Im Fall Oury Jalloh gibt es neue Zweifel an der Version der Staatsanwaltschaft

Neue Zweifel

Der Tod Oury Jallohs in einer Dessauer Polizeizelle im Jahr 2005 wirft weiterhin zahlreiche Fragen auf. Neuerdings hält es sogar die Staats­anwaltschaft für möglich, dass der Asylsuchende getötet wurde.

Wie starb Oury Jalloh? Am 7. Januar 2005 verbrannte der Asylsuchende aus Sierra Leone in einer Dessauer Polizeizelle. So viel ist sicher. Doch um alle weiteren Fragen führen Gerichte, Ermittlungsbehörden und Beobachter einen erbitterten Streit. Die einen glauben an einen tragischen Unfall, die anderen an einen brutalen Mord. Nun hat die Aufarbeitung des Geschehens zwei neue Wendungen genommen.

Zum einen wurde am Mittwoch vergangener Woche bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen von den Kollegen in Dessau übernommen hat. Dies geschah nach Angaben von Klaus Newes, dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, bereits im Juni. Er begründete diesen Schritt mit der Überlastung der Staatsanwaltschaft Dessau und dem Wunsch, eine neutrale Behörde mit der Aufklärung zu betrauen. Dass dieser Wechsel in einem solch brisanten Fall zwei Monate lang verheimlicht wurde, veranlasste sogar den MDR zu einem scharfen Kommentar.
Zum anderen ist der Ausgang der ­Ermittlungen nun wieder völlig offen. Einem Bericht der Welt vom selben Tag zufolge sehen von der Staatsanwaltschaft Dessau beauftragte Sachverständige derzeit drei mögliche Szenarien: Oury Jalloh hat sich entweder selbst verbrannt oder wurde von einer anderen Person angezündet – vor oder nach seinem Tod. Anne-Marie Keding (CDU), die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, sagte am Donnerstag voriger Woche: »Die Sach- und Rechtslage ist nach den jetzt vorliegenden Gutachten äußerst komplex.«

Grundlage der sich widersprechenden Einschätzungen ist ein Brandversuch, der im August vorigen Jahres stattfand. Dabei sollten Sachverständige in Anwesenheit von Journalisten die Situation möglichst originalgetreu nachstellen, um zu ermitteln, ob der an Händen und Füßen gefesselte Mann die Matratze, auf der er lag, selbst anzünden konnte.

Doch auch dieser Versuch stieß auf Kritik. »Die Variablen entsprachen nicht dem Original in der Zelle«, sagt Nadine Saeed von der »Initiative in ­Gedenken an Oury Jalloh« im Gespräch mit der Jungle World. Sie und ihre Mitstreiter stören sich unter anderem daran, dass der Versuch im sechsten Stock bei geöffnetem Fenster stattfand und die Puppe mit Alufolie umwickelt wurde. Es sei der Eindruck entstanden, dass ein möglichst großer Brandschaden entstehen soll, so Saeed. Allerdings geschah das nicht: An der Puppe entstanden deutlich geringere Brandspuren als an der Leiche Jallohs, die vollständig verkohlt war.

Viele Beobachter werteten dieses Ergebnis als Indiz dafür, dass die bislang offizielle Darstellung des Falls nicht der Realität entspricht und möglicherweise ein Brandbeschleuniger verwendet wurde. Aus Sicht der Gedenk­initiative bestehen daran schon seit Jahren keine Zweifel mehr. »Der Mord ist mehrfach wissenschaftlich bewiesen«, sagt Saeed.

Sie bezieht sich dabei sowohl auf ein privates Brandgutachten, das die Initiative selbst in Auftrag gegeben hatte, als auch auf zahlreiche Ungereimtheiten, die im Laufe der bisherigen Ermittlungen zutage traten. So tauchten beispielsweise die Reste des Feuerzeugs, mit dem sich Jalloh getötet haben soll, erst zwei Tage nach dessen Tod in der Asservatenliste auf. Es konnte weder anhand von DNA-Spuren mit Jalloh noch anhand von Faserspuren mit der Matratze in der Zelle in Verbindung ­gebracht werden. Vielmehr deuten die darauf gefundenen Spuren Saeed zufolge darauf hin, dass es sich zur Zeit des Geschehens nicht im Besitz Jallohs befand.

Nach einem Freispruch in erster Instanz verurteilte das Landgericht Magdeburg im Dezember 2012 den Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Er hatte zugegeben, den Rauchmelder mindestens einmal abgestellt zu haben. Weitere Auffälligkeiten blieben ungestraft: Falschaussagen von Polizisten, widersprüchliche Angaben, erstaunliche Gedächtnislücken und gelöschtes Dokumentationsmaterial.

In die neuen Entwicklungen setzt Saeed wenig Hoffnung. Vertrauen in die staatlichen Ermittlungsbehörden sei nicht mehr vorhanden – auch weil statt gegen möglicherweise verantwortliche Polizisten immer wieder gegen die Aktivisten ermittelt werde. Derzeit ist beispielsweise eine Person angeklagt, die auf der diesjährigen ­Gedenkdemonstration Feuerzeuge auf Beamte geworfen haben soll.

Die jüngsten Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg dürften das Vertrauen in die Ermittlungsarbeit nicht stärken. Die Behörde kündigte an, die Gutachten zum Brandversuch nicht zu veröffentlichen – entgegen der ursprünglichen Zusage der Staatsanwaltschaft Dessau. Die Gedenkini­tiative möchte daher weiterhin selbst ermitteln. Am Montag kündigte sie zu diesem Zweck die Bildung einer internationalen Untersuchungskommission an.