Die rechtsterroristische »Gruppe S.« wurde nur durch Zufall enttarnt

Teutonischer Terror

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die rechtsextreme »Gruppe S.« wegen Terrorverdachts. Vier Männer stuft sie als Mitglieder der Terrorzelle ein, acht als Unterstützer – darunter einen Polizisten.

Hessische Sicherheitsbehörden konnten Tobias R. am Mittwoch vergangener Woche nicht davon abhalten, in Hanau neben seiner Mutter und sich selbstneun weitere Menschen aus rassistischen Motiven zu töten und weitere teils schwer zu verletzen. Eine Woche zuvor wurden offenbar Anschlagspläne einer seit September 2019 existierenden Terrorzelle namens »Gruppe S.« vereitelt. Benannt nach ihrem mutmaßlichen Anführer, dem 53jährigen Werner S., Spitzname »Teutonico«, sind nach Razzien in sechs Bundesländern S. und drei weitere mutmaßliche Mitgründer sowie acht Unterstützer inhaftiert.

Das Auffliegen der Gruppe scheint eher einem Zufall geschuldet. Bundespolizisten fanden Anfang Oktober am Heidelberger Hauptbahnhof bei der Kontrolle eines Mannes namens Maik P. eine Gaspistole, die er nicht hätte besitzen dürfen. Der Mann stellte sich daraufhin den Polizisten als Spitzel des Landeskriminalamts (LKA) Baden Württembergs vor. P. machte umfangreiche Angaben über die Gruppe. Weil Monate später unerwartet der Kontakt des LKA zu seinem V-Mann abbrach, sorgte sich die Behörde offenbar um dessen Wohlergehen und fürchteten spontane Angriffe der Gruppe. Um die Gründung und Unterstützung der »rechtsterroristischen Vereinigung« zu belegen, ordnete die Bundesanwaltschaft daraufhin die Durchsuchungen und später Festnahmen an.

Sicherheitsbehörden stuften Werner S. als rechten Gefährder ein. Von denen zählt das Bundes-kriminalamt gerade mal 53 in ganz Deutschland.

Neben einer Neun-Millimeter-Pistole und selbstgebauten Handgranaten fanden die Beamten Messer, Äxte, Morgensterne sowie eine selbstgebaute Schrotflinte. Ein ähnliches Modell verwendete der Attentäter Stephan B. bei seinem Angriff auf die Synagoge in Halle im Oktober.

Die Gruppe, die sich in ihren internen Chats als »Der harte Kern« betitelte, soll nach Angaben des Spiegel geplant haben, mit Hilfe von »Kommandos« von »zehn Männern« in »zehn Bundesländern« Muslime in kleineren Moscheen anzugreifen. Ihre Taten verstanden sie wie der Attentäter von Halle als »akzelerationistischen Akt«: Ihr Terror sollte Gegengewalt und damit »bürgerkriegsähnliche Zustände« provozieren. Politiker und Asylbewerber hatten sie ebenfalls als Ziele auserkoren.

Anders als Stephan B., der an einer jungmännlichen rechtsextremen Netzkultur teilhatte, rekrutieren sich die Mitglieder und Unterstützer der »Gruppe S.« aus teils traditionellen rechten und rechtspopulistischen Milieus. So finden sich einerseits Bezüge zu rechtsextremen Bürgerwehrenstrukturen in Sachsen-Anhalt (»Vikings Security Germania«/ »Soldiers of Odin«) und Bayern (»Wodans Erben Germanien«), zur Reichsbürgerszene und zu Freikorps-Gruppen (»Freikorps Heimatschutz«). Andererseits zeigen die Profile der mutmaßlichen Mitglieder auf den Social-Media-Kanälen eine krude Mischung verschiedener Ideologiefragmente. Nordische Mythen, die Ablehnung von Flüchtlingen und der Hass auf Linke sind mit Likes für den Verein »Uniter« sowie für den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen verbunden.

Nicht nur befanden sich einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschlands (RND) zufolge auch mehrere AfD-Mitglieder in den Facebook-Freundeslisten der Gruppenmitglieder. Die AfD bestätigte der Taz, dass S. »kurzfristig auf einer unserer E-Mail-Adress­listen auftauchte«. Wegen dieser heterogenen Zusammensetzung und der Herkunft der Mitglieder spricht Christian Fuchs in der Zeit von einem neu­artigen »Wutbürgerterrorismus«, der sich von früheren homogen strukturierten Terrorgruppen aus dem Nazi-Milieu, wie dem NSU, unterscheide.

