In Deutschland haben Antisemiten vor Gericht leichtes Spiel

Die geheime Wahrheit über die Juden

Wer darf wen wann einen Antisemiten nennen? Deutsche Gerichte entscheiden sich in der Frage immer häufiger gegen die Meinungsfreiheit.

Abraham Melzer ist nicht nur Verleger. Er betreibt auch das Blog »Der Semit. Die andere jüdische Stimme«. Auf diesem verfasst er seit Jahren Texte gegen Juden, jüdische Organisationen, den Zionismus und Israel. Da seine Angriffe oft auf Prominente abzielen, ist er in jüdischen Kreisen überaus bekannt. Auch gegen Charlotte Knobloch, die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Münchens, polemisierte Melzer immer wieder. Diese sei ein »jüdischer Clown«, der seine »Befehle womöglich direkt vom Chef« empfange. In einem offenen Brief schrieb Melzer, wahrscheinlich werde Knobloch von verantwortungsvollen und seriösen Medien ein Forum geboten, weil Sie Jüdin sei und als solche in diesem Land Narrenfreiheit genieße. Als Melzer am 23. September beim katholischen Wohlfahrtsverein KKV Hansa darüber sprechen wollte, dass der Vorwurf des Antisemitismus in Deutschland hysterisch erhoben werde, schrieb Knobloch eine E-Mail an die Organisation und an das katholische Erzbistum. Daraufhin wurde die Veranstaltung abgesagt. In der zunächst nichtöffentlichen E-Mail schrieb Knobloch: »Abraham Melzer ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.«
Gegen diesen Satz wehrte sich Melzer juristisch. Am 30. November wurde der Fall vor dem Landgericht München I verhandelt. Dabei stellte das Gericht fest, dass drei von Knobloch vorgelegte Aussagen Melzers durchaus als antisemitisch bewertet werden können. Dies gilt etwa für die Titulierung von Mitarbeitern des israelischen Außenministeriums als »Blockwarte«, da dies ein Vergleich zwischen Israel und dem Nationalsozialismus darstelle. Allerdings wurden andere Äußerungen Melzers vom Gericht nicht als antisemitisch eingestuft, wie etwa: »Rechtsextreme Israelis und radikale Juden wie Sie (Knobloch, Anm. d. Red.) vereinen sich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner und demonstrieren gegen Frieden.« Die drei vom Gericht bewerteten Zitate seien nicht ausreichend, um zu behaupten, Melzer sei »für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt«, zumal zwei davon erst nach der Versendung von Knoblochs E-Mail gefallen seien. Das Gericht gab dem Verleger und Blogger in erster Instanz recht. Knob­loch ist es unter Androhung einer Geldstrafe von 250 000 Euro oder sechs Monaten Haft untersagt, ihre Äußerung zu wiederholen. Außerdem trägt sie die Kosten des Verfahrens. Knobloch hat bereits angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren.
Das Verdikt des Münchner Gerichts betrifft die juristische Frage, wann jemand für seine antisemitischen Aussagen als »regelrecht berüchtigt« gilt. Wer wäre befähigt, dies zu beurteilen, wenn nicht jemand aus der jüdischen Gemeinde, ließe sich vorbringen. Gerade die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Münchens und frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland müsste die Stimmungslage der Juden in Deutschland gut beurteilen können. Doch solche Gedanken fanden vor Gericht keine Beachtung.
Der Blog »Schlamassel Muc«, der über Antisemitismus in und um München berichtet, hat ein sechsseitiges Dossier mit zahlreichen Aussagen von Melzer zusammengestellt. Ein Beispiel: »Und die jüdische Presse, jüdische Politiker und Zentralratsvorsitzende, jüdische Bundeswehrprofessoren und jüdische, zionistische Polemiker sehen immer noch nur das, was sie sehen wollen, bzw. was ihnen die israelische Hasbara (Propaganda, Anm. d. Red.) zeigt. Holocaust, Auschwitz und Antisemitismus, Antisemitismus, Antisemitismus … Da kann man auch als Jude fast schon ein Antisemit werden.« Offenbar reicht das für das Landgericht München I und dessen Richterin Petra Grönke-Müller nicht aus, um davon zu sprechen, Melzer sei für seine antisemitischen Aussagen »regelrecht berüchtigt«. Denn es habe lediglich eine antisemitische Aussage vorgelegen, die vor Knoblochs E-Mail-Versendung gefallen sei – obschon es mit der Sammlung von »Schlamassel Muc« reichlich Material gegeben hätte.
