt – auch angesichts derjenigen Olympioniken, die sich derzeit dort engagieren – abzuwarten.