Betroffene von sexueller Gewalt im Internet leiden unter den psychischen Folgen

Voll nicht porno

Täglich werden unzählige heimlich erstellte Videoaufnahmen auf Pornoplatt­formen veröffentlicht. In Deutschland wird das, wenn überhaupt, als Verletzung der Privatsphäre geahndet. Das verkennt, dass diese Taten eine Form von sexueller Gewalt darstellen.

Unter dem Motto »My body is not your porn!« fanden am Freitag vergangener Woche Demonstrationen in Berlin und Leipzig mit mehr als 2 000 Menschen statt. »Wir wollen das Thema aus der linken Blase holen und zeigen, welche Dimensionen nichtkonsensueller Porno in unserer Gesellschaft hat und wie viele betroffen sind«, sagte die Pressesprecherin des Berliner Demons­trationsbündnis, Klara Lange, der Jungle World.

Anfang des Jahres wurde durch eine Recherche des NDR bekannt, dass 2016 und 2018 auf dem Festival »Monis Rache« heimlich Videoaufnahmen auf einer Dixi-Toilette erstellt und auf der Pornoplattform X-Hamster veröffentlicht wurden. Die Kamera war im Fäkalientank versteckt und filmte aus diesem Winkel sowohl Gesicht als auch Genitalien von Personen, die die Toilette benutzten. Mit Hilfe von Personen aus dem Organisationsteam des Festivals konnte der Täter, der selbst zum Team gehörte, identifiziert werden. Die meisten Gäste dürften erst durch die Veröffentlichung der Reportage von den Aufnahmen erfahren haben.
Nur wenige Wochen nach dem Bekanntwerden dieser Vorfälle folgte ein Statement des Kulturkosmos Müritz e. V., der das Fusion-Festival im mecklenburgischen Lärz organisiert. Demnach wurde der Verein durch anonyme ­E-Mails davon in Kenntnis gesetzt, dass im vergangenen Jahr in einem Duschcontainer auf dem Festivalgelände ebenfalls heimlich Videoaufnahmen angefertigt wurden, die ebenfalls auf Xhamster erschienen. Auf den Clips sind Personen von der Schulter abwärts zu sehen. Die Aufnahmen seien wahrscheinlich mit einer Kamera in einer auf dem Boden stehenden Tasche erstellt worden, heißt es. Wer die Videos aufgenommen und hochgeladen hat, ist bislang unklar.

Heimlich Aufnahmen in einem geschützten Bereich wie einer Umkleidekabine, einer Toilette oder Dusche zu machen, stellt nach Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs eine »Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs« dar. Das Gesetz verbietet sowohl die Herstellung solcher Aufnahmen als auch ihre Verbreitung. Die Taten können mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren geahndet werden. Nach Paragraph 33 des Kunsturhebergesetzes kann zudem die Weiterverbreitung von Bildern ohne Einwilligung der gezeigten Personen mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Bislang ist unklar, wer auf »Monis Rache« und dem Fusion-Festival gefilmt wurde. Potentiell betroffen sind alle, die die Festivals in den fraglichen Jahren besucht und dort eine der in Frage kommenden Toiletten oder Duschen benutzt haben. »Monis Rache« wurde 2016 von über 600 und 2018 von mehr als 4 000 Menschen besucht. Der Täter  behauptete, etwa 50 Clips aus dem gesammelten Videomaterial angefertigt zu haben, von denen er wiederum sechs Aufnahmen weitergegeben habe. Ob diese Angabe stimmen, ist zumindest zweifelhaft. Der Täter hatte bereits zuvor mehrmals falsche Aussagen zu den Taten gemacht. Das Fusion-Festival hat jährlich mehr als 70 000 Gäste. Dessen Betreiberinnen und Betreiber sagen, mindestens sechs Videos seien online gestellt worden.

Die hohe Zahl der potentiell Betroffenen dürfte zur Verunsicherung beigetragen haben, insbesondere bei Personen mit Vulven und weiblichen Brüsten. Im Fall von »Monis Rache« sollen nur solche auf den online gestellten Videos zu sehen sein, bei der ­Fusion sieht man auch männliche Körperteile. Ein Blick auf die Kategorie »Versteckte Kamera« von X-Hamster reicht, um festzustellen, dass bei dieser Art Videos vor allem weibliche Körper zur Schau gestellt werden.
Aktuelle Studien in den USA und Australien kommen zu dem Ergebnis, dass vor allem Frauen von sogenannter bildbasierter sexueller Gewalt betroffen sind. Der Begriff umfasst neben dem nichtkonsensuellen Herstellen und Verbreiten von Aufnahmen auch das Drohen damit. In einer rechtlichen Einschätzung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) zu den Vorfällen auf »Monis Rache« und dem Fusion-Festival heißt es, dass solche Taten »zu Vermeidungs- und Rückzugsstrategien von Frauen aus dem ­öffentlichen Raum führen« können. Der Verein bezeichnet die Tat deshalb als Botschaftsdelikt.