Grönke-Müller machte vor zwei Jahren mit einem ähnlichen Verfahren von sich reden. Ebenfalls vor dem Landgericht München I wurde der Fall Jürgen Elsässer gegen Jutta Ditfurth verhandelt. Die linke Autorin und Kommunalpolitikerin hatte den Chefredakteur des Magazins Compact einen »glühenden Antisemiten« genannt. Zu Beginn der Verhandlung im Dezember 2014 sagte Grönke-Müller: »Ein glühender Antisemit ist, denke ich, nach heutigem Verständnis jeder, der sich mit Überzeugung antisemitisch äußert und das Dritte Reich und die Judenverfolgung nicht verurteilt.« (Jungle World 42/14) Elsässer bekam Recht, Ditfurth ging in Berufung. Im Juni 2015 verpflichtete Ditfurth sich, Elsässer nicht mehr als »glühenden Antisemiten« zu bezeichnen, behielt sich aber ausdrücklich vor, ihn einen »Antisemiten« zu nennen. Im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht ging es dann um die Übernahme der Prozesskosten. Diese wurden Ditfurth auferlegt, da der Senat »nach wie vor keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte« für antisemitische Ansichten Elsässers sehe (Jungle World 46/15). Ditfurth erhob daraufhin im November 2015 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Doch das Gericht lehnte es im Juni 2016 ab, die Beschwerde zu prüfen. Damit gilt: Ditfurth darf Elsässer einen Antisemiten nennen, muss aber auf das Adjektiv »glühend« verzichten und die Prozesskosten tragen. Diese belaufen sich mittlerweile auf mehrere Zehntausend Euro – zusammengesetzt aus den Anwaltskosten beider Parteien, den Gerichtskosten aller Instanzen, einem Gutachten der Berliner Linguistikprofessorin Monika Schwarz-Friesels sowie Reise- und Recherchekosten. Im Gespräch mit der Jungle World sagt Ditfurth: »Wie frei ist dann die Meinung, wenn nur Wohlhabende sie sich leisten können?« Sie sehe sich gezwungen, den Streit mit Elsässer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen. »Raus aus Deutschland«, wie sie verbittert anmerkt. Erneut muss Ditfurth Spenden für das Verfahren sammeln, es geht um weitere 9 000 Euro.
Beide Verfahren bestätigen den Eindruck, dass es riskant und teuer sein kann, Personen, die man für Judenhasser hält, auch so zu nennen. Bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung tendieren Gerichte dazu, die Bezeichnung »Antisemit« eher als Beleidigung oder Schmähkritik denn als legitime Meinungsäußerung zu bewerten, selbst bei Personen wie Melzer oder Elsässer. Derlei Urteile haben das Potential, andere Antisemiten zu Klagen zu ermuntern. Sie bringen die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr. Das Landgericht München mit seiner Adjektivschwäche ist als Speerspitze dieser Entwicklung zu begreifen. Es verteilt Maulkörbe für Antisemitismuskritiker – im Namen des Volkes.
Gerichtsverfahren müssen allerdings nicht zwangsläufig schlecht für Kritiker des Antisemitismus ausgehen, wie die Vergangenheit zeigt. Im Jahr 2005 veröffentlichte der Melzer-Verlag das Buch »Das Ende des Judentums: Persönliche Betrachtungen über Judentum, Holocaust und Israel« von Hajo G. Meyer, einem Auschwitz-Überlebenden. Meyer beklagte den »moralischen Verfall der heutigen israelischen Gesellschaft«, verglich die israelische Politik mit dem Nationalsozialismus und spekulierte über zukünftige Absichten der Juden, die Weltherrschaft zu übernehmen.
Seine Thesen trug Meyer im selben Jahr auf einem Vortrag in Leipzig vor. Der Publizist Henryk M. Broder veröffentlichte einen Bericht dieser Veranstaltung unter dem Titel »Holo mit Hajo: Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen«, in dem er dem Autor und seinem Verleger Abraham Melzer vorwarf, die beiden seien »Kapazitäten für angewandte Judäophobie«. Das wollten Meyer und Melzer nicht auf sich sitzen lassen. So folgte ein medial beachteter Rechtsstreit, an dessen Ende in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Frankfurt 2010 entschied, Broder dürfe seinen Kontrahenten weiterhin des Judenhasses beschuldigen. Lediglich die Aussage, Melzer habe »eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt«, wurde Broder gerichtlich untersagt. Dies gehe zu weit, da »brauner Dreck« an den Nationalsozialismus erinnere.