Deutsches Haus

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Am 28. Dezember wurden zwei Afrikaner im Alter von 26 und 34 Jahren in Merseburg (Sachsen-Anhalt) beim Verlassen einer Diskothek von mehreren Männern angegriffen. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, wurden die Afrikaner am frühen Morgen vor der Diskothek von einer fünfköpfigen Männergruppe angesprochen. Zunächst fragten die Männer die Afrikaner, was sie hier wollten und wann sie wieder nach Hause führen. In der Folge schlug einer der Männer den 26jährigen. Ein Mitarbeiter der Diskothek kam hinzu und forderte die Gruppe auf, die beiden Männer in Ruhe zu lassen. Als die Afrikaner fortgingen, wurden sie von den Angreifern verfolgt. Sie stürzten sich auf den 34jährigen, stießen ihn zu Boden, traten auf ihn ein und schlugen ihm mit einem Bierglas auf den Kopf. Die Verletzungen, die er bei dem Angriff erlitt, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, auch der Staatsschutz wurde eingeschaltet. In Rottenburg (Baden-Württemberg) griff am 20. Dezember ein Mann zwei Asylbewerberinnen aus Gambia im Alter von 27 und 36 Jahren an. Zunächst beleidigte der Mann die Frauen mit rassistischen Parolen, anschließend schlug er sie. Die 37jährige stürzte bei dem Angriff und wurde vom Täter mehrmals getreten. Sie erlitt Kopf- und Knieverletzungen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Wie das Neue Deutschland berichtete, hat die Polizei als Tatverdächtigen einen 21jährigen Mann festgenommen. Er wird der rechtsextremen Szene zugeordnet und ist wegen Gewaltdelikten bereits polizeilich bekannt. Am 19. Dezember berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, dass mehrere Männer in Braunschweig (Niedersachsen) eine Muslima aufgrund ihres Äußeren angegriffen haben. Wie die Frau der Polizei mitteilte, sei sie beim Überqueren der Straße von einem Auto angefahren worden. Vier Personen stiegen aus dem Auto aus und beleidigten die Frau. Der Staatsschutz hat wegen des Verdachts eines rassistischen Motivs die Ermittlungen übernommen. Wie die Süddeutsche Zeitung am 17. Dezember berichtete, hat das Amtsgericht München (Bayern) die Diskothek »Herzblut« dazu verurteilt, 500 Euro an den aus Burkina Faso stammenden Hamado Dipama zu zahlen sowie dessen Anwaltskosten zu übernehmen. Dipama, der Mitglied des Ausländerbeirats der Stadt München ist, hatte den Club verklagt, weil er aus rassistischen Gründen an der Tür abgewiesen worden war. Der Club habe »es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner ›Rasse‹ oder seiner ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek ›Herzblut‹ zu verweigern«, entschied das Gericht.   mm