Die Proteste gegen das neue Notstandsrecht in Frankreich

Immer in Not

Gegen die Pläne der Regierung, dem Ausnahmezustand Verfassungsrang zu geben und die Vollmachten der Polizei zu erweitern, wird in Frankreich protestiert.

Menschen stehen in schwarzweiß gestreifter Häftlingskluft auf einer LKW-Ladefläche und trommeln, was das Zeug hält. Daneben erläutert ein Redner mit Mikrophon, in welch düstere Zukunft die repressiven Regierungspläne führen könnten. So untermalte die französische Linkspartei (PG) am Samstag auf einer Demonstration in Paris ihre Kritik an dem Vorhaben der Regierung, dem Ausnahmestand – für den es bislang ein einfaches Gesetz gibt – in der Verfassung eine neue rechtliche Grundlage zu geben. Zugleich will die Regierung viele bislang spezifische Notstandsmaßnahmen mit dem aktuellen Gesetzentwurf »zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität« in die normale Gesetzgebung übernehmen.
Die Kleinpartei, die sich 2008 von der sozialdemokratischen Sozialistischen Partei (PS) abpaltete, steht mit ihrem Widerstand gegen diese Pläne nicht allein da. Zwischen 10 000 und 15 000 Menschen, erheblich mehr, als viele angesichts des ganztägigen kalten Regengusses erwartet hatten, kamen zur Pariser Demonstration. Sie gehörten zu libertären Gruppen, zur »Neuen Antikapitalistischen Partei«, zur KP, zu den Grünen oder zu Menschenrechtsorganisationen und antirassistischen Vereinigungen. Auch in weiteren französischen Städten wie Lille, Lyon und Nantes gingen Menschen auf die Straße, insgesamt waren es rund 50 000. Die Proteste sollen am kommenden Wochenende wiederaufgenommen werden.
In dieser Woche beginnt die Parlamentsdebatte über die Verlängerung des seit November geltenden Ausnahmezustands. Vorläufig soll er für weitere drei Monate gelten, während derer die Verfassungsänderung vorbereitet wird. Da aber Anfang Juni die Fußball-Europameisterschaft im Raum Paris beginnen wird, darf wohl kaum damit gerechnet werden, dass die Staatsführung Ende Mai den Ausnahmezustand beendet es sei denn, die Grenze zum Normalzustand sollte bis dahin derart verwischt worden sein, dass es des Ausnahmezustands gar nicht mehr bedarf. Den Entwurf »zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität« stellte die Regierung erstmals am 17. Dezember vor.

Zu den Vollmachten für die Exekutive, die derzeit im Ausnahmezustand gelten, aber bald zum normalen polizeilichen Repertoire gehören sollen, zählen etwa Durchsuchungen zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne richterliche Anordnung und die Verhängung von Hausarrest – bislang in knapp 400 Fällen – ebenfalls ohne vorherige richterliche Genehmigung. Bislang 3 300 Hausdurchsuchungen stehen nur fünf daraufhin eröffnete Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten gegenüber. In 200 Fällen gab es Zufallsfunde in Form von Betäubungsmitteln, in ebenfalls rund 200 Fällen wurden Waffen entdeckt. Bei 2 500 Personen wurde überhaupt nichts Strafbares gefunden.
Mit dem EU-Recht sind solche Maßnahmen, die keine juristische Kontrolle mehr vorsehen, schwer zu vereinbaren, ebenso wie ein Ausnahmezustand, der nach der Aussage von Premierminister Manuel Valls andauern könnte, bis der »Islamische Staat« besiegt ist. Die EU-Kommission hält sich bislang zurück, Kritik kommt hingegen aus dem Europaparlament. Eine prominente französische Kritikerin kam nicht zu den Demonstrationen. Justizministerin Christiane Taubira, eine der letzten Vertreterinnen des linken Flügels im Regierungslager, reichte am Mittwoch voriger Woche ihren Rücktritt ein. Dem waren heftige Debatten im Kabinett vorausgegengen, die zu erheblichen Spannungen geführt hatten.
Während allerdings am Notstandsarsenal nur relativ wenig Kritik in den etablierten Parteien außer der KP – die im November noch für den Notstand stimmte, nun jedoch gegen seine Verlängerung eintritt – und Teilen der Grünen geübt wird, gibt es bis in die politische Mitte hinein heftigen Widerspruch gegen die Ausbürgerungspläne der Regierung. Es sei diskriminierend, dass nur Bürger mit doppelter Staatsangehörigkei ihre französische Nationalität beispielsweise im Fall einer Verurteilung im Zusammenhang mit Terrorismus verlieren sollen – wozu nach geltendem Recht auch etwa eine PKK-freundliche Betätigung gezählt werden kann. Franzosen ohne einen weiteren Pass kann die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden.

Valls glaubt nun, eine Lösung gefunden zu haben. Der als diskriminierend gewertete Bezug auf Doppelstaatsbürger soll wohl doch nicht in die Verfassung aufgenommen werden, wie Ende voriger Woche bekannt wurde. Stattdessen sollen französische Staatsangehörige »im Falle schwerer Verbrechen oder Vergehen gegen fundamentale Interessen der Nation« – die Ausweitung von »Verbrechen«, um die es ursprünglich in der Debatte ging, auf »Vergehen« wird von vielen Kritikern hervorgehoben – ihre Staatsangehörigkeit verlieren können. Den Rest regeln dann detaillierte Gesetze. Zugleich aber kündigte Valls an, Frankreich werde nun die Convention on the Reduction of Statelessness aus dem Jahr 1961 ratifizieren, die Frankreich bislang nur unterzeichnet hat. Diese Übereinkunft verbietet es Staaten im Prinzip, Menschen durch Passentzug zu Staatenlosen zu machen. Einige Ausnahmen, etwa im Kriegszustand für Kombattanten in Armeen feindlicher Staaten, werden jedoch zugelassen.
In der Praxis dürften überwiegend Doppelstaatsangehörige ihren französischen Pass verlieren, Franzosen ohne zweiten Pass hingegen von den Richterinnen und Richtern unter Berufung auf die höherrangige internationale Norm davor bewahrt werden. Christiane Taubira veröffentliche am Montag ein Buch gegen das Vorhaben, das unter anderem davor warnt, dass künftig bestimmte Länder als »Müllkippe Frankreichs« für die Unerwünschten und Ausgebürgerten behandelt werden könnten.