Spanien will Franco-Verherrlichung und neofranquistische Organisa­tionen verbieten

Keine »Viva«-Rufe mehr

Von Jan Marot

Die spanische Regierung will per Gesetz die Verherrlichung der ­franquistischen Diktatur unter Strafe stellen und ein Verbot neo­franquistischer Organisationen ermöglichen.

»In einer Demokratie huldigt man keinem Diktator«, sagte Adriana Lastra Ende Februar. Die stellvertretende Generalsekretärin und Sprecherin des ­sozialdemokratischen PSOE im spanischen Abgeordnetenhaus kündigte noch vor Ausbruch der Coronakrise an, ein Wahlversprechen ihrer Partei bald einzulösen. Der PSOE und sein Koalitionspartner, die linke Bündnisliste Unidas Podemos (UP), wollen gemeinsam mit kleineren Unabhängigkeitsparteien ein Gesetz beschließen, das die Verherrlichung der faschistischen Franco-Dik­tatur unter Strafe stellt. Bestraft werden soll auch, wer Räume für neofranquistische Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Verstöße sollen mit Geldstrafen von 10 000 bis 100 000 Euro geahndet werden, Räumlichkeiten könnten für sechs Monate bis zwei Jahre geschlossen werden. Haftstrafen sind nicht vor­gesehen.

Der Journalist Emilio Silva sagt, ein Gesetz, das Franco-Verherrlichung verbiete, sei »nur Schminke«.

Das Gesetz soll es auch ermöglichen, franquistische Organisationen wie die Fundación Nacional Francisco Franco (Nationale Francisco-Franco-Stiftung, FNFF) zu verbieten, wenn diese öffentlich Hass oder Gewalt gegen Opfer des Bürgerkriegs und der Diktatur schüren. In den Tagen um den 20. November hatte die FNFF zu 22 Gedenkgottesdiensten für den am 20. November 1975 verstorbenen Diktator geladen (Jungle World 49/2019). Francos Leichnam war Ende Oktober aus dem monumentalen Mausoleum im bei Madrid gelegenen Tal der Gefallenen entfernt und auf einen kleinen Friedhof 15 Kilometer außerhalb der spanischen Hauptstadt umgebettet worden. Aus diesem Anlass schmückte der Enkel des Diktators, Francisco Franco, genannt Francis, den Fenstersims seiner Wohnung mit der Flagge der Franco-Diktatur. Diese ist oft bei neofaschistischen Demonstrationen zu sehen, ebenso wie die der ehemaligen spanischen Einheitspartei Falange. Das Zeigen dieser Flaggen soll das Gesetz nicht verbieten.

Louis Alphonse de Bourbon, ein Urenkel Francos und Ehrenpräsident der FNFF, pflegt ein gutes Verhältnis zu Santiago Abascal, dem Vorsitzenden der rechtsextremen Partei Vox. Die beiden traten mehrfach zusammen auf, zudem soll de Bourbon an Vox gespendet haben. Unter dem Ministerpräsidenten José María Aznar (1996 bis 2004) vom konservativen Partido Popular (PP) wurde die FNFF noch mit Staatsgeldern gefördert. Vox und der postfranquistische Flügel des PP lehnen das geplante Gesetz ab.

Auch einige Linke und Liberale sprechen sich gegen das Gesetz aus. Die Verfassungsrechtsprofessorin Ana Valero sagte dem Online-Magazin El Diario, die spanische Verfassung schütze auch die Meinungsfreiheit all jener, »die ihrerseits gegen demokratische Prinzipien auftreten«. Der frühere UP-Politiker und Vorsitzende der aus UP hervorgegangenen linken Partei Más País (Mehr Land), Íñigo Errejón, sagte im spanischen Parlament, er halte das geplante Verbotsgesetz aus diesem Grund für problematisch.

Der Journalist Emilio Silva sagt im Gespräch mit der Jungle World, ein Verbotsgesetz wäre »nur Schminke«. Er hat 2000 die Asociación para la Recuperación de la Memoria Histórica (Verein zur Wiedererlangung der historischen Erinnerung, ARMH) gegründet, die nach den Gebeinen von Spaniern sucht, die von Franco-Anhängern ermordet und in Massengräbern verscharrt wurden. Silva fände ein Verbotsgesetz an­gemessen, »wenn es in Spanien auch nur ein Gerichtsurteil gäbe, dass die Verbrecher verurteilt, die in Francos Namen handelten. Aber das gibt es nicht, nicht gegen die politische Polizei und nicht gegen jene, die folterten und vergewaltigten wie Billy el Niño.« 2013 beantragte ein argentinisches Gericht die Auslieferung des als »Billy el Niño« bekannten Franco-Schergen Antonio González Pacheco. 2014 lehnte der spanische Oberste Gerichtshof den Antrag ab, da die Verbrechen verjährt seien. Pacheco soll zwischen 1971 und 1975 mindestens 13 Gefangene gefoltert haben.

Silva meint, die »Viva Franco«-Rufe anlässlich der Umbettung der sterblichen Überreste Francos hätten ihn zwar verärgert, müssten aber nicht unbedingt für strafbar erklärt werden. Wichtiger sei es, Angriffe auf die Opfer und ihre Nachkommen unter Strafe zu stellen. »Wer etwas gegen die Opfer der baskischen Terrororganisation ETA sagt, findet sich eine halbe Stunde später vor dem Richter wieder«, sagt Silva. Kurzerhand abgewiesen würden dagegen Klagen wegen Äußerungen wie der des PP-Politikers und Senatsabgeordneten Rafael Hernando, der sagte, die Nachkommen der Ermordeten erinnerten sich nur an ihre Großeltern, wenn sie Geld dafür ­bekämen.