Polizei und Bundeswehr wachsen bei Antiterrorübungen weiter zusammen

Bataillon trifft Hundertschaft

Polizei und Bundeswehr planen gemeinsame Übungen für Antiterror­einsätze. Das Verfassungsgebot der Trennung beider Institutionen wird weiter aufgeweicht.

Behörden und staatliche Institutionen sind in Deutschland verpflichtet, sich gegenseitig beizustehen. Benötigt etwa die Polizei bei einem Einsatz die technische Unterstützung der Feuerwehr, spricht man juristisch von Amtshilfe. Durch das Grundgesetz begrenzt ist aufgrund der Erfahrung des Nationalsozi­alismus hingegen die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Militär. Dass die deutsche Politik trotz der verfassungsrechtlichen Limitierung diese besondere Form von Amtshilfe ausweiten möchte, verkündeten Mitglieder der Bundesregierung nach einem Treffen mit mehreren Landesinnenministern Ende August.
Der Plan: Bundeswehr und Polizeieinheiten sollen im Februar bei einer gemeinsamen Übung das Vorgehen bei einem großen Terroranschlag simulieren. Das Manöver wird nach bisherigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen stattfinden. Nach dem Bund-Länder-Treffen sagte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) Zeit Online zufolge, dass die Terroranschläge von Paris und Brüssel klargemacht hätten, »dass bei möglichen terroristischen Großlagen das Know-how und die vorhandene militärische Ausrüstung der Bundeswehr unter Berücksichtigung der Verfassungslage zur Terrorismusbekämpfung genutzt werden können und müssen«.
Caffiers saarländischer Ressortkollege Klaus Bouillon sagte der Passauer Neuen Presse: »Wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt Terroranschläge in mehreren Bundesländern gleichzeitig hätten, wären wir nicht handlungsfähig. Es könnte sein, dass der Polizeichef eines Landes im Fall der Fälle den zuständigen General noch nicht einmal erreicht.« Konkret käme dem CDU-Politiker zufolge der Einsatz von gepanzerten Sanitätsfahrzeugen und von Feldjägern, den Militärpolizisten der Bundeswehr, bei der Absicherung von Bahnhöfen infrage. Auch der Deutsche Bundeswehrverband, eine Lobbyorganisation von aktiven und ehemaligen Militär­angehörigen, signalisierte seine Unterstützung für das gemeinsame Training. »Solche Übungen sind unverzichtbar. Wer sich dagegen sperrt, handelt im höchsten Maße verantwortungslos«, so der Verbandsvorsitzende André Wüstner in einer Pressemitteilung. Gleichwohl forderte er: »Die Bundeswehr kann und soll den Personalabbau bei der Polizei nicht als Lückenfüller kompensieren.«
Die vertiefte Kooperation zwischen Polizei und Armee wurde bereits im Juli beraten, als die Große Koalition das »Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr« verabschiedete – ein Dokument, das die Leitlinien der Militärpolitik festlegt. Dass sich die Behörden angesichts der jihadistischen Terroranschläge in Ansbach und Würzburg und des Amoklaufs in München unter Handlungszwang sehen und das historisch begründete Trennungsgebot für die beiden Institutionen weiter aufweichen, sorgt jedoch bei hochrangigen Vertretern des Koalitionspartners SPD für Kritik. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass er es ablehne, Bundeswehrsoldaten als »Hilfspolizisten« einzusetzen. »Polizeiliche Aufgaben sollten den Fachleuten überlassen werden«, so Weil. Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP). »Den Einsatz von Soldaten für polizeiliche Vollzugsmaßnahmen lehnen wir kategorisch ab«, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow. »Terroristen sind Mörder und keine Krieger. Daher ist das Vorgehen gegen terroristische Kämpfer hierzulande eine rein polizeiliche Aufgabe, für die die Kolleginnen und Kollegen ausgebildet worden sind.«
Bundeswehreinsätze im Innern beschränkten sich bislang auf Notfallunterstützung und technische Hilfsleistungen bei Umweltkatastrophen wie Hochwasser. Diese Art von Amtshilfe ist vom Grundgesetz gedeckt – im Gegensatz zu quasipolizeilichen Einsätzen der Armee. Dieses Verbot von bewaffneten Operationen der Streit­kräfte im Inland hat das Bundesver­fassungsgericht 2012 relativiert. Allerdings bleiben strenge Auflagen bestehen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass mili­tärische Kampfmittel nur bei Terrorangriffen gestattet sind, die »Ausnahme­situationen katastrophischen Ausmaßes« darstellen. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, »die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen«.
Die parlamentarische Opposition befürchtet trotz dieser gesetzlichen Einschränkungen, dass die Kooperation von Militär und Polizei zu einem Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik führen könnte. »Klar ist ja: Das, was gerade von der Leyen und de Maizière machen, ist Stück für Stück eine Verschiebung. Eine Verschiebung, eine Akzeptanz für einen Militäreinsatz im Inneren zu schaffen«, sagte Jan Korte, Vizefraktionsvorsitzender der Linkspartei im Bundestag, dem Bayerischem Rundfunk.
Zustimmung zu derartigen Übungen besteht in den Bundesländern über Parteigrenzen hinweg: Sowohl das von CDU und SPD regierte Saarland als auch das von CDU, SPD und Grünen regierte Sachsen-Anhalt wollen ihre Polizisten mit der Armee üben lassen. Auch der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, stellt sich nicht gegen die Pläne: Da die Verfassung den Einsatz der Bundeswehr unter der Führung der Polizei in engen Grenzen erlaube, müsse man eine solche Unterstützung einüben, sagte er.