Mit Thorsten W. sitzt auch ein mittlerweile suspendierter Verwaltungs­beamter der Polizei aus Hamm in Untersuchungshaft. Das Polizeipräsidium zeigte sich in einer Pressemitteilung darüber »bestürzt« und räumte ein, frühere Hinweise auf seine Gesinnung »nicht ausreichend geprüft zu haben«. Nach Informationen des Spiegel ordne ihn ein vertraulicher Vermerk der Behörden der Reichsbürgerszene zu. W., der sich in seiner Freizeit als germanischer Krieger inszeniert und in einem seiner Social-Media-Profile Hakenkreuze und SS-Symbole verwendet habe, soll unter anderem für die Prüfung von Waffenscheinen zuständig gewesen sein.

Der mutmaßliche Anführer Werner S. ist stärker aufgefallen. Bereits vor ­einigen Monaten stuften ihn ­Sicherheitsbehörden als rechten Gefährder ein. Von denen zählt das Bundes­kriminalamt gerade mal 53 in ganz Deutschland.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich über die bekanntgewordenen Terrorpläne gegenüber der Augsburger All­gemeinen Zeitung verwundert: »Das ist eine Eskalation, wie sie sich sicherlich viele Fachleute noch vor kurzem nicht hätten vorstellen können.« Während er noch seinen »Schock« verarbeitete, forderten muslimische Verbände, darunter der konservativ-islamische Zentralrat der Muslime (ZMD), die Schutzmaßnahmen für ihre Einrichtungen zu erhöhen. In einem Interview mit der Deutschen Welle sagte der Generalsekretär des ZMD, Abdassamad El Yazidi, dass die Muslime »höchst verunsichert« seien und sich »im Stich gelassen« fühlten: »Sie überlegen, was sie machen können, um ihre Gebetsstätten zu schützen.« Nach angaben des Bundesinnenministeriums, hat es im ver­gangenen Jahr 184 Anschläge auf muslimische Einrichtungen und Repräsentanten gegeben.

Zu zwei mutmaßlichen Brandanschlägen auf Gebäude, in denen sich eine Shishabar und ein Dönerimbiss befinden, kam es am Freitag im säch­sischen Döbeln. In der Nacht auf Samstag wurde auf eine Shishabar in Stuttgart geschossen, in der Nacht zum Sonntag mutmaßlich auf das Haus des Bruders des Generalsekretärs der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DİTİB), Abdurrahman Atasoy, in Heilbronn. In keinem der genannten Fälle wurde jemand verletzt.

Bereits nach dem Anschlag von Hanau sicherte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine gesteigerte Polizeipräsenz zu. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte auf der Bundespressekonferenz mit, dass Anschläge auch auf Moscheen »abstrakt« nicht ausgeschlossen werden könnten. In nicht minder abstrakter Weise verwies er auf die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden. Viele Landesinnenministerien planen dennoch keinen erhöhten Schutz muslimischer Gemeinden. Dass der jeweilige Schutzbedarf häufig nur in individu­ellen Gesprächen zwischen den jeweiligen Polizeirevieren und Gemeinden abgestimmt werde, sei »unzureichend«, kritisierte Henriette Quade, Landtagsabgeordnete der Linkspartei  und Sprecherin ihrer Fraktion für Migration und Asylpolitik die Situation in Sachsen-Anhalt. So habe es zwar nach dem ­Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 an ­allen Synagogen ganztägigen Polizeischutz gegeben. Auch seien die von den jüdischen Gemeinden geforderten und zuvor verweigerten ­finanziellen Hilfen für bauliche Sicherheitsmaßnahmen seither bewilligt worden. »Jedoch sind laufende Ausgaben für ­Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Synagogen, Moscheen und anderen potentiellen Anschlagszielen nicht vorgesehen«, sagte Quade, die auch innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, der Jungle World. Wegen eines fehlenden Staatsvertrags mit den muslimischen Gemeinden stehen selbst die Kosten für bauliche Schutzmaßnahmen für Moscheen zur Dispo­sition. Angesichts der Terrorpläne der »Gruppe S.« und der von Tobias R. ausgewählten Anschlagsziele, sei dies eine »dramatische Fehlstelle«.

Der Generalbundesanwalt Peter Frank zog sowohl die Ermittlungen zur »Gruppe S.« als auch die zu Tobias R. an sich und trug so der politischen Wichtigkeit des rechten Terrors Rechnung. Das ist nicht selbstverständlich, wie der erbitterte und lang anhaltende Streit um das rechte Motiv des 18jährigen Attentäters David S. bei dem Anschlag in München 2016 belegt. Als rechts motiviert wurde dieser Anschlag erst im Oktober vom bayerischen Landeskriminalamt eingestuft.

Die Festnahmen der Mitglieder der »Gruppe S.« erlauben es aber kaum, von einem Abrücken von der seit Jahrzehnten kursierenden Einzeltäterthese oder gar von einem Paradigmenwechsel zu sprechen. Manche Beiträge zur ­öffentlichen Debatte zeigen vielmehr, dass auch die Politik abermals bereit ist, die rassistische Motivation des ­Hanauer Attentäters mit Verweis auf eine mögliche psychische Erkrankung herunterzuspielen.