Berlins Regierung hat das Recht auf Liebe in ihren Coronabestimmungen respektiert

Es gibt ein Menschenrecht auf Liebe

Die weitreichenden Einschränkungen wegen Covid-19 haben viele bewusst oder unbewusst mit der Frage konfrontiert, ob Liebe ein Menschenrecht ist – oder sein müsste.

In Berlin sind schon seit Jahren konstant etwa die Hälfte aller Haushalte sogenannte Single-Haushalte. In München, Leipzig und Köln sieht es inzwischen nicht anders aus. Allein zu wohnen, ist hierzulande gewissermaßen urbaner Normalzustand. Als sich Mitte März in Deutschland der nahende Covid-19-lockdown abzuzeichnen begann, dürfte dies gerade bei Menschen in dieser Wohnsituation beträchtliche Ängste ausgelöst haben. Im Freundeskreis kündigten Kleinfamilien und Paare deutlich vernehmbar an, sich nun bald in die soziale Isolation zu begeben. Wer wusste schon, für wie lange? Ein paar Wochen? Ein paar Monate? Oder gar, bis irgendwann ein Impfstoff vorhanden ist? »Panik« habe sie empfunden, erinnert sich eine Alleinwohnende gegenüber der Jungle World, als die Kontaktbeschränkungen endlich wieder gelockert waren: vor allem, weil sie nicht mit ihrem Freund zusammenwohnt und sich zunächst gefragt habe, ob sie ihn bald heimlich würde treffen müssen.

Tatsächlich waren die Berliner Coronaverordnungen für Alleinwohnende auffällig entgegenkommend. Der Besuch von Partnerinnen und Partnern, die nicht im Haushalt der oder des Besuchten wohnen, war von Anfang an erlaubt – ohne jede offizielle Beurkundung der Partnerschaft. So viel dürfte den Behörden klar gewesen sein: Strengere Auflagen und Beschränkungen hätte man in Berlin schwer durchsetzen können. Der normative Druck des Faktischen statuierte etwas, was bislang kein internationaler Vertrag vorsieht: ein Menschenrecht auf Liebe.

Gänzlich unbekannt ist die Vorstellung nicht, dass es ein solches Recht geben müsste. Als Negativbeispiel denkt man dabei heutzutage sofort an die misogyne Online-Gemeinde der Incels (Gekränkte Männlichkeit - Einführung in die wahnhafte Welt der »Incels«). Diese stellen sich das Recht auf Liebe als Anspruch auf eine Frau vor, deren Ansichten und Individualität irrelevant sind, da sie dem Incel vor allem sexuell hörig sein soll. Wie die Umsetzung dieses »Rechts« genau funktionieren soll, darüber ist sich die Szene uneins. Die einen meinen, man müsse dieses Recht einfach gegen die Frauen durchsetzen. Die anderen haben immerhin verstanden, dass ein Menschenrecht immer nur vom einzelnen Menschen gegenüber Staaten geltend gemacht werden kann, nicht als Anspruch gegenüber anderen Individuen. Schließlich lernt jedes Kind heutzutage, dass das Recht auf Nahrung es nicht dazu ermächtigt, einem anderen Kind das Pausenbrot zu klauen. Also befanden diese etwas legalistischeren Incels, ihnen stünde ein government assigned girlfriend zu. Auch das ist Unsinn: Ein Menschenrecht auf Liebe dürfte weder das Verbot der Sklaverei noch die Gleichstellung von Mann und Frau aufheben. Menschenrechte sind per Definition unteilbar.

Vor der Pandemie wurde in Kreisen von Menschenrechtsaktivisten die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen gelegentlich – wenn auch eher rhetorisch – als der Sieg eines »Menschenrechts auf Liebe« gefeiert. Hier wird dieses Recht vor allem im Zusammenhang mit sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung verstanden. In diese Richtung ging auch die besagte Berliner Coronaverordnung, nur war der Kreis derer, für die die Frage nach dem Recht auf Liebe relevant war, in diesem Fall noch weit größer als die bereits zahlenmäßig beachtliche queere Bevölkerung Berlins. Die Ursache ist ähnlich: eine veränderte gesellschaftliche Praxis. Man lebt vielfach eben nicht mit den Geliebten zusammen. Man trennt sich, bleibt sich aber in der einen oder anderen Weise verbunden, etwa durch gemeinsame Kinder. Auch im letzteren Fall geht es letztlich oft um mehr als nur Fürsorgeverpflichtungen, nämlich auch um Liebe, in dem Fall zwischen Kindern und Eltern.

Man kann Liebe zwischen einzelnen zwar weder faktisch erzwingen, noch ließen sich (zum Leidwesen der Incels) auf gesetzlichem Weg Ansprüche auf andere Menschen ableiten, auch wenn es ein verbrieftes Recht auf Liebe gäbe. Wohl aber könnte man argumentieren, das Land Berlin habe ein solches Recht in der Coronakrise bei der Gestaltung der Kontaktbeschränkungen letztlich umgesetzt. Es darf gemutmaßt werden, dass es dadurch nicht zu mehr Infektionen kam, als wenn es tatsächlich rigide Kontaktsperren gegeben hätte.