Der bayerische Landtag prüft ein Verbot der Neonazi-Partei »Der III. Weg«

Check dein Parteienprivileg

CSU und Grüne im bayerischen Landtag wollen die Neonazi-Partei »Der III. Weg« verbieten lassen. Der Effekt eines solchen Vorhabens dürfte begrenzt sein – sollte es überhaupt gelingen.

Der neonazistischen Kleinpartei »Der III. Weg« könnte ein Verbot drohen. Im bayerischen Landtag hat sich der Verfassungsausschuss kürzlich für die Prüfung eines solchen Vorgehens ausgesprochen, nachdem die Grünen und die CSU entsprechende Anträge eingebracht haben. Die beiden Fraktionen streben jeweils ein Organisationsverbot an, denn die Partei richte sich mit ihrer Programmatik offen gegen die demokratische Ordnung. Tatsächlich gibt es dafür eine Vielzahl überzeugender Anhaltspunkte.

Gegründet wurde die Partei im September 2013 mit dem Ziel, eine rechte Alternative zur NPD anzubieten. Unter der Leitung des ehemaligen NPD-Funktionärs Klaus Armstroff hat sich die militante nationalsozialistische Organisation in den folgenden Jahren kontinuierlich in verschiedenen Teilen Deutschlands etabliert, darunter insbesondere in Bayern. Dort konnte die Partei vom Verbot des »Freien Netzes Süd« (FNS) profitieren. Dieses Netzwerk sogenannter freier Kameradschaften wurde 2014 aufgelöst. Die Zeit bis zum Vollzug des Verbots – etwa ein Jahr – hatten dessen Mitglieder genutzt, um ihre bisherigen Strukturen in die neue Partei einzugliedern. Auf diese Weise konnten sie ihre Aktivitäten ungestört fortführen.

Kaum verwunderlich, dass die bayerischen Neonazis von dem neuen Zusammenschluss begeistert waren. Ideologisch bezieht sich Armstroffs Partei unverhohlen auf den historischen Nationalsozialismus und das »25-Punkte-Programm« der NSDAP. In ihrem eigenen Parteiprogramm, auch als »Zehn-Punkte-Programm« bekannt, übernehmen die heutigen Neonazis beispielsweise den »biologischen Volksbegriff« von ihren historischen Vorbildern; die »biologische Substanz des Volkes« müsse erhalten werden. Die rassistische Hetze gegen Asylsuchende und Migranten ist folgerichtig ein zentraler Bestandteil der derzeitigen Parteiaktivi­täten. Dabei machen die Mitglieder keinen Hehl aus ihrer Gewaltbereitschaft. Im Gegenteil: Sogar Brandanschläge hat »Der III. Weg« auf seiner Website schon mal als »vorzeitiges Weihnachtsgeschenk« bejubelt.

Für die bayerischen Grünen rechtfertigen diese und weitere Gründe die baldige Einleitung eines Verbotsverfahrens. Allerdings solle man hierfür nicht auf das Parteiengesetz, sondern vielmehr auf das Vereinsrecht zurückgreifen, so das geplante Vorgehen. Nach Ansicht der Landtagsfraktion handle es sich bei »Der III. Weg« nicht um eine echte Partei, sie könne somit nicht vom Parteienprivileg gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes profitieren. Die Strukturen von »Der III. Weg« nähren demnach »begründete Zweifel«, ob die Organisation »nach dem Gesamtbild ihrer politischen Verhältnisse eine politische Partei« ist.

Mit dieser Argumentation beziehen sich die Abgeordneten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 1994 gegen die neonazistische »Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei« (FAP) ergangen war. Die Bundesregierung hatte damals ein Verbot nach dem Parteiengesetz angestrebt, war damit jedoch gescheitert. Nach einer sorgfältigen Prüfung waren die Richter zu dem Ergebnis gekommen, dass die FAP nicht die nötigen Kri­terien erfüllte, die für eine Einstufung als Partei erforderlich sind. Ausschlaggebend für dieses Urteil war vor allem die Feststellung, dass die FAP nicht ernsthaft an der politischen Willensbildung mitgewirkt sowie keine nennenswerten Aktivitäten entfaltet durchgeführt habe. Ein Jahr später ­verhängte das Bundesinnenministerium dann ein Verbot der Organisation nach dem Vereinsrecht.

 

Die Mehrheit der Kader sind ideologisch gefestigte Neonazis, die teilweise schon Erfahrungen mit Organisationsverboten haben.

 

Beim »Der III. Weg« erkennen die Grünen einige Kriterien, die ebenfalls ein solches Vorgehen nahelegen. So ist die Truppe von Klaus Armstroff zum Beispiel als Kaderorganisation konzipiert, der man nicht einfach beitreten kann. Wer Mitglied der militanten Partei werden will, muss sich zunächst einmal in einer sogenannten Fördermitgliedschaft bewähren, bevor der Status als vollwertiges Parteimitglied erreicht werden kann. Zudem strebt »Der III. Weg« offenbar keinen nennenswerten personellen Zuwachs an, die Zahl der Mitglieder im gesamten Bundesgebiet stagniert seit einiger Zeit bei rund 300 Personen.

Insgesamt operiere die Organisation überwiegend konspirativ, ohne mit ­ihren Aktionen eine größere Zielgruppe außerhalb der Partei anzusprechen. Die regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen sind demzufolge grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und werden öffentlich nicht angekündigt. Darüber hinaus fehle es der Partei an jedweder Unterstützung in der Bevölkerung, wie die Landtagswahl 2016 in Rheinland-Pfalz bewiesen habe. Bei dieser erzielte Armstroffs Organisation lediglich 0,1 Prozent der Zweitstimmen – das schlechteste Ergebnis von allen Parteien, die angetreten waren. Deshalb sei die zügige Einleitung eines Vereinsverbots geboten und rechtlich vertretbar, argumentieren die Grünen in ihrem Antrag.

Zumindest die erste Etappe auf dem Weg in Richtung Verbot wurde nun im Verfassungsausschuss genommen. Nach der Debatte im Landtag hat die bayerische Staatsregierung den Auftrag, auf Bundesebene möglichst schnell auf eine Prüfung eines Verbots hinzuwirken. Sie muss sich dafür an das Bundesinnenministerium wenden, das aufgrund der überregionalen Aktivi­täten von »Der III. Weg« zuständig wäre.

Ob die Zerschlagung der Partei große Auswirkungen hätte, ist zweifelhaft. Die Mehrheit ihrer Mitglieder sind ideologisch gefestigte Neonazis, die teilweise schon Erfahrungen mit Organisationsverboten gesammelt haben. Sie blicken vielfach auf eine langjährige Karriere innerhalb der extremen Rechten sowie auf einschlägige Verurteilungen zurück. Es gilt daher nicht als sonderlich wahrscheinlich, dass diese Kader sich von einem Verbot würden beeindrucken lassen. Sollte es zu diesem kommen, könnte man vermutlich dasselbe Vorgehen beobachten wie in Bayern, als im Jahr 2013 das FNS-Verbot eingeleitet wurde und in kürzester Zeit Ersatzstrukturen entstanden, die eine nahtlose Fortführung der Aktivitäten ermöglichten. Mit etwas Glück aber wäre die Partei zumindest für einige Monate in ihren Aktivitäten geschwächt – bis sie neue Strukturen aufgebaut hat.