Menschen mit Behinderung demonstrierten in Berlin für Gleichstellung

Nicht ihr Gesetz

Am europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung kamen vergangene Woche in Berlin deutlich mehr Menschen als in den Jahren zuvor zusammen. Die Demonstration gipfelte in einer zeitweiligen Besetzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Es war eine große und bunte Demonstration. Mehr als 2 000 Menschen mit Behinderung und ihre Unterstützer protestierten Mitte vergangener Woche gegen die Entwürfe des Bundesteilhabe- und des Behindertengleichstellungsgesetzes. Für die Demonstration vom Kanzleramt zum Brandenburger Tor war bundesweit mobilisiert worden. In den vergangenen Jahren war es eine eher langatmige Veranstaltung, nun kamen mehr Menschen als 2014 und 2015 zusammen. Diesmal waren die Sprechchöre laut und wütend, trotz teils seichter Musik von Helene Fischer und den Puhdys, die bei der Kundgebung den Platz beschallte.
Die Verabschiedung eines Teilhabegesetzes steht als Ziel bereits im Koalitionsvertrag. Die Behindertenverbände haben begleitend zum Gesetzgebungsverfahren Positionen erarbeitet und Empfehlungen erstellt, Konzepte ausgearbeitet und diese eingebracht. Ihr Ziel war es, behinderten Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verlieh mehrfach ihrer Begeisterung darüber Ausdruck, wie viele behinderte und nichtbehinderte Menschen zu dem Gesetz angehört worden seien. Doch eine Anhörung heiße nicht, dass man auch wirklich zuhört und sich nach den Vorschlägen richtet, wie Christiane Link auf ihrem Blog »Stufenlos« bemerkte.
Die zentrale Forderung der Verbände nach einer Trennung von Assistenz- und Teilhabeleistungen vom Sozialhilferecht ist nicht erfüllt worden. Statt eines echten Nachteilsausgleichs, für den die Gemeinschaft aufkommt, werden nur die Vermögensgrenzen angehoben: Statt wie bisher 2 600 Euro dürfen Menschen mit Behinderung dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge demnächst 25 000 Euro besitzen, später sogar 50 000 Euro. Damit kann man dann immerhin ein Auto kaufen, für die Vorsorge gegen Altersarmut reicht das aber nicht. Die 2009 von der Bundesrepublik ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention hingegen sieht vor, dass Teilhabeleistungen, die keine Unterhaltsleistungen sind, nicht auf Verdienst oder Vermögen angerechnet werden dürfen.
Das Gesetz enthält sogar Verschlechterungen. Denn nur die Menschen sind künftig leistungsberechtigt, die in mehreren definierten »Lebensbereichen« ohne Unterstützung nicht teilhaben können. Damit wird voraussichtlich nicht nur der Kreis der Leistungsberechtigten eingeschränkt, sondern auch bei den Leistungen selbst gekürzt. Vor allem das sogenannte Poolen von Unterstützungsleistungen macht den Betroffenen Sorgen. Damit sollen mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam eine Assistenz oder Hilfe in Anspruch nehmen.
Diese geplante Maßnahme weist darauf hin, wofür das neue Gesetz vor allem gut sein soll: Durch Alter und psychische Belastungen erworbene Behinderungen nehmen zu, dadurch steigen die Betroffenenzahlen. Damit aus den vielen Betroffenen keine Berechtigten werden, versucht das Gesetz menschenrechtswidrig eine Kostenbegrenzung zu setzen. Kostenneutralität war bereits im Koalitionsvertrag festgelegt worden. Als »Liste der Grausamkeiten« bezeichnete die Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), Renate Reymann, den Entwurf. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), nannte den Entwurf ein »reines Spargesetz« und den Beteiligungsprozess ein »Ablenkungsmanöver«.
Man fühle sich »verarscht« und »enttäuscht«, war auf der Demonstration am vergangenen Mittwoch häufig zu hören. Dabei setzen die Betroffenen recht unterschiedliche Schwerpunkte. Neben dem immer wieder geforderten »Recht auf Sparen« wurde auch auf die Ausweitung des Mindestlohns auf die über 300 000 behinderten Menschen gepocht, die für einen Durchschnittslohn von 185 Euro im Monat in Werkstätten arbeiten. Neben Rollstuhlfahrern nahmen auffällig viele Gehörlose und Taubblinde teil. Diese sehen ihren auch in der Freizeit vorhandenen Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Gruppe Gehörloser machte außerdem mit einer Performance und unter dem Motto »Brauchen wir erst Tote?« darauf aufmerksam, dass Behinderte stärker von sexualisierter Gewalt betroffen sind als Nichtbehinderte. Mehr als jede zweite taube Frau werde »Opfer von sexuellem Missbrauch«. Die Notrufnummern 112 und 110 müssten barrierefrei, beispielsweise per SMS, erreichbar sein, forderten die Aktivisten.
Nach der Demonstration zogen einige Aktivisten weiter vor das zuständige Ministerium. Ein intensives Pfeifkonzert begleitete die Besetzung des Foyers durch Rollstuhlfahrer. Zwar war Ministerin Nahles bereits ins lange Wochenende entschwunden, es konnte jedoch ein Gesprächstermin mit der parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller vereinbart werden.
Unter dem Hashtag #nichtmeingesetz und mit einer gleichnamigen Website mobilisieren die Demonstranten weiter. Die Zeit des Behindertenstreichelns sei vorbei, kommentierte ein Teilnehmer die Besetzung. Jetzt hätten alle verstanden, dass sie wieder laut werden müssten. Auch die anstehende Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes kritisiert die Bewegung, da die Privatwirtschaft von einer Verpflichtung zur Barrierefreiheit weiterhin völlig ausgenommen ist. Das Gesetz soll bereits diesen Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung stehen. Am Montagnachmittag versammelten sich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu Pfeifkonzerten vor den Berliner Parteizentralen von CDU und SPD, um vor dieser Abstimmung erneut ihren Unmut zu bekunden.