Die Pornoplattformen, die die Videos zugänglich machen, betrifft die Strafverfolgung nicht. Die drei öffentlich geschalteten Aufnahmen vom Fusion-Festival wurden zwischen 16 000- und 37 000-mal aufgerufen. Die drei als ­privat eingestuften Videos sind 30- bis 150-mal angeklickt worden. Wie oft die Aufnahmen von »Monis Rache« gesehen wurden, ist unklar. Da die Plattformen meist nicht in Deutschland sitzen, ist eine Verfolgung schwierig. X-Hamster löscht Videos meist nur dann, wenn sich die Betroffenen persönlich melden und nachweisen können, dass die Aufnahmen tatsächlich ohne ihre Einwilligung entstanden sind. Im Falle der Fusion wurde mit anwaltlicher Hilfe eine Löschung der Videos innerhalb weniger Minuten erwirkt. Nach einer Vice-Recherche waren die Accounts, mit denen die Fusion-Aufnahmen online gestellt wurden, jedoch noch tagelang online, obwohl dies den Richtlinien von X-Hamster widerspricht.

Entscheidend für die Betroffenen ist nicht zwingend, dass jemand sie nackt sehen kann, son­dern dass sie selbst nicht darüber entscheiden können, wer sie in welchem Zusammenhang wie sieht.

Besonders die Verbreitung im Netz führt dazu, dass die Aufnahmen beliebig oft dupliziert, manipuliert und ­verbreitet werden können und wahrscheinlich nie wieder ganz aus dem ­Internet verschwinden. Die US-Studie »Revenge Porn and Mental Health« von 2016 spricht weltweit allein von mehr als 3 000 Websites, auf denen nur sogenannter revenge porn hochgeladen wird. Das sind ursprünglich ­konsensuell erstellte Sexvideos oder Nacktaufnahmen, die aus Rache nach einer Trennung verbreitet werden. 95 Prozent der Aufnahmen zeigen Frauen.

Die für heimliche Aufnahmen benötigten Kameras sind preiswert, einfach zu bedienen und online erhältlich. Auf Amazon kann man Minikameras erwerben, die in Kugelschreibern, Gürtelschnallen, Schrauben, Ladegeräten, ­Autoschlüsseln oder Rauchmeldern versteckt sind – sie kosten weniger als 100 Euro.

Als digitale Gewalt werden in den vergangenen Jahren vermehrt neue Arten oft geschlechtsspezifischer Gewalt bezeichnet, die mit Hilfe der sich immer weiter verbreitenden digitalen Technologien ausgeübt werden. Dazu zählen vor allem das Ausspionieren von Handys, Hasskommentare im Netz, Cyberstalking, Doxing sowie das in diesem Zusammenhang eher als Randphänomen beachtete versteckte Filmen. Expertinnen betonen, dass digitale Gewalt eine Fortsetzung der Gewalt in der ­analogen Welt darstellt.

Das zeigt sich auch an den Auswirkungen auf die Betroffenen: Forschungen zu den psychischen Folgen von ­revenge porn kommen zu dem Ergebnis, dass Betroffene posttraumatische Be­lastungsstörungen, Angststörungen, Depressionen und Selbstmordgedanken entwickeln können. Entscheidend für die Betroffenen ist dabei nicht unbedingt, dass jemand sie nackt sehen kann, sondern dass sie selbst nicht darüber entscheiden können, wer sie in welchem Zusammenhang wie sieht. Die Betroffenen werden gezwungen, sich durch die Augen von anderen zu sehen, es untergräbt ihr Selbstbewusstsein und ihre Freiheit zu bestimmen, wem sie sich wie zeigen. Dieser Kontrollverlust ist es, um den es den Tätern und den Zuschauern geht.

Studien zu bildbasierter sexueller Gewalt zeigen, dass neben sexueller Befriedigung Rache, Bestrafung und sexueller Zugang zu »unwilligen« Frauen die wichtigsten Motive von Tätern sind. Vor allem Männern meinen, dass Frauen sexuell verfügbar zu sein haben. Soll sexuelle Gewalt verhindert werden, muss sich in erster Linie etwas an patriarchalen Gesellschaftsstrukturen ändern.