Der Prozess gegen einen Antifaschisten in Wien

Zweifelhafte Identifizierung

In Wien steht der Antifaschist Josef S. wegen angeblicher absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht. Die Beweislage gegen ihn ist sehr dürftig.

Am 6. Juni begann vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien der Prozess gegen den Antifaschisten Josef S. aus Jena. Erkenntnisse über die Vorwürfe brachte der Verhandlungstag kaum. Deutlich wurden vor allem die schlechte Beweislage der Anklage und der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft. Seit den Protesten gegen den rechten Akademikerball Ende Januar in Wien sitzt der 23jährige Beschuldigte in Untersuchungshaft (Jungle World 10/2014). Die Polizeiführung reagierte auf Proteste der etwa 6 000 Ballgegner mit einer großräumigen Bannmeile, ähnlich dem Hamburger Gefahrengebiet.
Auch Monate nach den Ausschreitungen scheinen die Emotionen in den Medien und bei der Staatsanwaltschaft Wien noch immer hochzuschlagen. So titulierte der Österreichische Fernsehsender ORF 1 in einem Bericht zum ersten Prozesstag die Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstrierenden als »blutige Ausschreitungen« und der Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter fühlte sich an »Kriegsgebiete« erinnert. In seinem Eröffnungsplädoyer verschärfte er nun die Vorwürfe. Die Anklage der schweren Körperverletzung wurde in absichtlich schwere Körperverletzung geändert. Dem Angeklagten drohen damit bis zu fünf Jahre Haft.
Der einzige Belastungszeuge, ein Polizist, der am besagten Tag in Zivil unterwegs war, verstrickte sich in Widersprüche. Die Zeitung Der Standard berichtete online in einem Live-Ticker über den Prozess. So will der Zeuge gesehen haben, dass S. einen Innenbehälter eines Mülleimers geworfen habe, »sonst hätt’ ich nichts gesehen«, fährt er fort. Laut Protokoll waren es allerdings vollständige Mülleimer. Vor Gericht betonte der Beamte jedoch, dass es sich nur um die Innenbehälter gehandelt habe. Auch habe er den Angeklagten mehrmals aus den Augen verloren. Es gibt keine Videos oder Fotos von Josef S., die ihn Steine werfend oder mit Mülleimern in der Hand zeigen. Es existiert lediglich eine Aufnahme des Fernsehsenders ORF 2, in der eine Person in einem Pullover mit der Aufschrift »Boykott« einen Mülleimer wieder aufstellt. Laut dem Bericht des Zivilpolizisten soll diese Person Josef S. sein. Doch es steht eine weitere Person zwischen dem Beamten und dem vermeintlich als S. Identifizierten. »Personen sind kein Sichtschutz, die bewegen sich ja, ich habe das mitverfolgt«, meint jedoch der Zeuge.

Der junge Mann aus Jena soll außerdem ein ­Rädelsführer sein. In einem Video habe der Beamte deutlich die Stimme von Josef S. erkannt. »Tempo, Tempo, weiter«, soll er gesagt haben, sein ostdeutscher Dialekt habe ihn verraten. Durch seine Freunde »aus Dresden und Halle« wisse er, wie dieser Dialekt klingt, so der Beamte. Nach dem Hinweis der Verteidigerin, dass es sich laut Expertengutachten der Stimmenanalyse »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« nicht um den Angeklagten handelt, lenkte er mit den Worten ein: »Irren ist menschlich, jeder kann Fehler machen.«
Dennoch wurde auch der vierte Haftentlassungsantrag vom Schöffensenat zurückgewiesen. Richter Thomas Spreitzer ist der Meinung, dass zwei weitere Prozesstage nötig seien und sich einige Verdachtsmomente »erhärtet« hätten. Als Haftgrund wird erneut eine nicht näher definierte »Tatbegehungsgefahr« im In- und Ausland genannt. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, sagte zur Jungle World, dass er zwar ein »erfreulich neutrales Gericht« gesehen habe, das »die Aussagen der Polizeibeamten sehr kritisch geprüft« habe. Das Fortführen der Untersuchungshaft auf Grundlage von Indizien halte er jedoch für »menschenrechtlich höchst problematisch«. S.’ Schwester Irma, die in Dresden promoviert und sich in der Solidaritätskampagne »Freiheit für Josef« engagiert, sagte der Jungle World, dass die Haftverlängerung »natürlich ein Schlag ins Gesicht« sei und die Verteidigung meine, dass die Länge der Untersuchungshaft »nicht verhältnismäßig« sei.

In Österreich dürfte der Prozess einige unangenehme Erinnerungen an einen Prozess aus dem Jahr 2010 wecken. 13 Tierrechtler waren betroffen. Ähnlich wie den Antifaschisten in Dresden, gegen die derzeit wegen Bildung einer kriminellen Organisation namens »Antifasportgruppe« ermittelt wird, wurde ihnen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Über ein Jahr dauerte der Prozess, der unter anderem wegen des exzessiven Einsatzes behördlicher Mittel wie dem »großen Lauschangriff« und »verdeckten Ermittlern« sehr umstritten war. Er endete zwar mit einem Freispruch, für die Angeklagten bedeutete er jedoch eine hohe finanzielle und psychische Belastung. Patzelt meint, dass »eindeutig die U-Haft auch hier mit sehr dünner Beweislage eingesetzt wurde, um die Betroffenen auch ein bisschen zu demütigen«. Österreich sei zwar »keine Diktatur, aber eben auch in keiner lupenreinen menschenrechtlichen Verfasstheit«.
Während der Proteste gegen das rechte »Fest der Freiheit« am 4. Juni in Wien wurde der Antifaschist Hüseyin C. von der Sondereinheit Wega brutal festgenommen. Bilder im Internet zeigen ihn mit einer Platzwunde am Kopf. Ihm wird vorgeworfen, eine Polizistin bei den Protesten im Januar verletzt zu haben. Derzeit sitzt auch er in Untersuchungshaft. Es stellt sich die Frage, ob es der österreichischen Justiz um die Kriminalisierung einer antifaschistischen Basisbewegung geht. In Anbetracht des Erstarkens der europäischen Rechten wäre dies ein fatales Signal.
Am 13. Juni wurde Josef S. der Preis für Zivilcourage der Stadt Jena verliehen. Seine Schwester nahm den Preis stellvertretend entgegen. Im vergangenen Jahr ging dieser an den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König. Die nächsten Prozesstermine für Josef S. sind auf den 21. und 22. Juli datiert.