Das bayerische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus

Der Freistaat handelt

Das bayerische »Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus« wird heftig kritisiert. Dennoch weigert sich die Staatsregierung, es zu überarbeiten.

Nachdem der bayerische Ministerrat Anfang 2009 das vom Innenministerium erarbeitete »Bayerische Handlungskonzept gegen Rechts­extremismus« verabschiedet hatte, zeigte sich die Staatsregierung voller Stolz. »Das konsequente Eintreten gegen Extremismus aller Art«, schrieb sie seinerzeit, »hat in Bayern eine lange Tradition«. Denn seit vielen Jahren begegne der Freistaat »mit einem breiten Bündel an präven­tiven und repressiven Maßnahmen (…) den von Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren erfolgreich«.
Neben den überwiegend von Polizei und Geheimdienst ausgehenden Maßnahmen gegen die neonazistische Szene wurde in dem damals vorgelegten »Handlungskonzept« vor allem die Arbeit gegen den Rechtsextremismus im Schulunterricht und als Bestandteil der Jugendhilfsangebote in Bayern hervorgehoben, die sowohl durch »interkulturelle Bildung« als auch durch die Unterstützung von »jungen Menschen sozial schwächerer Herkunft« das Abdriften ins rechtsextreme Milieu unterbinden sollte.
Deutlich weniger Erwähnung fand in dem Dokument der Staatsregierung hingegen eine Instanz, die sich innerhalb kurzer Zeit als maßgeblich im bayerischen Kampf gegen den Rechtsex­tremismus entpuppen sollte: die »Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus« (BIGE), die »insbesondere Ansprechpartner für betroffene Kommunen und Schulen sein« und als »Mittler« zwischen »Polizei und Verfassungsschutz dienen« sollte. Getragen wird dieses zunächst unscheinbar anmutende Projekt aber nicht etwa von einer nichtstaatlichen Organisation, sondern hauptsächlich vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Der Inlandsgeheimdienst erhielt damit de facto die Möglichkeit, in Schulen aufzutreten und mit Vorträgen Einfluss auf die Demokratieerziehung der Schülerinnen und Schüler zu nehmen – obwohl diese Aufgabe im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz nicht vorgesehen ist.

In der Öffentlichkeit und in der Opposition führten die Befugnisse, die dem LfV mit der Informationsstelle eingeräumt wurden, daher über die Jahre hinweg immer wieder zu Kritik. Im Juni 2013 bemängelten die damalige innen­politische Sprecherin der SPD im Landtag, Helga Schmitt-Bussinger, und ihr Parteikollege Florian Ritter, Sprecher für den Kampf gegen Rechtsex­tremismus, im Innenausschuss eine Kompetenzüberschreitung des Geheimdienstes. »Nach bes­tehender rechtlicher Lage hat die BIGE keinen Bildungsauftrag – auch nicht unter dem Kostüm der Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, wie es verkauft wird«, sagte die Abgeordnete. Gemeinsam mit Ritter plädierte sie daher für eine grundsätz-liche Evaluation der Arbeit der BIGE.
Doch nicht nur die Tätigkeit der Verfassungsschützer an Schulen sorgte in der Vergangenheit für Unmut. Auch das »Handlungskonzept« als Ganzes geriet wegen der Betonung sicherheitspolitischer Maßnahmen, hinter die der Kampf gegen Rechtsextremismus seitens öffentlicher Organisationen deutlich zurücktritt, wiederholt in die Kritik. Zuletzt forderte ein Bündnis aus Kirchen, dem Bayerischem Jugendring, dem DGB, Kommunalpolitikern verschiedener Parteien und vielen Initiativen eine grundlegende Überarbeitung des Konzepts – mit dem Schwerpunkt auf der Unterstützung demokratischer Bündnisse in Bayern.
Auf dieser Basis hatten SPD und Grüne im Landtag einen gemeinsamen Antrag erarbeitet, der Anfang Dezember in den Innenausschuss eingebracht wurde, als die Staatsregierung dem 18köpfigen Gremium über die Anwendung des »Handlungskonzepts« berichten wollte. In dem Antrag forderten die Abgeordneten eine grund­legende Überarbeitung unter Einbeziehung »zivilgesellschaftlicher Akteure und der Wissenschaft« sowie eine erheblich größere Förderung von demokratischen Initiativen »im Rahmen eines neu aufgelegten Förder- und Aktionsprogramms gegen Rechtsextremismus«. Zudem sprachen sich die beiden Fraktionen dafür aus, die »BIGE ge­genüber dem Bildungsbereich« abzugrenzen und künftig Konkurrenz zwischen den Angeboten der Informationsstelle und »Angeboten zivilgesellschaftlicher Initiativen oder anderer profes­sioneller und zertifizierter« Organisationen zu verhindern.

Der Innenausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen der CSU und der Freien Wähler ab. ­Damit sieht die Staatsregierung den Kampf gegen den Rechtsextremismus offensichtlich bis auf weiteres weniger als Herausforderung der Öffentlichkeit denn als Aufgabe der Repressions­organe. Zwar ist im Bericht zur Anwendung des »Handlungskonzepts«, der erneut einen Schwerpunkt auf die Maßnahmen von Polizei und Geheimdienst legt, an einer Stelle auch von einer »Intensivierung der Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement« die Rede – die hierfür aufgewendeten Mittel stammen jedoch überwiegend aus dem Etat der Bundesregierung.
Während öffentliche Initiativen also auch in Zukunft auf eine großzügigere Unterstützung warten müssen, kann sich der Verfassungsschutz über mangelnden Rückhalt nicht beschweren. Der Inlandsgeheimdienst erhält in diesem Jahr nicht nur eine »eigenständige Abteilung ›Rechtsextremismus‹ mit vier Sachgebieten«, sondern will nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zusätzlich zur Öffentlichkeits­arbeit auch seine »Informationsarbeit intensivieren«. Wie das aussehen wird, lässt das Ministerium bislang offen. Nach einer Stärkung demokratischer Bündnisse klingt die Ankündigung jedenfalls nicht.