Small Talk mit dem Bürgerrechtler Biplab Basu über einen neuen Fall von racial profiling

»Im Zug kommen solche Kontrollen häufig vor«

Small Talk Von Markus Ströhlein

In der vergangenen Woche geriet der Berliner Bürgerrechtler Biplab Basu mit seinem Sohn in Salzburg in eine Polizeikontrolle. Er hat mittlerweile eine Klage gegen die polizeiliche Maßnahme eingereicht, in der er einen Fall von »racial profiling« sieht. Basu, ein Mitbegründer der »Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt«, hat mit der Jungle World gesprochen.

Wie lief Ihre jüngste Begegnung mit der Bundespolizei ab?
Mein Sohn und ich hatten auf dem Bahnhof in Salzburg unsere Sitzplätze im Zug eingenommen. Zwei, drei Minuten später betraten eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter das Abteil, traten an unseren Sitz heran und verlangten unsere Papiere. Zunächst sprachen sie Englisch, wir sagten dann aber, dass wir uns auf Deutsch unterhalten könnten.

Haben die Beamten Ihnen einen Grund für die Personenkon­trolle genannt?
Wir gaben ihnen unsere Ausweise, dann fragte ich, warum wir kontrolliert würden. Der Beamte antwortete zunächst: »Das muss ich Ihnen gar nicht erklären.« Ich bestand aber auf einer Erklärung und wies ihn darauf hin, dass es sich um eine rassistische Kontrolle handele. Daraufhin sagte der Polizist: »Wenn Sie diskutieren wollen, kommen Sie doch mit runter auf den Bahnsteig.« Er fügte dann doch noch hinzu, es handele sich um eine Migrationsgrenzkontrolle. Ich forderte den Beamten auf, mir seine Dienstnummer mitzu­teilen. Er tat das nicht. Danach stiegen die Polizisten wieder aus und der Zug fuhr los.

Handelte es sich um deutsche oder österreichische Beamte?
Es waren deutsche. Salzburg ist die letzte Station vor der deutschen Grenze, der nächste Halt ist schon Freilassing.
Haben die Polizisten außer Ihnen noch weitere Zuginsassen überprüft?
Nein, nur uns.

Waren Sie bereits häufiger solchen Kontrollen ausgesetzt?
Im Zug kommt das häufig vor, deshalb versuche ich, Zugfahrten zu vermeiden. Ich fliege lieber. Mein Sohn hat mir erzählt, er werde ständig kontrolliert. Er war auch überaus genervt von der Kontrolle.
Sie haben mittlerweile eine Klage gegen das polizeiliche Vorgehen eingereicht.
Ja, meine Anwältin hat sich der Sache angenommen.

Wie sind die Erfolgsaussichten?
Das kann man schwer sagen. Als ich zum ersten Mal juristisch gegen eine solche Kontrolle vorgegangen bin, haben das Verwaltungs­gericht Dresden und das sächsische Oberverwaltungsgericht meine Klage zurückgewiesen, weil sie in der Kontrolle keinen gravierenden Eingriff in die Menschenrechte gesehen haben. Ich selbst hatte also noch keinen Erfolg, andere haben mit ähnlichen Klagen aber vor Gerichten in der Bundesrepublik gewonnen. Mein Fall von 2013 liegt zurzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ich hoffe, das Gericht verurteilt die Bundespolizei wegen der rechtswidrigen Kontrolle.