Vom Autobahnbau betroffene Berliner Mieter kämpfen um Entschädigungen

Enteignung wegen Autobahn

Diesen Donnerstag verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über eine Klage gegen die Enteignungsbehörde des Bundeslandes. Es geht um die Frage, ob die Entschädigungsansprüche von Mietern, die wegen des Weiterbaus einer Stadtautobahn enteignet wurden, Bestand haben.

Seit Monaten wird in Berlin über die Enteignung von Immobilienunternehmen gestritten. Mitte vorigen Jahres übergab das Bündnis »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« dem Senat mehr als 70 000 Unterschriften für ein Volksbegehren, dass die Enteignung von Unternehmen wie der börsennotierten Wohnungsgesellschaft »Deutsche Wohnen« vorsieht. Dieser gehören dem RBB zufolge etwa 111 000 Wohnungen in Berlin, von denen mindestens 95 000 einst Landeseigentum waren. Damit der von dem Bündnis vorgelegte Beschlusstext zur Abstimmung kommt, müssen 170 000 Unterschriften gesammelt werden – sofern der Senat das Volksbegehren nach juristischer Prüfung zulässt. Obwohl der Entwurf des Bündnisses eine Entschädigung der Unternehmen vorsieht, sehen Kritikerinnen und Kritiker das Recht auf Eigentum in Gefahr.

In der Debatte über die Enteignung von Immobilienunternehmen wird häufig vergessen, dass auch das Mietrecht enteignet werden kann.

In der Debatte wird oft vergessen, dass die Enteignungsbehörden der Länder auch das Mietrecht enteignen, also auch Mieter aus ihren Wohnungen werfen können. Das mussten sechs Mietparteien der Beermannstraße 20 und 22 im Berliner Ortsteil Alt-Treptow erfahren. Weil ihr Mietshaus dem Weiterbau der Autobahn A100 im Weg stand, wurde ihr Mietrecht 2015 enteignet. Seit 2013 wird am 16. Bauabschnitt der A100 gebaut. Die 3,2 Kilometer lange Trasse soll von Neukölln nach Treptow führen. Im November berichtete die B.Z., die für 2022 geplante Eröffnung des Streckenabschnitts werde sich voraussichtlich bis 2023 verzögern.

Die ehemaligen Mieter haben noch immer keine Entschädigungen erhalten. Diesen Donnerstag wird am Berliner Verwaltungsgericht über eine Klage des Bunds, vertreten durch eine andere Abteilung der Senatsverwaltung, verhandelt. Dabei geht es um die Frage, ob das Bundesverkehrsministerium für die von der Enteignungsbehörde des Senats mit den Mieterinnen und Mietern ausgehandelten Entschädigungen aufkommen muss. Sollte das Gericht dies verneinen, verlören die Mieter nicht nur ihre Entschädigungsansprüche gegenüber dem Bundesverkehrsministerium, sondern wären auch mit hohen Gerichtskosten konfrontiert.

Nachdem ein Großteil der Mieter in der Beermannstraße 20 und 22 bereits ausgezogen war, erhielten die verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohner im Spätherbst 2014 Unterstützung von der Alt-Treptower Stadtteilinitiative Karla Pappel und Umweltorganisationen wie Robin Wood. Sogar mit einer Besetzung drohten sie (Jungle World 10/2015). Im Februar 2015 mussten jedoch auch die letzten Mieter der Beermannstraße ausziehen.

Ganz erfolglos schien ihr Widerstand nicht. Eine Vereinbarung mit der Enteignungsbehörde des Senats sah vor, dass den verblie­benen Mietern die Differenz zwischen den günstigen Mieten in der Beermannstraße und den künftigen wesentlich höheren Mieten für die Dauer von bis zu 191 Monaten erstattet wird. Im August 2016 sagte ein ehemaliger Mieter der Berliner Zeitung, er habe für seine Wohnung in der Beermannstraße 320 Euro im Monat gezahlt. Ihm sei eine 130 Euro teurere Ersatzwohnung angeboten worden. Auch die Kaution für die Ersatzwohnungen und die Anwaltskosten der Mieter sollten übernommen werden.

Für die Kosten sollte das für den Autobahnbau zuständige Bundesverkehrsministerium aufkommen. Es hatte schließlich erheblichen Druck auf den Senat ausgeübt, den Bau der Autobahntrasse zügig voranzutreiben. Dafür stellte es auch großzügig Geld bereit. Doch für die Entschädigung der Mieter wollte das Ministerium nicht aufkommen. Es vertrat den Standpunkt, die Vereinbarung sei nichtig, weil kein Mietverhältnis mehr bestanden habe, als die Entschädigungen mit den Mietern vereinbart worden seien. Der Senat hatte den Mietern bereits 2013 gekündigt.

Während über die Enteignung von Immobilienkonzernen bei großzügiger Entschädigung heftig gestritten wird, wird die bisher entschädigungslose Enteignung der Treptower Mieter auch in der Berliner Mieterbewegung kaum diskutiert. Dabei war der Weiterbau der A100 schon vor fünf Jahren nicht nur in der außerparlamentarischen Linken äußerst unpopulär. Die Grünen und die Linkspartei waren dagegen. Auch in der SPD war die Opposition gegen den Trassenbau gewachsen. Der damalige sozialdemokratische Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit konnte die SPD 2010 nur mit Rücktrittsdrohungen zu einer autobahnfreundlichen Politik zwingen. 2011 scheiterten die Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den Grünen, weil die SPD auf dem Weiterbau der Autobahn bestand. Es kam zu einer Koalition aus SPD und CDU.

Das Abgeordnetenhausmitglied ­Harald Moritz (Grüne) kritisierte, dass für den Weiterbau der A100 nicht nur Wohnungen, sondern auch zahlreiche Kleingärten in der Beermannstraße verschwinden sollten. »Damit zeigt sich die unsoziale Seite dieses verkehrspolitisch sowie stadt- und umweltpolitisch kontraproduktiven Prestigeprojekts«, schrieb Moritz 2014 auf seiner Website.

Schon vor fünf Jahren war klar, dass für den Bau der nächsten Trasse der A100 nach den aktuellen Plänen noch mehr Häuser und Grünflächen verschwinden sollen. Davon betroffen wäre unter anderem der Club »About Blank«. Dessen Betreiber haben angekündigt, sich ebenfalls gegen die Verdrängung für eine Autobahn zu wehren. Das Bündnis »A100 stoppen« lädt am 6. Februar in den Jugendclub E-Lok ein, um weitere Proteste gegen die Autobahnverlängerung zu planen. Vielleicht wird dort auch über eine mögliche ­Unterstützung der wegen der A100 enteigneten Mieter diskutiert.