Anti-Antifaschismus der Behörden

Antifaschismus ist nicht gemeinnützig

Das Finanzamt Ludwigsburg hat dem »Demokratischen Zentrum« die Gemeinnützigkeit aberkannt. Einer der Gründe: Rechtsextremisten sind in der Einrichtung nicht willkommen.

Post vom Finanzamt bedeutet selten etwas Gutes. Das musste im Juni 2019 auch das »Demokratische Zentrum – Verein für politische und kulturelle Bildung« (Demoz) im baden-württembergischen Ludwigsburg erfahren. Damals kündigte das örtliche Finanzamt an, dem Demoz die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Am 24. Oktober trat die Aberkennung in Kraft. Anfang vergangener Woche ging das Zentrum mit dieser Information in den Räumen der Landespressekonferenz in Stuttgart an die Öffentlichkeit.

In der Satzung der Organisation heißt es: »Der Verein setzt sich für die Demokratisierung der Gesellschaft und die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen ein. Er dient der Volksbildung und der Förderung einer offenen demokratischen Diskussion und versucht, konkrete Probleme unserer Gesellschaft sichtbar und öffentlich diskutierbar zu machen.« Das Finanzamt wirft dem Demoz vor, die in der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannten Zwecke der Förderung von Kultur und Bildung nicht »in geistiger Offenheit« zu verfolgen. Das zeige sich unter anderem daran, dass der Verein ein gemeinsames »Interesse an antifaschistischer Politik« seiner Mitglieder konstatiere und Veranstaltungen mit Titeln wie »Einführung in die Idee des Anarchismus« angeboten habe. Dabei berief sich das Finanzamt auf das Urteil des Bundesfinanzhofs gegen die globalisierungskritische Organisation Attac.

Außerdem bezog sich das Finanzamt auf eine Klausel, mit der das Demoz Neonazis den Zutritt verweigert: »Ausgeschlossen von Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind«, heißt es da, die Veranstaltenden behielten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Aus Sicht des Finanzamts ist durch diese Klausel eine »Förderung der Allgemeinheit« nicht mehr gegeben. Die »Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren« wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass für den Umgang mit Rechts­extremen eine derartige Ausschlussklausel in nahezu identischer Form auf der Website der Bundeszentrale für ­politische Bildung bereits vor vielen Jahren empfohlen wurde.

 

Das Demoz übte heftige Kritik an der Entscheidung des Finanzamts. Yvonne Kratz vom Vereinsvorstand sagte: »Seit 40 Jahren bietet das Demoz einen für alle Menschen offenen sozialen Treffpunkt mit zahlreichen Kultur- und ­Politikangeboten. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht.« Für das kulturelle Leben in der Stadt sei ein vielfältiges, für alle zugängliches Programm entscheidend. »Dazu trägt das Demoz durch das meist kostenlose Programm bei. Der Wegfall eines solchen Zen­trums ist ein fatales Zeichen für die kulturelle und soziale Entwicklung.«

Unterstützung für das Demoz kommt von der »Gesellschaft für Freiheitsrechte«. Deren Juristin Sarah Lincoln sagte: »Die Auffassung des Finanzamts ist rechtlich nicht haltbar. Das Finanzamt hat ein viel zu enges Verständnis von politischer Bildung. Politische Bildung muss überparteilich sein, aber nicht wertneutral. Eine lebendige Demokratie braucht diese Räume gesellschaftspolitischer Debatten.« Lincoln warnte, dass diese Sichtweise dazu führen könne, dass »in Deutschland bald zahlreiche kleine aktive Ver­eine schließen, die politische Bildungsarbeit betreiben – vom Stadtteilzentrum über freie Bildungsträger bis hin zu den christlichen Pfadfindern«.

Direkte Folge der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist, dass im Jahresbudget des Demoz von insgesamt etwa 40.000 Euro ungefähr 10.000 Euro wegfallen – Geld, von dem neben politischen Vorträgen oder Konzerten beispielsweise auch eine Frauendisco finanziert wird, in der Frauen eine Nacht lang ohne Anmachen und dumme Sprüche feiern können. Noch weitaus größere Folgen könnte allerdings die Ansicht des Finanzamts haben, dass gemeinnützige Vereine Nazis nicht von ihren Veranstaltungen ausschließen dürfen. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, würde das einen schweren Schlag für die demokratische Bildungsarbeit in ganz Deutschland bedeuten. Bei AfD, NPD und Konsorten dürfte man sich jedenfalls bereits die Hände reiben.

Das Demoz will die Entscheidung nicht hinnehmen. Kratz kündigte an, Widerspruch einzulegen und notfalls auch zu prozessieren. »Politische Bildung muss parteienunabhängig geschehen, aber nicht wertfrei und ohne Positionierung«, sagte sie. »Antifaschismus ist gemeinnützig und dafür kämpfen wir!«