Das Verfassungsreferendum in Italien wird zur Abstimmung über die Regierungs­politik

Bonus für den starken Mann

Am 4. Dezember können die Italienerinnen und Italiener über
eine Verfassungsreform abstimmen. Diese soll angeblich dem Rechtspopulismus entgegenwirken, doch die vorgesehenen Änderungen stärken die Regierung.

Die jüngsten Umfragen prognostizierten den Gegnern des italienischen Verfassungsreferendums einen Vorsprung von mehreren Prozentpunkten. Doch Ministerpräsident Matteo Renzi, der den Volksentscheid von Beginn an zu einem Plebiszit über seine Regierung stilisierte, gibt sich zuversichtlich, schließlich sei in diesem Jahr noch jede Wahlprognose falsch gewesen, warum sollte das ausgerechnet am 4. Dezember anders sein? Zur Abstimmung steht die größte Verfassungsänderung in der Geschichte der italienischen Republik. Die geplante Revision eines Drittels aller Verfassungsartikel zielt auf eine Neugestaltung des institutionellen Machtgefüges.
Auf dem Stimmzettel werden die komplexen Zusammenhänge zu einer Frage vereinfacht, die nur wenige ausgewählte Aspekte des Reformvorhabens benennt. Abgefragt wird die Zustimmung zu einer Serie von Veränderungen, die ernsthaft niemand ablehnen kann, etwa die Überwindung des bisherigen Systems zweier gleichberechtigter Parlamentskammern, die Reduzierung der Abgeordnetenzahl und eine Senkung der Ausgaben für den Staatsapparat. Von den Oppositionsparteien wurde die Frage aufgrund ihres suggestiven Charakters als »Werbespot« für die Reform kritisiert, Klagen des Movimento 5 Stelle (M5S) und der linken Partei SEL gegen die irreführende Vereinfachung der Formulierung wurden jedoch vom zuständigen Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
Das Reformvorhaben zielt nicht auf eine grundsätzliche Abschaffung des Zweikammersystems. Der Senat wird lediglich zu einer Länderkammer verkleinert, statt derzeit etwa 300 direkt gewählter Senatoren soll er zukünftig noch 100 Mitglieder umfassen, die von den Regionalparlamenten entsandt beziehungsweise in geringer Zahl vom Staatspräsidenten ernannt werden sollen. Mit der Umstrukturierung wird jedoch nicht die föderale Organisation gestärkt, vielmehr sollen künftig regionale Beschlüsse im »nationalen Interesse« aufgehoben werden können. Die Klausel stößt vor allem bei den sozialen Bewegungen auf Widerstand, die gegen umstrittene Bauprojekte wie die Hochgeschwindigkeitstrasse TAV in Piemont und die Brücke über die Meerenge von Messina kämpfen.
Der neue Senat soll seine bisherige legislative Kompetenz nur im Hinblick auf verfassungs- und europapolitische Fragen behalten, für die meisten Gesetzgebungsverfahren soll dagegen zukünftig allein das Parlament zuständig sein. Im Abgeordnetenhaus erhofft man sich durch ein neues Wahlgesetz, dessen Verfassungsmäßigkeit derzeit noch geprüft wird, eindeutige und stabile Mehrheitsverhältnisse, weil der Partei, die die relative Stimmenmehrheit gewinnt und üblicherweise den Ministerpräsidenten stellt, ein überproportional hoher Wahlbonus in Form zusätzlicher Abgeordnetensitze zugesprochen werden soll. In der Kombination von Wahl- und Verfassungsgesetz erhielte demnach die Regierung einen Machtzuwachs, während parlamentarische Kontrollinstanzen geschwächt würden.
Für Renzi ist die Verfassungsreform das Kernstück seines Regierungsprogramms. Vor knapp drei Jahren ist er als »Verschrotter« des alten Establishments mit dem Versprechen angetreten, einen »schnellen« und »schlanken« Staat zu schaffen, in dem die politischen Entscheidungsprozesse »rationalisiert« würden. Doch inzwischen ist das Charisma des selbsternannten »Erneuerers« verblasst. Die von ihm selbst geschürten antiinstitutionellen Ressentiments werden auch von der rechtspopulistischen Konkurrenz bedient. Für die Lega Nord, die von ihrem Vorsitzenden Matteo Salvini nach dem Vorbild des Front National als Antisystempartei geführt wird, geht es bei der Abstimmung schon nicht mehr um die Verfassungsänderung, sondern um Renzis Abwahl. Auch der M5S lehnt die Verfassungsreform ab. Die Bewegung verweist auf inhaltliche Gründe, insbesondere auf die Einschränkung der Partizipationsmöglichkeiten. Andererseits würde der M5S im Falle vorgezogener Neuwahlen als mutmaßlich stärkste Partei vom Wahlbonus des neuen Wahlgesetzes profitieren.
