Noch immer gibt es keine Entschädigung für die deutschen Kolonialverbrechen in »Deutsch-Südwestafrika«

Völkermord, na und?

Herero- und Nama-Verbände fordern nach wie vor eine offizielle Entschuldigung für den Völkermord in »Deutsch-Südwestafrika« und ihre Anerkennung als Verhandlungspartner für Entschädigungen.

Auf Einladung der Kampagne »Völkermord verjährt nicht!« sind Vertreter der US-amerikanischen Herero-Diaspora, der Ovaherero-Ovambanderu Genocide Association (OGA) sowie des OvaHerero/Mbanderu and Nama Genocides Institute (ONGI) Mitte Oktober aus den USA nach Deutschland gereist. Sie wollten die parlamentarischen Debatten um die beiden Anträge der Grünen und der Linkspartei zum Völkermord an den Herero und Nama verfolgen, doch die Türen blieben ihnen verschlossen. Drei Bundestagsausschüsse, die für Auswärtige Angelegenheiten, für Menschenrechte sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, gaben nach nichtöffentlicher Debatte mit den Mehrheitsstimmen der SPD und der CDU/CSU ihre Beschlussempfehlung an den Bundestag, die Anträge abzulehnen. In den Anträgen ging es neben den Beziehungen Deu-tschlands zu Namibia und den Opferverbänden deutscher Kolonialverbrechen in der ehemaligen Kolonie »Deutsch-Südwestafrika« auch um die postkoloniale Situation hierzulande, etwa um die Überarbeitung von deutschen Lehrplänen, die Restitution geraubter Kulturgüter, um die Errichtung eines zentralen Erinnerungs- und Gedenkortes sowie um die Förderung antikolonialer Initiativen und antirassistischer Bildungsprojekte.

Am 12. Oktober, dem »Colonial Reparation Day«, sprachen Vepuka Kauari und Barnabas Katuuo von der OGA sowie Kavemuii Murangi und Jephta Ngu­herimo vom ONGI auf Veranstaltungen in Berlin und Hamburg über den Völkermord an ihren Vorfahren. Sie forderten dabei auch symbolische und materielle Reparationen für die damals enteigneten Gemeinschaften. Ein Versöhnungs- und Heilungsprozess für die Opfer sei dringend nötig, wenn nicht der Schmerz von einer Generation an die andere weitergegeben werden solle, so Kavemuii Murangi vom ONGI. »Ich möchte«, sagt er im Hinblick auf seine Kinder und Enkel, »dass sie über den Völkermord informiert sind, intellektuell, aber nicht mehr emotional verstrickt so wie meine Generation.« Murangi ist nicht nur Nachkomme von Überlebenden des Völkermords. Er sei qua Vergewaltigung einer Vorfahrin durch einen Deutschen auch dessen Nachkomme.
Die Vertreter der Herero- und Nama-Verbände besuchten auch die Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte (­BGAEU). Sie besitzt eine umfangreiche Sammlung menschlicher Gebeine aus der Kolonialzeit. Die Wissenschaftler, Aktivisten und Nachfahren von Opfern des Völkermords an den Herero und Nama hatten Zugang zur anthropologischen Rudolf-Virchow-Sammlung der BGAEU im Museum für Vor- und Frühgeschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) beantragt. Die BGAEU bietet die Schädel und Gebeine zur auch kostenpflichtigen Forschung an. Die Delegation wollte die Gebeine ihrer Vorfahren sehen, die zu »Forschungszwecken« aus der ehemaligen deutschen Kolonie dorthin gebracht worden waren. Doch die ­BGAEU verweigerte der Gruppe zunächst den Zutritt. So lehnte Professor Wolfram Schier, der Präsident der BGAEU, die Besuchsanfrage ab. Die Gesellschaft, heißt es in seiner kurzen E-Mail, könne »einen wissenschaftlichen Zweck der Besichtigung oder Untersuchung der menschlichen Gebeine nicht erkennen«.
Der Hintergrund der Kollektion liegt darin, dass Sammler und Soldaten während der kolonialen Eroberung von Gebieten in Afrika und Asien Gräber schändeten, Leichenteile beschafften, komplette Köpfe in Formalinkanister steckten, Verwandte zwangen, Haut und Muskeln der Toten mit Glasscherben zu entfernen, und die Körperteile ins Deutsche Reich verschifften. Dort sollten mit Messungen und »wissenschaftlichen« Methoden die angebliche Minderwertigkeit von Nicht-Europäern belegt werden. Die Leichenteile, Zähne sowie Kultgegenstände dienten aber auch als Trophäen, die in Privathaushalten ausgestellt wurden, wo sie sich vermutlich noch heute befinden.

