Nazis werden erfolglos per Haftbefehl gesucht

Abtauchen statt absitzen

Mehrere hundert rechtsextreme Straftäter werden von der Polizei erfolglos per Haftbefehl gesucht. Doch es sind nicht nur Rechte, die die Polizei nicht findet.

Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic (Grüne) ließ kürzlich aufhorchen: 466 Haftbefehle gegen 372 rechtsextreme verurteilte beziehungsweise mutmaßliche Straftäter waren bis zum 23. September 2015 nicht vollstreckt. Die Spanne der aufgelisteten Delikte reicht von Diebstahl und Betrug über Körperverletzung, Beleidigung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bis hin zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sogar vereinzelte schwere Verbrechen wie schwere Brandstiftung und Raub sowie ein Totschlagsdelikt finden sich in der Liste der Straftaten.
Dabei ist unklar, ob die rechtsextremen Kriminellen untergetaucht sind oder die Polizei sie schlicht nicht ausfindig macht. Mihalic befürchtet, dass sich die Rechtsextremen ähnlich wie im Fall des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) unbeobachtet organisieren und schwerste Verbrechen planen. »Es kann uns nicht egal sein, dass wir nicht wissen, wo diese Rechtsradikalen sind«, so die Politikerin. Die ausgebildete Polizistin will das Thema deshalb auf die Tagesordnung des NSU-Untersuchungsausschusses setzen, in dem sie die Obfrau der Grünen ist. »Wir müssen abgleichen, ob sich unter den Tätern Personen befinden, die aus dem Umfeld des NSU stammen«, sagte sie der Jungle World. Am Donnerstag voriger Woche haben die Abgeordneten deshalb einen Beweisantrag gestellt, der die Namen der Täter offenlegen soll. Öffentlich würden diese trotzdem nicht, weil die Debatte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hinter verschlossenen Türen stattfinden muss.

Es ist nicht das erste Mal, dass Zahlen zu nicht vollstreckten Haftbefehlen rechtsextremer Täter bekannt werden. Bis 2012 waren es der Bundesregierung zufolge noch 110 Rechtsextreme, die den Vollstreckungsbehörden trotz Haftbefehl entkamen. Dass so etwas passiert, ist nicht so mysteriös, wie es sich anhört. Die Täter können zu einer Bewährungs- oder Geldstrafe verurteilt worden sein. Auch zu einer Haftstrafe verurteilte Täter dürfen vor ihrem Antritt meist zurück in ihre Wohnungen. Anders ist das bei Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden. Aber diese darf eben nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Fluchtgefahr, angeordnet werden. Überwiegend werden die Personen in der Statistik wegen kleinerer Delikte wie Diebstahl, Erschleichen von Leistungen – sprich Schwarzfahren – oder einfachen Körperverletzungen gesucht. Seltsam mutet trotzdem an, dass beispielsweise ein wegen Totschlags verurteilter Mann dem Strafvollzug entkommen konnte. Die Anzahl der entwischten Rechtsextremem hat sich innerhalb der vergangenen drei Jahre außerdem mehr als verdreifacht – und das trotz des Skandals um den NSU. Das legt den Verdacht nahe, dass Rechtsex­treme immer planvoller verschwinden und dass Polizei und Justiz für das Problem noch nicht sensibilisiert sind.
Aus strafrechtlicher Sicht mag es dabei einerlei sein, ob der örtliche Drogendealer sein Gras mit rechtsextremer Gesinnung oder als unpolitischer Zeitgenosse vertickt. Aber schon bei einem einfachen Diebstahl macht es einen Unterschied, ob sich die Tat gegen einen Deutschen ohne Migrationshintergrund oder gezielt gegen eine Person mit Migrationshintergrund richtet. Entzögen sich solche Täter der Haft, um im Untergrund gemeinsame Sache zu machen, ginge von ihnen schnell eine ganz andere Gefahr aus. Die rechte Gesinnung zeigt sich in der Statistik des Bundesinnenministeriums deutlich: Diese zählt 98 Gewalttaten, 70 politisch motivierte Taten und fünf politisch motivierte Gewalttaten der insgesamt 372 flüchtigen Rechtsextremen.
Die Zahlen müssen dennoch im Verhältnis betrachtet werden, denn nicht nur Rechtsextreme entziehen sich Haftbefehlen. Im März 2012 gab es der Bundesregierung zufolge insgesamt 144 000 nicht vollstreckte Haftbefehle. Es handelt sich also um ein allgemeines Problem. Trotzdem geht von rechtsextremen Straftätern im Untergrund eine besondere Gefahr aus.