Die Befürworter des Reformvorhabens warnen deshalb eindringlich vor der drohenden Unsicherheit und einer Regierungskrise, sie fürchten negative Auswirkungen auf das Finanzsystem und einen allgemeinen rechtspopulistischen Aufschwung. Doch obwohl der M5S immer wieder propagiert, einen Volksentscheid über den Verbleib Italiens in der Eurozone durchsetzen zu wollen, wurde die von der Londoner Wirtschaftszeitung Financial Times vergangene Woche geäußerte Sorge, eine Abstimmungsniederlage Renzis beschleunige Italiens Ausstieg aus dem Euro, allgemein als übertriebene Panikmache zurückgewiesen. Wahrscheinlicher erscheint derzeit, dass es im Fall von Renzis Rücktritt nicht unmittelbar zu Neuwahlen käme, sondern einmal mehr eine Übergangsregierung eingesetzt würde, die nach einem neuen Reformkompromiss suchen müsste. Einen solchen Kompromiss mahnte auch die Wochenzeitung The Economist an, da der vorgelegte Verfassungsentwurf die populistische Gefahr nicht banne, sondern die Position des »starken Mannes« überhaupt erst einführe.
Die Ablehnung der übermäßigen Stärkung der Regierung motiviert auch die linksliberale »Nein-Kampagne«, die von einer Minderheit der Demokratischen Partei, den linken Oppositionsparteien und zahlreichen Intellektuellen, darunter namhafte Verfassungsrechtler, getragen wird. Entgegen aller Diffamierungsversuche seitens der Regierung bilden die Linksliberalen keine Querfront mit den rechtspopulistischen Gegnern der Verfassungsänderung. Sie betonen vielmehr die Kontinuität von Renzis Vorhaben zu früheren, von Silvio Berlusconis Rechtsregierungen eingebrachten, aber letztlich gescheiterten Reformvorschlägen. Ebenso wie damals unter Berlusconi geht es unter Renzi um den Versuch, den Verfassungskonsens von 1948, aus dem seinerzeit nur die Nachfolgeorganisation der Faschisten ausgeschlossen war, aufzukündigen, um durch einen einfachen parlamentarischen Mehrheitsbeschluss die Grundlagen des politischen Systems zu modifizieren. Mit der zur Abstimmung stehenden Reform würde ein Präzedenzfall geschaffen, die Verfassung wäre nicht länger die Basis der politischen Auseinandersetzung, sondern selbst das Kampffeld wechselnder politischer Mehrheiten, der Konflikt um die institutionellen Rahmenbedingungen würde dann dauerhaft.
In einem über die Sommermonate ausgetragenen Streit mit Carlo Smuraglia, dem Präsidenten der Partisanenvereinigung Anpi, unterstellte Renzi den Gegnern seiner Reform eine nostalgische Verklärung der aus dem antifaschistischen Widerstand hervorgegangenen Verfassung. Tatsächlich geht es der linksliberalen »Nein-Kampagne« um den Erhalt des Konsensprinzips, das seinerzeit die verfassungsgebende Versammlung charakterisierte, nicht aber um die Verteidigung des Status quo. Insbesondere Gruppen aus den sozialen Bewegungen betonen, dass ihr »Nein« nicht auf die Bewahrung des Bestehenden abziele. Sie erinnern daran, dass die seit mindestens zwei Jahrzehnten betriebene Verleumdung der Verfassung als »sozialistisch« längst dazu geführt habe, dass im Zuge der Bildungs-, Arbeits- und Rentenreformen ehemals fortschrittliche, in der Verfassung verankerte soziale Rechte kontinuierlich ausgehöhlt oder einfach abgeschafft worden seien. Die Verfassungs- und Wahlreform markiere nur den vorläufigen Abschluss eines langen neoliberalen Transformationsprozesses.
Mit ihrem »Nein« versuchen die sozialen Bewegungen dazu beizutragen, dass dieser Abschluss kurzfristig aufgeschoben werden muss. Im Bewusstsein der globalen Vernetzung fordern sie die Ausarbeitung einer neuen Verfassung, die nicht mehr auf den nationalstaatlichen Rahmen bezogen bleiben und die überlieferte Form der Staatsbürgerschaft radikal in Frage stellen soll. Dass sich im Falle einer Abstimmungsniederlage für Renzi wirklich die Chance für eine neue linke Mehrheit ergeben könnte, die in der Lage wäre, diesen Vorschlag aufzunehmen, glaubt niemand. Dennoch bleibt er die einzige emanzipatorische Option im derzeitigen Verfassungsstreit.