Der Berliner Herero-Aktivist Israel Kaunatjike vom Bündnis »Völkermord verjährt nicht!« sagte zur Ablehnung der BGAEU: »Es ist unglaublich, wie wir Herero von Deutschland behandelt werden: Im Juli hat uns der Bundespräsident vor der Tür abgefertigt. Nun schließt man uns von den in der Kolonialzeit geraubten Gebeinen unserer Ahnen aus, die hier offenbar der Untersuchung durch westliche Forscher vorbehalten sind.«
Nach Protesten vor der Sammlung wurde einem Teil der Delegation der Zugang schließlich doch erlaubt. Die vollständigen und mit vollem Namen beschrifteten Skelette zweier Nama von 1888 sowie menschliche Überreste von Herero, San und Ovambo wurden der Delegation präsentiert. Der ebenfalls anwesende Christian Koop vom Verein »Berlin Postkolonial« sagt, die Skelettteile stammten aber nicht aus dem Krieg gegen die Herero und Nama, der 1904 begann.
Bis heute fordern die Nachfahren der Überlebenden des Kolonialkrieges von 1904 bis 1908, dass die geraubten menschlichen Überreste nach Namibia überführt werden. Auch die namibische Botschaft bemüht sich seit Jahren darum, dass die Rückgabeforderungen nicht länger ausgesessen und die Provenienzforschungen in deutschen Sammlungen und Museen endlich abgeschlossen werden. Wissenschaftler, die im Rahmen des »Charité Human Remains Project« zahlreiche Schädel erforscht haben, gehen davon aus, dass allein in Berlins Museen über 10 000 Objekte menschlicher Überreste aus der Kolonialzeit lagern. Herero- und Nama-Organisationen verlangen auch für den großen Verlust an Menschen, Land und Vieh Reparationen und Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland und deutschen Unternehmen wie etwa der Deutschen Bank.

Einen wichtigen Erfolg haben die Opferverbände der Herero und Nama immerhin erzielt: Das, was in Dokumenten und Reden lange Zeit »trauriges Ereignis«, »dunkles Kapitel« oder »Gewalt­exzess« hieß, bezeichnete Norbert Lammert (CDU) Inhaber des zweithöchsten Amtes der Bundesrepublik Deutschland, im Sommer als »Völkermord«. Die Anerkennung der Verbrechen der kaiserlichen Kolonialarmee als Völkermord zählt zu den zentralen Forderungen der Opferverbände. In der Wochenzeitung Die Zeit hatte Lammert im Juli geschrieben, dass, wer in der Bundesrepublik vom Armenier-Genozid spreche, vom deutschen Völkermord an den Herero und Nama nicht schweigen dürfe.
Eine ähnliche Aussage konnte der Bundesregierung wenige Tage nach dem Erscheinen des Artikels unter einiger Mühe abgerungen werden. Auf der Bundespressekonferenz befragten Journalisten den Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, ob der Außenminister und die Bundesregierung den Genozid nun anerkennen würden und ob es von deutscher Seite eine Entschuldigung geben werde. Schäfer wich zunächst aus und zitierte eine Passage aus einem SPD-Oppositionsantrag von 2012: »Der Deutsche Bundestag erkennt die schwere Schuld an, die deutsche Kolonialtruppen mit den Verbrechen an den Herero, Nama, Damara und San auf sich geladen haben und betont, wie Historiker seit langem belegt haben, dass der Vernichtungskrieg in Namibia 1904–08 ein Kriegsverbrechen und Völkermord war.« Eine Journalistin fragte daraufhin, ob es die Meinung der Bundesregierung sei, »das war Völkermord«. Darauf antwortete Schäfer: »Ich habe es Ihnen doch gerade so vorgelesen; in der Tat.« Journalistin: »Sie sagen: ›Die Bundesregierung sagt: Das war Völkermord.‹« Schäfer: »Wie bitte?« Journalistin: »Das wäre ja jetzt eine Meldung.« Schäfer: »Dann melden Sie es.«