Das britische Parlament darf beim EU-Austritt mitentscheiden

Zutreten vorm Austreten

Großbritanniens Oberes Zivilgericht hat dem Parlament die Entscheidungsbefugnis in Sachen EU-Austritt zugesprochen. Den von der Mehrheit der Wähler gewollten Austritt wird dies wohl trotzdem nicht aufhalten.

Das Parlament könne den Austrittsprozess aus der EU einleiten, entschied der High Court, das Obere Zivilgericht Großbritanniens, am 3. November. Demnach darf nicht die Regierung unter Premierministerin Theresa May diese Entscheidung unter dem sogenannten royal prerogative treffen. Damit sind Gewohnheitsrechte und -privilegien gemeint, die der durch den Souverän bevollmächtigten Regierung zustehen. Mays Regierung kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des High Court einzulegen. Der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof, wird demnach in einer Anhörung am 7. und 8. Dezember das letzte Wort sprechen.
In der Verlesung der Entscheidung sagte Lord Chief Justice John Thomas, dass allein das Parlament Souveränität besitze, während die Regierung argumentierte, unter dem royal prerogative handeln zu können, ohne das Parlament einzubeziehen. Dem Gericht zufolge ist die Regierung nicht befugt, unter Bezugnahme auf die Gewohnheitsrechte inländische Gesetze zu ändern. Die Anfechtungsklage war von der Geschäftsfrau und Millionärin Gina Miller erhoben worden. Auf eigene Rechnung hatte sie die Anwaltskanzlei Mish­con de Reya beauftragt, ihre Klage vor den High Court zu bringen. Millers Ziel war es, rechtlich zu klären, welche Befugnisse die Regierung in Bezug auf die britische EU-Mitgliedschaft hat und ob der EU-Austritt nicht durch das Parlament bestätigt werden müsse.
Beide Seiten bewegen sich in dieser Debatte allerdings auf unbekanntem rechtlichen Terrain. Laut Artikel 50 des Vertrags der Europäischen Union kann jeder Mitgliedsstaat gemäß der eigenen nationalen Verfassung austreten. Diese vage Formulierung kann in verschiedene Richtungen interpretiert werden. Die Entscheidung des High Court basierte teilweise auf einem Präzedenzfall aus dem 13. Jahrhundert: Unter königlicher Proklamation war es Kaufleuten untersagt, in London Handel zu treiben, was von einem Gericht als Verstoß gegen einen parlamentarischen Akt aus dem Jahr 1297 verurteilt wurde. Die Krone musste ihr Verbot daraufhin zurückziehen.
Die Regierung besteht jedoch darauf, dass das royal prerogative sie ermächtige, den »Volkswillen« zu vollstrecken. Im Juni hatte sich eine knappe Mehrheit der Wahlberechtigten Großbritanniens in einem Referendum für einen Austritt aus der EU entschieden. Deutlicher als May bezeichnete die britische Rechte die Entscheidung des High Court als »Volksverrat«, so Nigel Farage, der Vorsitzende der Partei Ukip. Er befürchtet, dass nun alles unternommen werde, um den Austritt zu blockieren. Sollte dies der Fall sein, ist für Farage absehbar, dass es zu Protesten kommen wird. Er rief allerdings alle »Brexiteers«, also die Unterstützer eines EU-Austritts, dazu auf, möglichst friedlich zu protestieren.
Deren Unmut mussten sich bereits die Richter des High Court sowie Gina Miller persönlich aussetzen. Nach Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung beschimpfte die konservative Presse die Richter als »Staatsfeinde«. Miller, in Guyana geboren, war zahlreichen Attacken und Beleidigungen ausgesetzt, sie wurde unter anderem als »fremdländisch« und »reiche Schlampe« bezeichnet und erhielt Vergewaltigungs- und Morddrohungen.
Wer denkt, dass die Oppositionsparteien die Gelegenheit nutzen werden, den EU-Austritt zu verhindern, liegt falsch. Jeremy Corbyn, der Vorsitzende der Labour-Partei, betonte, dass die Partei das Ergebnis des Referendums respektiere, aber die Gerichtsentscheidung begrüße, da sie die Regierung zu Transparenz und Rechenschaft gegenüber dem Parlament in Sachen EU-Austritt auffordere. Corbyn war einer der Ersten, die sich nach dem Referendum für eine zügige Mitteilung der Austritts­absicht an den Europäischen Rat aussprachen. Angesichts des Urteils sieht er die Möglichkeit, die Bedingungen des Ausstiegs zu verhandeln. Labour werde den Ausstieg nur unterstützen, wenn der Binnenmarkt bestehen bleibe und Arbeitnehmerrechte nicht beschnitten werden, so Corbyn.
Unwahrscheinlich ist daher, dass der Austritt nicht stattfinden wird, selbst wenn der Oberste Gerichtshof die jüngste Entscheidung bestätigt. Die meisten Mitglieder des Parlaments – selbst diejenigen, die im Referendum für den Verbleib in der EU gestimmt haben – werden sich nicht gegen die Mehrheitsentscheidung wenden, allein schon, um ihre Wählerschaft nicht vor den Kopf zu stoßen. Wahrscheinlicher ist daher ein »sanfter« Ausstieg über längere Zeit, in dessen Rahmen seine Bedingungen verhandelt werden, der Austritt selbst aber nicht zur Debatte steht.